Benachteiligung

DGB gegen Stichtagsregelung bei Rente mit 63

14.02.14 14:55 Uhr

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) macht Front gegen eine mögliche Stichtagsregelung bei der Rente mit 63.

Durch die Anrechnung von Arbeitslosigkeit nur für die Zeit vor 2014 wollen einige Unionspolitiker eine neue Welle von Frühverrentungen verhindern. DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach warf am Freitag den Befürwortern vor, damit alle jüngeren Arbeitnehmer zu benachteiligen.

    "Eine solche Regelung wäre keine Maßnahme gegen angebliche Frühverrentungsprogramme, sondern würde die Vereinbarungen der Koalition zur Rente mit 63 grundlegend in Frage stellen", sagte Buntenbach der Nachrichtenagentur dpa. Auch in Zukunft müssten Zeiten der Arbeitslosigkeit bei der Berechnung der notwendigen 45 Beitragsjahre voll berücksichtigt werden, zumal die Erwerbsbiografien der Jüngeren heute ohnehin viel brüchiger seien als früher.

    "Wenn die Koalition tatsächlich ernsthaft in Sorge ist, dass die Rente mit 63 von den Arbeitgebern zur Frühverrentung missbraucht wird, kann sie solchen Strategien ganz einfach einen Riegel vorschieben, indem sie die Erstattungspflicht bei Entlassungen Älterer wieder einführt", sagte Buntenbach. Unternehmen müssten dann die Sozialkosten für die zwischen dem 61. und 63. Lebensjahr in die Arbeitslosigkeit entlassenen Mitarbeiter selbst tragen. Eine solche Regelung war 2006 abgeschafft worden. Buntenbach: "Eine andere Variante wäre die Verbesserung des Kündigungsschutzes für Ältere."

    Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) sucht derzeit nach einer verfassungskonformen Regelung, um mögliche Frühverrentungen zu verhindern. Am Freitag fand auf Fachebene eine Koalitionsrunde zu dem bereits vom Kabinett gebilligten Gesetz statt. Eine mögliche Lösung soll während der parlamentarischen Beratungen in den Gesetzentwurf eingebracht werden. Nach Aussage des Bundesarbeitsministeriums gibt es derzeit noch keinen neuen Sachstand./th/DP/jkr

BERLIN (dpa-AFX)