Aktuelle Studie

Protokolle oft mangelhaft

28.06.14 08:00 Uhr

Die Beratungsprotokolle im Finanzbereich erfüllen die gesetzlichen Vorgaben oft nicht.

Das ergibt eine Studie im Auftrag des Bundesjustizministeriums, das auch für Verbraucherschutz zuständig ist. Testkäufer ließen sich dazu bei Banken und Versicherungen über Anlageprodukte beraten. Zudem wurden Verbraucher und Branchenvertreter befragt.

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Ergebnis: Nur jeder vierte Kunde erhielt überhaupt eine Dokumentation des Beratungsgesprächs. Dabei sind Bankberater und Versicherungsvermittler gesetzlich verpflichtet, ein Protokoll zu erstellen, selbst wenn sich ein Kunde letztlich gegen ein Produkt entscheidet. Weiteres Resultat: Wenn die Berater den Verbrauchern eine Dokumentation aushändigten, dann erfüllten diese in keinem Fall alle gesetzlichen Vorgaben. Insgesamt seien die Protokolle "nicht verständlich verfasst und unübersichtlich gestaltet", heißt es in der Studie.

Sie kritisiert zudem, dass die meisten Berater von den Kunden eine Unterschrift unter die Dokumentation des Gesprächs verlangten. In den meisten Fällen würde dies dem Kunden in eine schlechte rechtliche Position bringen, da er "entweder die Richtigkeit des Inhalts bestätigen oder eine Blanko-Unterschrift leisten" solle. Nach dem Willen des Gesetzgebers soll die Dokumentation den Verbrauchern aber unter anderem als Beweismittel für mögliche Prozesse dienen. Justizstaatssekretär Gerd Billen sagte der "Süddeutschen Zeitung" in Reaktion auf die Studie, es sei denkbar, Beratungsgespräche künftig generell aufzuzeichnen. (Redaktion Euro am Sonntag)