Steuern & Sparen

Zahnzusatzpolicen 2013: Die besten Tarife

aktualisiert 30.07.13 14:10 Uhr

Besuch beim Zahnarzt, und die gesetzliche Kasse zahlt nur einen Bruchteil der Rechnung – das ist der Normalfall. Wer sich gegen die zusätzlichen Kosten absichern will, sollte zu leistungsfähigen privaten Versicherungen greifen.

von Martin Reim, €uro Magazin

Geht es darum, wann Versicherungen sinnvoll sind, sagt die Wissenschaft eindeutig: Man soll sich nur für Ereignisse absichern, die einen finanziell ruinieren würden. Und wenn man sich schon gegen bestimmte Risiken versichert, sollte es möglichst umfassend sein. So gesehen, sind Zahnzusatzpolicen zumeist unnötig. Bei vielen Tarifen wird nur ein Bruchteil jener Kosten erstattet, die rund um das Gebiss entstehen können. Und die finanzielle Belastung ist bei den meisten Eingriffen außerdem nicht so hoch, dass sie den Patienten in den finanziellen Untergang stürzen.

Konsequenz: Erstens tun Interessenten gut daran, ihre finanzielle Leistungsfähigkeit zu überprüfen. Summen von 10 000 Euro für eine einzelne Maßnahme, etwa eine Prothese, sind durchaus möglich — und da ist der Kassenzuschuss schon abgezogen. Wer das nicht ohne Weiteres auf einen Schlag tragen kann oder will, kann über einen Abschluss nachdenken. Zweitens sind leistungsstarke Angebote die naheliegende Wahl. Denn nur sie können die Wahrscheinlichkeit erhöhen, dass im Schadenfall genügend Geld fließt.

Policen mit Biss. Aus diesem Kalkül heraus hat €uro im vorliegenden Test nur solche Policen abgebildet, die wenigstens in einem von zwei entscheidenden Bereichen gute bis sehr gute Leistungen bieten. Entweder beim Zahnersatz, also etwa Kronen, Brücken und Prothesen. Oder bei der Zahnbehandlung, beispielsweise Kunststofffüllungen anstelle von Amalgam im unsichtbaren Bereich, Wurzelbehandlung bei — laut Kasse — nicht erhaltungswürdigen Zähnen oder manche Behandlungen gegen Parodontose. Ein noch weiter gehender Schutz könnte in einer Kombination beider Schwerpunkte bestehen; dies hätte allerdings den Rahmen dieser Untersuchung gesprengt, die in Kooperation mit der Analysegesellschaft für Anlage- und Versicherungsprodukte entstanden ist. Die abgebildeten Tarife müssen in ihren jeweiligen Bereichen minimal 61 Prozent der tatsächlichen Kosten abdecken.

Das mag nach relativ wenig klingen, wenn man die Werbung für leistungsschwächere Tarife hört. Hier ist oft die Rede von 100 Prozent Erstattung. Das bezieht sich allerdings in der Regel auf den Festzuschuss, der für alle gesetzlichen Krankenkassen einheitlich festgelegt ist. Festzuschuss bedeutet, dass sich die Kassen nicht prozentual an Kosten beteiligen, sondern einen bestimmten Betrag je nach Maßnahme hinzugeben. Und der ist oft lächerlich gering.

Beispiel Inlay: Das ist eine harte Einlagefüllung für ein Loch im Zahn, das normalerweise mit Amalgam gefüllt würde. Sie kann beispielsweise aus einer Goldlegierung, aus Keramik oder Kunststoff bestehen. Die Kassen zahlen lediglich 45 Euro, nämlich den Zuschuss für eine Amalgamfüllung. Die tatsächlichen Kosten des Inlays für Material, Labor und zahnärztliche Leistungen betragen jedoch gut und gern 600 Euro.

Vollmundige Versprechen. Eine Erstattung von 100 Prozent würde also lediglich zusätzliche 45 Euro betragen, 510  Euro müsste der Patient allein tragen. „Werbung mit einer Leistung von 100  Prozent kann sehr trügerisch sein“, sagt denn auch Stephan Nuding, Experte für Krankenversicherungen bei der Verbraucherzentrale Bayern. Bei einer Erstattung von beispielsweise 70 Prozent der Gesamtkosten plus Festzuschuss müsste der Kunde lediglich 135 Euro zuzahlen. Doch auch hier ist Vorsicht geboten: Manche Gesellschaften kalkulieren den Festzuschuss ein, wenn sie Prozente der Gesamtkosten ausrechnen.

Die Prämien für leistungsstarke Zahnzusatzpolicen sind relativ hoch
Generell liegen die Prämien gerade für leistungsstarke Policen relativ hoch, verglichen mit anderen Versicherungssparten. Das liegt nicht nur an den Leistungen, sondern auch an folgendem Phänomen: Wer einen Zahnzusatzvertrag abschließt, kann selbst erheblich beeinflussen, wie viel er herausholt — durch den Wunsch nach hochwertigeren Materialien, aufwendigeren Techniken oder (falls im Katalog vorgesehen) nach regelmäßiger professioneller Zahnreinigung. „Solche Policen lohnen sich hauptsächlich, wenn einem Höherwertiges wichtig ist“, sagt Experte Nuding. Und weil viele tief in den gemeinsamen Geldtopf greifen, kommt es alle teurer.

Zahn der Zeit. Jedoch haben die Versicherer einige Hürden eingebaut, um derlei Ausnutzen zu erschweren. In der Regel dauert es acht Monate, bis man die erste Leistung einfordern darf. Nur bei unfallbedingten Zahnproblemen wird schon ab Vertragsbeginn geleistet — weil der Kunde so etwas üblicherweise nicht beeinflussen kann. Und auch ab dem neunten Monat zahlen die Anbieter nicht unbegrenzt. In den ersten zwei bis drei Vertragsjahren sind absolute Erstattungsgrenzen üblich, deren Höhe je nach Anbieter differiert. Erst dann tritt die volle Leistung ein.

Noch ein weiteres Unterscheidungskriterium ist für Verbraucher wichtig. Bei Tarifen mit Alterungsrückstellungen sind die Prämien für die gesamte Laufzeit weitgehend festgelegt. Man zahlt in jungen Jahren mehr, als in Relation zum Risiko angemessen wäre. Die Mehrbeiträge, die sogenannten Alterungsrückstellungen, investiert der Versicherer an den Finanzmärkten. Im Alter sorgt er durch Entnahme dieser Reserven dafür, dass die Prämien nicht so hoch sind, wie es dem tatsächlichen Risiko des Kunden entsprechen würde. Für die Prämienhöhe relevant sind unter Umständen auch individuelle Risikozuschläge und Ausschlüsse, die sich nach der Krankengeschichte des Versicherten vor Vertragsabschluss richten.

Von der vereinbarten Prämienhöhe dürfen Versicherer nur abweichen, wenn sich Rahmenbedingungen dauerhaft ändern. Etwa wenn das Gesundheitswesen mehr kostet oder die Gesellschaft immer älter wird. In beiden Fällen muss ein unabhängiger Treuhänder dem Aufschlag zustimmen. Das heißt: Der Versicherer kann die Prämie nicht deshalb erhöhen, weil der einzelne Versicherte älter geworden ist. Vorteil der Methode mit Altersrückstellungen: Die Prämien sind weitgehend kalkulierbar. Nachteil: Sie liegen relativ hoch.

Finanzielle Verblendungen. Bei Tarifen ohne Alterungsrückstellungen ist für die Prämienhöhe einzig entscheidend, wie hoch das Risiko des Anbieters ist, für den Kunden einstehen zu müssen. Und dieses Risiko wächst üblicherweise mit zunehmendem Alter des Versicherten, und damit steigt die Prämie im Vertragsverlauf. Für Verbraucher kann sich noch mehr ändern: So darf der Versicherer den Vertrag in den ersten drei Jahren kündigen — es sei denn, er hat ausdrücklich auf diese Option verzichtet. Vorteil des Ansatzes ohne Altersrückstellungen: Die Startprämien liegen teilweise extrem niedrig. Nachteil: Die Prämien im Vertragsverlauf sind weitgehend unkalkulierbar.

Ebenfalls bedeutsam: Wer eine Zahnzusatzpolice haben will, muss sich nicht unbedingt an den jeweiligen Versicherer wenden. Grundsätzlich ist die Wahl frei. Zudem kooperieren viele gesetzliche Kassen mit Privaten, etwa AOK Bayern mit der Bayerischen Beamtenkrankenkasse, die Knappschaft mit der Halleschen und eine Reihe von Innungskrankenkassen mit Signal/Deutscher Ring und Inter. Allerdings muss man sich genau ansehen, was tatsächlich im Angebot ist. Selbst kleine Unterschiede im Tarifnamen können große Differenzen bei Prämie und Leistung bedeuten.

Im Überblick: Zahnzusatzpolicen 2013

















So lesen Sie die Tabellen (PDF)

Tarife ohne Alterungsrückstellungen (PDF)

Tarife mit Alterungsrückstellungen (PDF)

Bildquellen: istocks/thomas lehmann