Wohngeldanspruch: Unter welchen Bedingungen ist es möglich?
Wohngeld ist eine finanzielle Unterstützung, die sich an Mieter und Eigentümer von Immobilien richtet, um deren Wohnkosten zu reduzieren. Laut der Bundesregierung haben seit dem 1. Januar 2023 zwei Millionen Haushalte in Deutschland einen Anspruch auf Wohngeld. Doch welche Anforderungen muss man dafür erfüllen? Mehr dazu im folgenden Beitrag.
Was ist das Wohngeld?
Wohngeld ist eine staatliche finanzielle Unterstützung in Deutschland, die dazu dient, Menschen mit geringem Einkommen bei den Wohnkosten zu entlasten. Es wird an Mieter oder auch Eigentümer gezahlt, die aufgrund ihrer finanziellen Situation Schwierigkeiten haben, ihre Miete oder Belastungen für selbstgenutzten Wohnraum selbst zu tragen. Das Wohngeld wird in der Regel monatlich ausgezahlt und muss bei der zuständigen Wohngeldstelle beantragt werden.
Wohngeld in Deutschland kann in zwei verschiedenen Formen beantragt werden, um unterschiedliche Bedürfnisse von Bürgern zu erfüllen: Wohngeld für Mieter, auch als Mietzuschuss bekannt, und Wohngeld für Eigentümer, das auch als Lastenzuschuss bezeichnet wird, so die Bundesregierung in einem Online-Beitrag.
Das Wohngeld für Mieter, oder Mietzuschuss, richtet sich an die Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers. Es hat den Zweck, Unterstützung bei den Mietkosten zu leisten, wie es weiter heißt. Auf der anderen Seite steht das Wohngeld für Eigentümer, auch als Lastenzuschuss bekannt. Es zielt auf die Eigentümer einer selbst genutzten Immobilie ab, sei es ein Haus oder eine Eigentumswohnung. Der Zweck dieser Unterstützung ist es, bei den Belastungen zu helfen, die mit dem Eigentum verbunden sind, wie etwa die Tilgungsraten für Kredite oder Grundsteuern.
Das neue Wohngeld Plus
Das "Wohngeld Plus" stellt eine umfassende Erweiterung der bisherigen Wohngeldregelungen dar, die zum 1. Januar 2023 in Kraft trat. Diese Reform zielt darauf ab, die Wohnkostenbelastung für einkommensschwache Haushalte zu verringern und dabei insbesondere Familien, Alleinerziehende und Senioren zu unterstützen. Der Empfängerkreis des Wohngeldes hat sich laut Angaben der Bundesregierung von bisher 600.000 auf etwa zwei Millionen Haushalte ausgeweitet, was etwa 4,5 Millionen Menschen einschließt. Ein zentrales Merkmal dieser Reform ist die Anhebung des Wohngeldbetrags. Im Durchschnitt wird das Wohngeld um etwa 190 Euro pro Monat steigen, was mehr als eine Verdopplung des vorherigen Betrags darstellt, so die Bundesregierung weiter. Die genaue Höhe des Wohngeldes wird individuell berechnet und basiert dabei auf Faktoren wie Haushaltsgröße, Wohnkosten und Gesamteinkommen der Haushaltsmitglieder.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Einführung einer dauerhaften Heizkostenkomponente und einer neuen Klimakomponente, um die Belastung durch steigende Heizkosten und Wohnkosten aufgrund von Modernisierungsmaßnahmen zu mindern, wie es weiter im Beitrag heißt. Diese Komponenten sollen einen pauschalen Zuschuss bieten, um Haushalte, die Wohngeld beziehen, finanziell zu entlasten. Die Wohngeldreform beinhaltet auch eine Neufestlegung der Mietenstufen, die auf aktuelleren Daten basieren sowie eine Vereinfachung und Beschleunigung des Bezugs von Wohngeld, einschließlich der Möglichkeit einer vorläufigen Zahlung. Für die Beantragung von Wohngeld können sich Interessierte an die Wohngeldämter in ihrer Gemeinde-, Stadt-, Amts- oder Kreisverwaltung wenden. Zudem bieten viele Bundesländer den Service an, den Antrag auf Wohngeld online über ihre Internetseiten zu stellen. Um regionale Unterschiede in den Mietpreisen und die Höhe des Einkommens zu berücksichtigen, spielen dabei die sieben Mietstufen eine wichtige Rolle.
Die sieben Mietstufen
Das Wohngeldgesetz sieht gemäß § 12 WoGG sieben Mietstufen vor. Die Mietstufen sind ein Instrument, das den ortsüblichen Mietpreis im deutschlandweiten Vergleich mit anderen Kreisen und Städten bewertet, wobei die Mietstufen von 1 (günstigste Stufe) bis 7 (teuerste Stufe) reichen, wie wohngeld.org in einem Beitrag erklärt.
In Mietstufe 7, die Städte und Gemeinden wie München betrifft, sind die Wohnkosten am höchsten, was zu einem höheren Wohngeldanspruch führt. Die Mietstufe hat somit einen direkten Einfluss auf das Wohngeld, da sie die Höchstbeträge für Miete und Einkommen in Abhängigkeit von der Anzahl der Haushaltsmitglieder festlegt, so wohngeld.org weiter. Zum Beispiel dürfen in Mietstufe 2 die Mietkosten für einen 1-Personen-Haushalt nicht höher als 521,60 Euro sein, und das Einkommen darf nach Abzug aller Freibeträge 1.405 Euro nicht überschreiten. Für einen 2-Personen Haushalt in Mietstufe 2 dürfen die Mietkosten nicht höher als 587,40 Euro sein und das Einkommen nicht höher als 1.896 Euro. Für die Mietstufen gibt es Tabellen, die je nach Bundesland und Region unterschiedlich berechnet werden.
Die Bedingungen für Wohngeld
Um Wohngeld beantragen zu können, müssen bestimmte Anforderungen erfüllt sein.
Zunächst spielt das Einkommen eine entscheidende Rolle. Das monatliche Einkommen des Haushalts darf eine bestimmte Grenze nicht überschreiten. Hierbei wird das Bruttoeinkommen betrachtet, von dem allerdings diverse Freibeträge und Pauschalen, wie beispielsweise Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung, abgezogen werden dürfen, so t-online in einem Online-Beitrag. So liegt die Einkommensobergrenze beispielsweise für einen Ein-Personen-Haushalt in der Mietstufe eins bei 1.372 Euro, für einen Zwei-Personen-Haushalt in der Mietstufe drei allerdings bei 1.976 Euro. Hier gilt ebenfalls: je höher die Mietstufe und die Anzahl der Personen im Haushalt sind, desto höher ist die Einkommensobergrenze. Es ist empfehlenswert, den Wohngeldrechner des Bauministeriums zu nutzen, um herauszufinden, ob man wohngeldberechtigt ist.
Das Vermögen wird ebenfalls einbezogen, wobei bis zu 60.000 Euro für eine alleinstehende Person und weitere 30.000 Euro pro weiteres Haushaltsmitglied unberücksichtigt bleiben, so die Bundesregierung. Weiterhin sind die oben genannten Mietstufen relevant. Je nach Mietstufe und der Anzahl der Personen im Haushalt gibt es bestimmte Höchstbeträge für die Miete, die nicht überschritten werden dürfen. Darüber hinaus muss der Antragsteller in der betreffenden Wohnung wohnen und die Mietkosten müssen den ortsüblichen Gegebenheiten entsprechen.
Die Staatsbürgerschaft oder ein entsprechender Aufenthaltstitel ist ebenfalls ein wichtiges Kriterium. Der Antragsteller muss entweder deutscher Staatsbürger sein oder über einen gültigen Aufenthaltstitel verfügen, der zum dauerhaften Aufenthalt in Deutschland berechtigt.
Studierende, die nicht unter den vollen BAföG-Anspruch ihres Haushalts fallen, sind berechtigt, Wohngeld zu beantragen. Schließlich ist zu berücksichtigen, dass kein Anspruch auf Wohngeld besteht, wenn bereits andere Sozialleistungen bezogen werden, die die Wohnkosten abdecken, wie zum Beispiel Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld, wie die Bundesregierung abschließend berichtet.
Redaktion finanzen.net
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