Pflegezusatzversicherung

Wichtigen Schutz sichern

11.01.12 00:10 Uhr

Immer wieder malen Verbraucherschützer das Bild einer alternden und in Teilen auch pflegebedürftigen Gesellschaft, die durch die gesetzliche Pflegeversicherung nur unzureichend geschützt ist.

Und das zu Recht: Die gesetzliche Versicherung übernimmt nur bestimmte Sätze, die sich an der Pflegestufe orientieren. Bei einem stationären Aufenthalt im Pflegeheim werden zwischen 1.023 und 1.918 Euro gezahlt – aber selbst bei geringem Pflegeaufwand werden monatlich schon über 2.000 Euro für einen Heimplatz verlangt. Ähnlich groß ist die finanzielle Lücke bei häuslicher Pflege. Und das "Pflegeloch" müssen Pflegebedürftige selbst stopfen: Mit ihrer Rente, ihren sonstigen Einkünften und sogar mit ihren Rücklagen oder der eigenen Immobilie. Und wenn das Geld dann immer noch nicht reicht, sind die eigenen Kinder unterhaltsverpflichtet.

Pflegekosten absichern

Verhindern lässt sich diese finanzielle Belastung für die ganze Familie nur mit privater Vorsorge in Form einer Pflegezusatzversicherung. Die gibt es als Pflegekosten-Police wie auch als Pflegetagegeld-Variante. Bei der Tagegeld-Variante wird ein fester Tagessatz gezahlt, egal wie hoch die Kosten tatsächlich sind. Bei häuslicher Pflege werden oft 25 oder 50 % weniger als der vereinbarte Tagessatz gezahlt. Die Versicherten können aber über das Geld frei verfügen und es auch für pflegefremde Leistungen einsetzen, etwa, um eine Haushaltshilfe zu finanzieren.

Pflegetagegeld oder Pflegekostenversicherung?

Bei der Pflegekostenpolice zahlt der Versicherer einen Zuschuss zu den tatsächlichen Pflegekosten: Wie viel genau das ist, können sie je nach Vertragsgestaltung selbst festlegen – im Idealfall sind die Pflegekosten mit der Police voll gedeckt. Welche Wahl für wen optimal ist, hängt von den persönlichen Umständen ab. Bei einer häuslichen Pflege ohne professionelles Personal ist die Tagegeldvariante günstiger, weil von dem Geld dann auch Familienangehörige bezahlt werden können, die mithelfen. Eine Pflegekostenversicherung ist dagegen sinnvoll, wenn Wert gelegt wird auf die teurere Betreuung durch einen professionellen Pflegedienst oder im Heim.

Was ist im Vertrag zu beachten?

Bei den Pflegezusatzversicherungen sind die Versicherungsbedingungen entscheidend für die Qualität des Versicherungsschutzes im Ernstfall. So sollten z. B. Pflegetagegeldversicherungen einen Inflationsausgleich vorsehen. Die Versicherung erhöht dann den vereinbarten Tagessatz in regelmäßigen Abständen um einen bestimmten Prozentsatz – und zwar ohne erneute Gesundheitsprüfung. Leistungen aus Pflegezusatzversicherungen werden bei vielen Anbietern erst nach Ablauf einer bis zu 3-jährigen Wartezeit gezahlt. Wichtig ist, dass die Wartezeit möglichst kurz ausfällt und bei einer unfallbedingten Pflegebedürftigkeit komplett entfällt. Auch bei der Vereinbarung von Karenzzeiten sollten Antragsteller vorsichtig sein: Denn durch solche Karenzen verschiebt sich der Beginn der Leistungen nach der Feststellung der Pflegebedürftigkeit um bis zu 6 Monate nach hinten – für viele entsteht dadurch ein finanzielles Loch, das aus eigenen Mitteln kaum zu stopfen ist.

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