Krankenschutz 

Betriebliche Krankenversicherung: Chef...Arzt...Behandlung

08.12.12 03:00 Uhr

Kostenlose private Zusatzversicherungen vom Chef? Klingt gut, doch auf den zweiten Blick ist das Geschenk kleiner, als es wirkt. Worauf Arbeitnehmer achten sollten.

von Erhard Drengemann, Euro am Sonntag

Geschenke vom Chef machen nicht immer Freude. Der Vorteil eines Firmenwagens muss pauschal versteuert werden. Und das Gebimmel eines dienstlichen Smartphones kann in der Freizeit mehr nerven als beglücken. In dieser Welt beginnt der Stern der betrieblichen Krankenversicherung (bKV) erst langsam zu strahlen.

Während die Luft in der privaten Krankenvollversicherung immer dünner wird, sehen die Versicherer in der bKV ein neues Geschäftsfeld mit guten Chancen. „Bei den Arbeitnehmern stößt die betriebliche Krankenversicherung auf großes ­Interesse, sie halten die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung nicht mehr für ausreichend“, sagt Klaus Henkel, Vorstandschef der Süddeutschen Krankenversicherung (SDK).

Arbeitgeber können mit der neuen Form der Krankenversicherung nicht nur ihr Image aufpolieren, sondern ihre Mitarbeiter motivieren und an sich binden. Daneben lockt die Aussicht, Beiträge zur bKV als Betriebsausgaben, die den Gewinn mindern, absetzen zu können.

Auf der anderen Seite können ­Arbeitnehmer hoffen, den schrumpfenden Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) auszugleichen und auf den Status ­eines Privatpatienten zu kommen. Versicherer als Anbieter setzen darauf, durch die neue Offerte die Dellen in der privaten Krankenvollversicherung ausgleichen zu können. „Die Nachfrage nach Gesundheitsabsicherung durch den Chef hat sich in den ersten drei Quartalen 2012 fast verdreifacht“, frohlockt Klaus Henkel von der SDK. Allerdings muss man wissen: Das Ausgangsniveau ist recht niedrig.

Was auf den ersten Blick nach einer sogenannten Win-Win-Situation klingt, von der beide Seiten profitieren, sollten sich alle Arbeitnehmer und Arbeitgeber erst einmal näher anschauen:

* Die „normale“ Obergrenze für eine steuer- und sozialabgabenfreie bKV lässt mit 44 Euro monatlich nur wenig Spielraum, um den Krankenversicherungsschutz wirklich nachhaltig aufzubessern. Ganz oben auf der Agenda der Anbieter stehen deshalb die relativ günstigen Zahnzusatzpolicen, aufgehübscht gegebenenfalls mit Auslandsreise- und Krankenhaustagegeld-Offerten. Sinnvolle Ergänzungen wie etwa durch einen einfachen stationären Zusatzschutz sprengt meist schon den finanziellen Rahmen.

* Die angebotenen Teilsparten werden grundsätzlich als Risikotarife kalkuliert. Im Klartext: Abweichend von der ansonsten üblichen Praxis der Privaten, einen Teil des Beitrags in einen Sparstrumpf zu stecken, um stark steigende Beiträge im Alter zu vermeiden, werden hier die laufenden Einnahmen den Ausgaben gegenübergestellt. Dies führt auf den ersten Blick zu attraktiven Prämien. Auf lange Sicht bergen sie das Risiko, dass die Beiträge unbezahlbar werden, wenn man die Leistung wirklich braucht — im Alter.

* Beim Wechsel des Arbeitgebers oder dessen Insolvenz können die Verträge fortgeführt werden. Allerdings zu geänderten Konditionen: Der Bonus für den Gruppenvertrag entfällt. Das gilt auch für das Angebot an Ehepartner und Kinder. Wird der Arbeitgeber gewechselt, drohen steigende Prämien. Wer den Vertrag bei Arbeitslosigkeit aus finanziellen Gründen nicht fortführen kann, muss bei einem späteren Wiedereinstieg den normalen Antragsmarathon durchlaufen — mit allen Folgen: höhere Prämie wegen seines dann höheren Alters und gegebenenfalls angeschlagener Gesundheit. Für einen Ausgleich dieser Fälle gibt es zwar eine Optionsversicherung, die die alten Rahmenbedingungen konserviert, doch die kostet Geld. l Ein bKV-Vertrag bindet den Arbeitnehmer an den vom Arbeitgeber ausgesuchten Krankenversicherer. Ob der Chef eine gute Wahl getroffen hat, lässt sich meist erst durch Experten klären, wenn diese das Kleingedruckte der Verträge intensiv durchgecheckt haben.

Nur geeignet für große Firmen
Gerade mittelständische Unternehmen, deren Chefs ihren Mitarbeitern etwas Gutes tun wollen, werden von den Segnungen der betrieblichen Versicherung abgehalten. „Sinn macht die betriebliche Krankenversicherung nur für größere Unternehmen. Bei den meisten Anbietern ist eine Mindestanzahl von 20 bis 30 Personen für einen entsprechenden Gruppenvertrag erforderlich“, sagt Gerd Güssler, Chef des Informationsdiensts KVpro.

In vielen Fällen dürfte das Fazit also lauten: Unabhängigkeit und nachhaltigere Entscheidungen lassen sich am besten mit einem individuellen Vertrag lösen. Dabei kann der Versicherte rund 40 Anbieter unter die Lupe nehmen und sich nach seinem persönlichen Anforderungsprofil versichern.

Auf die staatliche Förderung muss dann zwar verzichtet werden. Doch das ist nicht unbedingt ein Nachteil. „Wenn der Staat für eine entsprechend bessere gesundheitliche Vorsorge Arbeitgeber und Arbeitnehmer motivieren will, müssen die bisherigen Grenzen stark erhöht werden“, sagt Güssler. Bis es so weit ist, wird der Stern der betrieblichen Krankenversicherung wohl vielen eher schnuppe sein.

Den Fiskus ins Boot holen
Der Weg zur betrieblichen Krankenversicherung (bKV) ist einfach. Grundvoraussetzung ist eine entsprechende Regelung im Arbeitsvertrag oder eine Betriebsvereinbarung. Danach muss der Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber nur Versicherungsschutz und nicht auch eine Geldzahlung verlangen können. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, gibt es drei Wege.

Sachzuwendung: Beiträge zur bKV gelten als Sachzuwendung des ­Arbeitgebers und bleiben bis zu 44 Euro (je Mitarbeiter und Monat) steuer- und sozialabgabenfrei (BFH-Urteil vom 14.4.2011).

Tipp: Übersteigt die Summe der sonstigen Sachzuwendungen die Freigrenze, kann der Beitrag auch jährlich gezahlt werden. Die monatliche Freigrenze würde damit zwar überschritten, die sonstigen Sachzuwendungen bleiben — in den übrigen Monaten — aber steuer- und sozialabgabenfrei.

Individualversteuerung: Hier wird der bKV-Beitrag als Nettolohn betrachtet und auf das Bruttoentgelt hochgerechnet. Dabei ist die vom Arbeitgeber übernommene Lohnsteuer wie auch der Sozialversicherungsbeitrag als geldwerter Vorteil zu sehen. Versteuerung und Sozialversicherungsbeiträge werden nach individuellen Merkmalen des Mitarbeiters errechnet.

Pauschalversteuerung: Eine Pauschalversteuerung nach § 40 Abs. 1 Einkommensteuergesetz ist möglich, wenn die bKV als „sonstiger Bezug“ gesehen wird. Dieser ist dann nicht dem ­Arbeitsentgelt zuzurechnen. Tipp: Die Voraussetzungen für einen „sonstigen Bezug“ sind grundsätzlich erfüllt, wenn die bKV einer größeren Zahl von Mit­arbeitern gewährt wird. Eine Pauschalierung von „sonstigen Bezügen“ ist bis zu 1000 € je Mitarbeiter und Kalenderjahr möglich. Für den Arbeitgeber stellen sowohl die Beiträge zur bKV als auch die Pauschalsteuer Betriebsausgaben dar, die voll Gewinn mindernd geltend gemacht werden können.