Der Brexit naht - was bedeutet das für GB-Urlauber?
Wir beantworten die wichtigsten Fragen rund um Einreise, Flugpreise, Roaming und Zollbestimmungen nach dem Brexit.
Bereits seit Monaten sind der nahende Brexit und dessen Auswirkungen ein großes Thema. Oft ist unklar, welche Folgen die Veränderung für Einreise, Flugtickets und Zoll wirklich hat und auf was sich Urlauber einstellen müssen. Wir erklären, was der Brexit für den Tourismus und die Einreisebestimmungen bedeutet.
Einreisebestimmungen nach dem Brexit
Die Übergangsphase nach dem Brexit geht offiziell bis zum 31. Dezember 2020, sodass man in den nächsten Monaten, wenn eine Reise nach Großbritannien geplant ist, keine großen Änderungen bei der Einreise befürchten muss. Durch die Zugehörigkeit zur EU ist die Einreise mit einem Personalausweis weiterhin vollkommen unproblematisch und auch der Aufenthalt von bis zu drei Monaten ist in der Übergangsphase ohne Visum gestattet. EU-Bürgern, die in Großbritannien arbeiten oder studieren, ist dies auch weiterhin ohne Einschränkungen möglich. Sollte es zu einem Brexit mit Deal kommen, wird sich an der Einreise für EU-Bürger und Schweizer auch bis mindestens 2021 nichts ändern, berichtet Web.de. Danach ist für die Einreise ein biometrischer Reisepass notwendig.
Der Luftverkehr nach dem Brexit
Neben geänderten Einreisebestimmungen ist auch eine mögliche Störung des Luftverkehrs eine große Sorge vieler Reisender. Denn theoretisch würden die britischen Airlines mit dem Verlust der Mitgliedschaft in der EU auch das Recht verlieren, in EU-Ländern zu landen oder starten. Lange blieb die Frage ungeklärt, doch seit September 2019 ist festgelegt, dass zumindest bis März 2020 der Flugverkehr wie gewohnt stattfinden wird und das unabhängig davon, ob es zu einem harten oder geregelten Brexit kommt, wie Web.de erklärt. Bei einem harten Brexit scheidet Großbritannien offiziell erst einmal aus dem gemeinsamen Flugmarkt aus, Start- und Landerechte müssten neu verhandelt werden. Doch inwiefern beeinflusst der Brexit die Flugpreise? Günstige Flugticketpreise ab 10 Euro dürften bald der Vergangenheit angehören, denn die niedrigen Preise begründen sich in den meisten Fällen auf den Einsatz der EU. Billigairlines konnten durch die Zusammenarbeit Fuß fassen und schufen die Möglichkeit, für einen geringen Betrag nach Großbritannien zu fliegen. Was bleibt, ist die Befürchtung von erhöhten Preisen und die Angst der Fluggesellschaften, dass ihnen die Kunden nach dem Brexit gar ausbleiben könnten.
Roaming-Gebühren nach dem Brexit
Es ist noch nicht lange her, als die Freude groß war über die Nachricht der Abschaffung von Roaming-Gebühren. Somit gehörten hohe Rechnungen nach Telefonaten im EU-Ausland der Vergangenheit an, doch das wird sich nach dem Brexit eventuell wieder ändern. Wenn es zu einem harten Austritt Großbritanniens aus der EU kommt, müssten sich Urlauber bald wieder auf Roaming-Gebühren einstellen. Nur wenn es zu einem Deal zwischen Großbritannien und der EU kommt, bleibt es beim kostenfreien Roaming. Somit bleibt abzuwarten, ob sich etwas ändert oder es bei der alten Regelung bleibt.
Zollbestimmungen nach dem Brexit
Auch eine Veränderung der Zollbestimmungen steht und fällt mit einer Einigung mit der EU. In der Übergangsphase ändert sich erst einmal nichts, sollte es aber zu einem Brexit ohne Deal kommen, werden die Richtlinien, die innerhalb der EU gelten, mit hoher Wahrscheinlichkeit für GB-Urlauber entfallen. Reisende aus den EU-Ländern würden dann unter die Einfuhrbeschränkungen aus Drittländern fallen. Flugreisende dürften dann nur noch Waren mit einem Wert von maximal 430 Euro einführen und auch die Richtlinien für Freimengen könnten erheblich eingeschränkt werden, heißt es beim ADAC.
Isabell Tonnius / Redaktion finanzen.net
Weitere News
Bildquellen: nito / Shutterstock.com