Altersvorsorge

Rürup-Rente: Durchaus rentabel!

22.01.12 08:00 Uhr

Die Rürup-Rente kann eine sichere und durchaus rentable Geldanlage und Altersvorsorge sein.

Der Staat fördert die Verträge mit üppigen Steuervorteilen. Bis zu 29.600 Euro können Paare in diesem Jahr steuerlich geltend machen, Gutverdienern winkt im besten Fall ein Steuervorteil von rund 13.000 Euro.

Für wen sind die Rürup-Verträge die richtige Wahl?

Damit die Rürup-Rente aber auch im Einzelfall ein Gewinn ist, sollte man einen Vertrag wählen, der zu den eigenen Sparzielen passt. Die klassische Rürup-Rentenversicherung ist eher für den sicherheitsorientierten Anleger gedacht. Das Spargeld wird wie bei herkömmlichen Rentenversicherungen auch festverzinslich und sicher angelegt. Die Sparer erhalten den Garantiezins von 1,75 %. Das große Plus: Die Rendite ist kalkulierbar, sie steigt in aller Regel durch die über den Garantiezins hinaus zugesagte Summe noch einmal deutlich an. Ein Verlust ist bei dieser Form der Rürup-Rente nicht möglich.

Sicherheit contra Rendite

Anders bei fondsgebundenen Varianten. Hier fließt der Spargroschen für die Altersvorsorge in Fondsanteile. Wer sich in jungen Jahren für eine Rürup-Rente entscheidet, kann mit der fondsgebundenen Variante so eine deutlich höhere Rendite erzielen als mit der klassischen Rentenversicherung. Ein weiterer Vorteil: Jeder kann nach seinem Grad der Risikobereitschaft wählen, wie spekulativ die Fonds sein sollen, in die das Geld fließt. Der Nachteil: Bei einem fondsgebundenen Modell muss der Anleger sich im Klaren darüber sein, dass bei besonders spekulativen Fonds auch Verluste drohen. Als Faustregel gilt immer: Je länger der Zeitraum bis zur Rente noch ist, desto eher lohnt sich ein Fondssparplan. Bei kürzeren Laufzeiten sollte eher eine klassische Rentenversicherung in Betracht gezogen werden.

Zusatzschutz vereinbaren

Die Rürup Rente dient nicht nur alleine der Altersvorsorge: Sie kann auch um Zusatzversicherungen ergänzt werden. So ist es möglich, eine Berufsunfähigkeitsversicherung und eine Hinterbliebenenversorgung zu integrieren. Letzteres ist vor allem vor dem Hintergrund sinnvoll, dass die Familie im Todesfall keine Rente erhält, wenn nicht ein Zusatzschutz vereinbart wurde. Ebenfalls möglich ist die Absicherung gegen Berufsunfähigkeit im Rahmen der Rürup-Rente. Wer den Invaliditätsschutz im gleichen Vertrag wie die Rürup-Rente regelt, genießt einen großen Vorteil: Während die Beiträge separat abgeschlossener Berufsunfähigkeitsversicherungen steuerlich nur als „andere Vorsorgeaufwendungen“ zählen und in der Regel keine steuerlichen Vorteile bringen, ist der mit einer Rürup-Rente verbundene Schutz gegen Berufsunfähigkeit im Rahmen der „Altersvorsorgeaufwendungen“ steuerlich absetzbar. Das gilt natürlich auch für den Hinterbliebenenschutz.

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