Zu lange Abfertigung

Verspätung oder Verzögerung am Flughafen: Wer haftet, wenn Passagiere den Flug verpassen?

03.05.24 06:19 Uhr

Chaos am Flughafen: Was tun bei verpassten Flügen? | finanzen.net

Wer fliegen will, muss am Flughafen einige Stationen durchlaufen, bevor der Flug losgehen kann. So ist es nicht unüblich, dass Flugreisende teilweise mehrere Stunden am Flughafen verweilen müssen, bevor sie in den Flieger steigen. Doch was ist, wenn etwa die Sicherheitskontrolle länger dauert oder die Schlange vor dem Check-in-Schalter so lang ist, dass man es nicht zum Gate schafft? Wer haftet bei einer Verspätung am Flughafen und was kann man dagegen tun?

Längere Schlangen an den Check-in-Schaltern

Früher wurden für einen einzelnen Flug meist noch mehrere verschiedene Check-in-Schalter geöffnet. Aufgrund von Personaleinsparungen fertigen Airlines heute alle Passagiere an wenigen Schaltern ab. Zwar spart das Kosten, doch die dadurch entstehenden, deutlichen längeren Schlangen vor den Schaltern kosten die Fluggäste jedoch einiges an Zeit.

Auch die Sicherheitskontrolle kann gelegentlich langsamer vorangehen als gedacht. Für sie ist die Bundespolizei zuständig. Somit handelt es sich um eine hoheitliche Aufgabe. Sollte also das rechtzeitige Erreichen des Fluges an der Schlange bei der Sicherheitskontrolle scheitern, ist es schwer eine konkrete Haftung zu begründen.
Anders ist es bei den Schlangen vor dem Check-in. Für diese sind die Fluggesellschaften zuständig. Dauert der Check-in also zu lange, kommt das einer unrechtmäßigen Nichtbeförderung gleich.

Wer haftet?

Wie Sabine Fischer-Volk von der Verbraucherzentrale Brandenburg in Potsdam laut "Focus.de" sagte, können die Ansprüche gegenüber der Airline "je nach Sachverhalt variieren". Die Rechtsexpertin verwies auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH). Entsprechend der Fluggastrechte-Verordnung der EU (Nr. 261/2004) wird für eine Ausgleichszahlung vorausgesetzt, dass sich der Passagier rechtzeitig zum Check-in eingefunden, die Fluggesellschaft aber das Boarding für den gebuchten und bestätigten Flug verweigert hat.

Rechte bei Flugverspätungen

Wenn der Grund der Verspätung flugbetriebsbedingt ist, richtet sich der Anspruch nach Artikel 19 Montrealer Übereinkommen (MÜ) und ist auf derzeit rund 4.275 Euro begrenzt. Bei anderen Verspätungsgründen, zum Beispiel bei technischen Defekten am Flugzeug, haftet die Fluggesellschaft nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB §§ 280 Abs. 1 und 3, 283), erklärte die Expertin Sabine Fischer-Volk gegenüber "Focus.de".
Unabhängig davon haben Airlines nach der EU-Verordnung aber noch weitere Pflichten. Zum Beispiel besteht Betreuungspflicht. Reisende, die durch eine Flugverspätung warten müssen, haben je nach Flugstrecke und Dauer der Verspätung auch einen Anspruch auf kostenlose Erfrischungen, Mahlzeiten und auch Telefonate. Wenn ein Flug mehr als fünf Stunden Verspätung hat, kann der Fluggast laut Fischer-Volk die Erstattung des Flugpreises verlangen.

Was sollte man in so einer Situation unbedingt tun?

Das Wichtigste ist, die Verspätung zu dokumentieren. Entweder, indem man sich die Verspätung vom Airline-Personal schriftlich bestätigen lässt, oder durch eigene Dokumentation wie beispielsweise Fotos. Außerdem sollten jegliche Rechnungen von Kosten aufbewahrt werden, die durch die Verspätung entstanden sind. Das können Hotelrechnungen sein oder auch die von Restaurants.

Für die Geltendmachung der Entschädigungsforderung kann man sich grundsätzlich an die Vertreter der Airline vor Ort wenden. Sollte es hier allerdings Probleme geben bzw. sich das Personal nicht einsichtig zeigen, sollte über einen Besuch bei einem Fachanwalt für Passagierrecht nachgedacht werden.

In Deutschland haben von einer Flugverspätung betroffene Passagiere drei Jahre Zeit für eine Entschädigungsforderung. Dies entschied das Amtsgericht Bremen (Az.: 9 C 0270/12) in einem Urteil. Diese Frist berechnet sich jeweils zum Jahresende. Das bedeutet, wenn jemand beispielsweise am 08.09.2019 eine Flugverspätung erlebt hat, können die Entschädigungsansprüche bis zum 31.12.2022 geltend gemacht werden.

Philipp Weimer / Redaktion finanzen.net

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