DIPS-Kolumne

Drittes Mittelstandsforum „Steuern, Recht und Bewertung“

14.11.12 14:47 Uhr

Drittes Mittelstandsforum „Steuern, Recht und Bewertung“ | finanzen.net

Im Rahmen der Kooperation der FOM Hochschule mit der Beratungskanzlei Rotthege Wassermann wurde am 13. Juni das Thema„Generationswechsel in mittelständischen Unternehmen“in Vorträgen des Mittelstandsforums behandelt.

Den etwa 100 Teilnehmern aus der Wirtschaft stellten erfahrene Referenten aus Theorie und Praxis das Thema unter verschiedenen Blickwinkeln dar.

Es zeigte sich, dass der Generationswechsel in mittelständischen Unternehmen nicht nur ein finanzielles Thema ist, welches anhand der Steuerbelastungen und –gestaltungen sowie der Bewertung von Unternehmen quantifiziert werden kann, sondern dass auch die sogenannte „ weiche“ Faktoren einen großen Einfluss auf den Erfolg einer Unternehmensübergabe haben. Hier geht es um die Auswahl des Nachfolgers sowie um die Kommunikation im Unternehmen und zu den wesentlichen Geschäftspartnern.

Der Erfahrungsbericht eines erfolgreichen Unternehmensnachfolgers in einem mittelständischen Unternehmen war eine gelungene Abrundung des Themas. Gespräche zwischen Referenten und Teilnehmern am Rande der Veranstaltung zeigten das rege Interesse der mittelständischen Wirtschaft.

Wesentliche Ergebnisse der Tagung sind in Thesen zum Generationswechsel in Unternehmen wie folgt zusammenzufassen:

• Die Risikoneigung potentieller Nachfolger nimmt derzeit ab. Besonders gilt dies für wettbewerbsintensive Branchen sowie Unternehmen mit hohem Immobilienanteil.
• Rechtzeitige Unternehmensnachfolge ist selten: Die Nachfolge wird oft zu lange hinausgezögert, Senioren sind oft wenig Informationsfreudig.
• Nachfolgekandidaten fehlt zumeist ein ausreichendes Eigenkapital, Nachfolger haben oft Abneigung gegen kritische Beratung sowie mangelnden Rückhalt im sozialen Umfeld.
• Gerechter Erbausgleich unter Kindern verhindert oft eine effiziente Unternehmensnachfolge. Gesellschaftsvertrag, Testament und Unternehmensübergabe sind untereinander abzustimmen.
• Stille Beteiligung von Familienmitgliedern am Unternehmensvermögen erleichtern familiengerechte Erbregelungen.
• Generationskonflikte vereiteln manche Unternehmensübergabe in Familienunternehmen.
• Kompetenzprofile von Nachfolgern werden häufig vernachlässigt.
• Die überleitende Tätigkeit des Seniors und die Kommunikation gegenüber den Mitarbeitern des Unternehmens fördern eine erfolgreiche Unternehmensnachfolge.
• Ein sachkundiger Beirat unterstützt den Erfolg der Unternehmensnachfolge.
• Die Bewertung des Unternehmens erfolgt mithilfe von Branchenmultiplikatoren und nach Ertragswertverfahren. Die Substanz des Unternehmens hat nur geringen Einfluss auf den Wert, spielt aber für die Finanzierung durch Banken eine gewichtige Rolle.
• Die Finanzierung wird derzeit nur teilweise durch Banken ermöglicht und muss im Übrigen durch den übergebenden Senior unterstützt werden, z.B. durch: erfolgsabhängigen Kaufpreis, Verkäuferdarlehen oder Ratenzahlungen.
• Erhebliche steuerliche Gestaltungsvorteile durch rechtzeitige Wahl der Rechtsform des Unternehmens (GmbH vs. GmbH & Co. KG).
• Steuerklauseln bei der Übergabe sind zwingend: Betriebsprüfungsrisiken der Vergangenheit dürfen nicht zulasten des Nachfolgers gehen.

Aktueller Steuertipp:

Für die familieninterne Nachfolge ist das derzeitige Schenkung-und Erbschaftsteuerrecht außerordentlich günstig. Mit einer Änderung ist innerhalb der nächsten Monate zu rechnen. Daher sollten familiäre Nachfolgen nach Möglichkeit vorverlagert werden. Dabei geht es um die Verschonungsabschläge, die im Gesetz mit 85 % bzw. 100 % vorgesehen sind. Daher sind auch Übertragungen mittlerer und größerer Unternehmen häufig mit sehr geringer Steuerbelastung erreichbar. Voraussetzungen sind insbesondere, dass bestimmte Untergrenzen für die Summe und das Eigenkapital für einen Zeitraum von fünf Jahren bzw. sieben Jahren erhalten bleiben. Der Gesetzgeber wollte damit verhindern, dass bei der Schenkung und Vererbung von Unternehmen der Nachfolger deutlich Arbeitsplätze abbaut oder aber die Eigenkapitalbasis des Unternehmens schmälert. Solche Nachfolger sollen steuerlich nicht begünstigt werden.

Zu diesen Verschonungsabschlägen ist derzeit ein steuerliches Gerichtsverfahren beim Bundesfinanzhof anhängig. Das Gericht hat in diesem Verfahren Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Vorverschonungsabschläge zu erkennen gegeben. Inzwischen hat auch das Bundesfinanzministerium gegenüber dem Bundesfinanzhof hierzu eine Stellungnahme abgegeben. Allerdings hatte der wissenschaftliche Beirat beim Bundesfinanzministerium schon zu Beginn des Jahres 2012 erklärt, dass er die Privilegierung des unternehmerischen Vermögens für verfassungswidrig hält und für die Abschaffung der Verschonungsabschläge plädiert. Dies wird auch im politischen Raum zunehmend gefordert. Ob dieses erst nach der nächsten Bundestagswahl und einem möglichen Regierungswechsel geschieht, ist derzeit nicht erkennbar.

Wenn der Bundesfinanzhof im Laufe des Jahres 2012 entscheidet, könnte sich daraus eine kurzfristige gesetzgeberische Initiative ergeben. Die Zeit, die eine sorgfältige Unternehmensnachfolge erfordert, könnte dann knapp werden. Die vorgezogene Unternehmensnachfolge kann derzeit mit einer Steuerklausel verknüpft oder unter ein steuerlich möglichen Widerrufsvorbehalt gestellt werden, so dass eine solche Maßnahme zumindest vorsorglich wirkt und gegebenenfalls zurückgenommen werden kann. Es kann nicht damit gerechnet werden, dass der Gesetzgeber das Erbschaft-und Schenkungsteuergesetz aufgrund der Verfassungswidrigkeit abschafft, wie dies z.B. in Österreich der Fall war.

Professor Dr. Bernd Wassermann
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
Rotthege Wassermann
Essen Düsseldorf

Das dips Deutsches Institut für Portfolio-Strategien ist die finanzwirtschaftliche Forschungseinrichtung der FOM Hochschule für Oekonomie & Management in Essen. Im Fokus der wissenschaftlichen Arbeit stehen praxisrelevante Problemstellungen des Portfolio-Managements sowie optimierte Index-Konzepte.
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