Neuerungen & Gesetze: Das ändert sich ab Dezember 2022
Im Dezember kommen auf die Bürgerinnen und Bürger einige Veränderungen zu. Hier werden die wichtigsten erläutert.
• Energiehilfen für private Haushalte, Unternehmen, Rentner und Studenten
• Bürger bekommen am 8. Dezember eine Warn-SMS auf ihr Handy
• Neuer Winterfahrplan der Deutschen Bahn
Dezember-Soforthilfe für Kunden von Gas- und Fernwärme, ebenso für Rentner und Studenten
Bevor die geplante Gaspreisbremse im März 2023 in Kraft tritt, sollen private Haushalte, aber auch kleinere Unternehmen Unterstützung erhalten. Genauer gesagt übernimmt der Staat hierbei die Abschlagszahlungen für Gas- und Fernwärme im Dezember. Die Zahlung wird sich aus einem Zwölftel des Jahresverbrauchs, multipliziert mit dem Gaspreis für Dezember, zusammensetzen. Verbraucher selbst müssen hierbei nicht tätig werden. Dies übernimmt der Vermieter oder falls sie selbst Eigentümer sind und per SEPA-Lastschriftmandat zahlen, dann ist hierbei der Versorger in der Pflicht weniger Geld vom Konto abzubuchen. Vermieter haben allerdings ein Jahr Zeit, um ihren Mietern die Abrechnung vorzulegen. Es kann also durchaus sein, dass Mieter erst im Dezember 2023 erfahren, wie hoch ihre Entlastung ist. Trotzdem müssen Mieter bereits diesen Dezember über die geschätzte Entlastungshöhe informiert werden. Doch damit nicht genug mit Entlastungen. Auch Rentner erhalten eine Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro. Vorausgesetzt wird allerdings, dass ein Anspruch auf eine Alters-, Erwerbsminderungs-, Waisen- oder Witwenrente besteht. Steht ein Anspruch auf Versorgungsbezüge nach dem Beamten- oder Soldatenversorgungsgesetz, ist man ebenfalls für den Erhalt der 300 Euro qualifiziert, berichtet die Augsburger Allgemeine. Die Zahlung wird automatisch von der Rentenkasse abgewickelt, sofern einer der genannten Voraussetzungen erfüllt ist. Die Bundesregierung berichtet auf ihrer Website außerdem von weiteren Energiepauschalen für Studenten und Azubis. Diese können einmalig eine Zahlung von 200 Euro erhalten. Diese Pauschale muss jedoch extra beantragt werden, da die nötigen Daten nicht vorliegen, um die Zahlung zu tätigen. Bund und Länder entwickeln derzeit eine digitale Antragsplattform, über die die Anzahlung beantragt werden kann.
Neues Warnsystem wird am 8. Dezember getestet
Um die Menschen im Falle einer Katastrophe rechtzeitig zu warnen, testet der Bund am 8. Dezember das neue Warnsystem Cell Broadcast. Dieses ist bereits in andere EU-Staaten im Einsatz. Die heftigen Unwetter in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz im Juli 2021 haben noch einmal gezeigt, dass das aktuelle Warnsystem nicht mehr ausreichend ist. Durch Cell Broadcast bekommen alle Menschen, die im Besitz eines Smartphones sind, am 8. Dezember einen Warnhinweis auf ihr Handy, um das neue System zu testen. Bei Apple-Geräten sollte diese Funktion bei allen Geräten ab dem iPhone 6s funktionieren und bei den Android-Geräten ab Android-Version 11, so die Deutsche Handwerks Zeitung.
Neuer Fachkundenachweis für Kosmetiker
Ab dem 31. Dezember benötigen Kosmetiker einen sogenannten Fachkundenachweis. Das Bundesamt für Strahlenschutz schreibt diesbezüglich auf ihrer Website: "Mit der Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSV) wird der Einsatz optischer Strahlung, Ultraschall, elektrischer, magnetischer und elektromagnetischer Felder zu kosmetischen Zwecken geregelt." Kosmetiker müssen somit alle entsprechenden Geräte zwei Wochen vor Inbetriebnahme den Behörden melden, zudem gilt eine Dokumentationspflicht. Möchte ein Kosmetiker beispielsweise eine dauerhafte Haarentfernung mit Lasern durchführen, so wird hierfür inzwischen ein Fachkundenachweis benötigt.
Böllern an Silvester ist wieder erlaubt
Aufgrund der Pandemie hatte es an Silvester die letzten zwei Jahre Versammlungsverbote und Böllerverbote gegeben. Damit ist nun Schluss. Sowohl das Versammlungsverbot als auch das Böllerverbot wurden beide aufgehoben. Es liegt nun an den Landkreisen und Städten selbst, wie man mit der Situation umgeht. Viele Regionen haben schon angekündigt, dass es dieses Jahr bezüglich Silvester keine solchen Maßnahmen geben wird.
Telefonschutzgesetz tritt in Kraft
Mit dem Inkrafttreten des Telefonschutzgesetzes am 1. Dezember sollen Verbraucher besser vor Telefonbetrügern geschützt werden. Die Netzbetreiber werden hier mehr in die Pflicht genommen, die Verbraucher zu schützen. So sollen keine Anrufe aus ausländischen Netzen keine inländischen Rufnummern mehr als Absender-Information anzeigen, Netzbetreiber müssen dies unterdrücken, berichtet die Deutsche Handwerks Zeitung. Weiter wird berichtet, dass ebenso wenig vermeintliche Notrufnummern durchgestellt werden dürfen. Auch mit kostenintensiven Sonderrufnummern wie der (0)900 darf nicht mehr verbunden werden.
Deutsche Bahn bekommt neuen Winterfahrplan
Vor allem für Pendler interessant ist der neue Winterfahrplan der Deutschen Bahn, welcher ab dem 11. Dezember gilt. Der Konzern kündigt mehr Fahrten, Linienveränderungen und den Einsatz neuer ICE-Züge an. Die neue Schnellfahrstrecke zwischen Wendlingen und Ulm wird somit eröffnet, wodurch die Anzahl der Fahrten um 20 erhöht werden kann. Für Fahrten zum Frankfurter Flughafen gibt es zudem um bis zu 60 Prozent mehr Sitzplätze. Der neue ICE 3neo kommt zum Einsatz und es wird noch mehr Verbindungen ins europäische Ausland geben.
Neuigkeiten bei der Deutschen Post
Zum 1. Dezember stellt die Deutsche Post ihren Service der "E-Post" ein. Mit diesem Service war es die letzten 12 Jahre möglich, digital einen Brief zu erstellen, den die Post dann ausdruckt und versendet. Dieser Service wird jetzt für Privatkunden eingestellt, für Geschäftskunden bleibt er erhalten. Privatkunden können dann jedoch einen neuen Dienst in Anspruch nehmen. Die Post wird in Zukunft nämlich mit GMX und Web.de kooperieren. Die Anbieter werden in Zukunft ein Online-Office integrieren, in dem Dokumente, genauso wie bei der E-Post, digital an die Post übermittelt werden, die die Briefe dann ausdruckt, frankiert und versendet.
Die Einlieferungsschlusszeiten für die Weihnachtszeit wurden ebenfalls von der Deutschen Post veröffentlicht. Wer möchte, dass seine Päckchen und Pakete rechtzeitig ankommen, der sollte diese bis zum 20. Dezember abgeben. Für Briefe und Postkarten ist der 22. Dezember als Frist angesetzt. Dies gilt nur für Sendungen innerhalb Deutschlands.
Erinnerung für Anleger
Anleger sollten sich den 15. Dezember schon einmal vormerken. Hier endet nämlich die Antragsfrist für Verlustbescheinigungen. Diese ist dafür nötig, um Verluste aus einem Depot mit Verlusten aus einem anderen Depot zu verrechnen, dadurch kann die Abgeltungssteuer bei der Steuererklärung zurückgeholt werden. Um eine Verlustbescheinigung zu bekommen, muss man sich an seine Bank wenden.
Redaktion finanzen.net
Weitere News
Bildquellen: ER_09 / Shutterstock.com, Romolo Tavani/iStock