Nachgehakt bei...

Christian Koch: Status der Debeka ist problematisch

21.12.13 08:00 Uhr

Der Verwaltungs­experte Christian Koch hält es für rechtlich fragwürdig, dass der skandalgeschüttelte Versicherer in der Beamtenschaft etliche Vorteile hat.

von Martin Reim, Euro am Sonntag

Die Debeka, größter Beamtenversicherer der Republik, ist ins Gerede gekommen. Die Staatsanwaltschaft Koblenz ermittelt gegen unbekannt wegen des Verdachts der Bestechung, Bestechlichkeit und der Verletzung von Dienstgeheimnissen. Es geht unter anderem um den Vorwurf, einzelne Mitarbeiter der Debeka hätten illegal mit Adressen gehandelt. Professor Christian Koch ist Referent am Deutschen Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung in Speyer. Er hält manche Usancen rund um die Debeka für rechtlich fragwürdig.

€uro am Sonntag: Die Debeka argumentiert, sie sei eine Selbsthilfeorganisation. Deshalb müssten Beamte, die Tipps über potenzielle Kunden geben und daran verdienen, sich das nicht von Vorgesetzten genehmigen lassen. Was halten Sie davon?
Christian Koch:
Das Selbsthilfe-Argument hat vielleicht früher gegriffen, aber heute nicht mehr ohne Weiteres. Auch die Debeka könnte mittlerweile aus ihrer Rolle als Selbsthilfeorganisation ­ herausgewachsen sein. Klar ist aber auch: Für die Beamtenschaft besteht ein spezifischer Beratungsbedarf bezüglich der Risikovorsorge. Dem muss der Dienstherr nachkommen - im Rahmen seiner Fürsorgepflicht oder eben auch durch das Gewährenlassen von Selbsthilfeorganisationen.

Wegen des besonderen Status der Debeka bekommen andere Versicherer bei Beamten keinen Fuß auf den Boden. Wie ist das rechtlich zu sehen?
Das ist in der Tat heute eher problematisch, jedenfalls bedarf es der Nachjustierung. Erstens unter Wettbewerbsaspekten: Warum sollte die Debeka, der ein breit aufgestellter Versicherer ist wie andere auch, einen Vorteil gegenüber Konkurrenten bekommen? Zweitens geht es um die gern geübte Praxis, Adressen etwa von Beamtenanwärtern weiterzugeben, um Verträge anzubahnen. Hier ist zu bedenken, dass dies nur mit Zustimmung der Betroffenen und dem Dienstherrn möglich sein sollte.

Die Debeka betreibt in Behörden Büros, in denen angestellte Vertreter die Beamten während deren Dienstzeiten beraten. Kann das alles korrekt sein?
Auch insofern muss man scharf aufpassen, wann hier der ohnehin eingeschränkte Wettbewerb unzulässig beeinträchtigt wird. Unter anderem ist zu fragen, ob und wie viel Miete für die Büros bezahlt wird. Mit Blick auf unlauteren Wettbewerb hat der Bundesgerichtshof hier schon in den 90er-Jahren deutliche Grenzen gezogen.