Aus Versehen mit Falschgeld bezahlt - Welche Strafen drohen?
Bei Falschgeld kennt der Staat kein Pardon und es drohen empfindliche Strafen. Doch was ist, wenn man aus Versehen mit Falschgeld bezahlt?
Im Jahr 2022 über 44.000 falsche Euro-Banknoten
Laut Deutscher Bundesbank wurden im Jahr 2022 in Deutschland insgesamt ungefähr 44.100 falsche Euro-Banknoten im Nennwert von 2,7 Millionen Euro sichergestellt. Besonders bei den 100- und 200-Euro Scheinen wurde eine Steigerung der Fälschungen verzeichnet. Insgesamt ist die Menge an Falschgeld, die sich im Umlauf befindet, allerdings immer noch sehr gering: "Rein rechnerisch entfielen 2022 nur fünf falsche Banknoten auf 10.000 Einwohner", so die Deutsche Bundesbank. Den größten Anteil an den Fälschungen würde sogenanntes "Movie Money" ausmachen: einfache Druckfälschungen ohne Wasserzeichen oder andere Sicherheitsmerkmale, die für Film und Theater verwendet werden.
Fühlen-Sehen-Kippen
Laut der Bundesbank kann jede Banknote eigenständig mit dem einfachen Prinzip "Fühlen-Sehen-Kippen" auf Echtheit überprüfen. Beim Fühlen zeichnen sich echte Banknoten durch ein charakteristisches Griffgefühl aus, wobei die Vorderseite Reliefdruck aufweist, erkennbar an hervorgehobenen Teilen und Schraffuren am Rand. Beim Sehen offenbart sich das Wasserzeichen als Schattenbild im unbedruckten Bereich, und ab der 20-Euro-Note zeigt ein transparentes Fenster im Hologrammstreifen das Gesicht der Europa. Beim Kippen verändern sich die Hologrammelemente und zeigen regenbogenfarbene Effekte, während die Smaragdzahl ihre Farbe ändert und ein heller Balken sichtbar wird. Bei den 100- und 200-Euro-Noten kommen zusätzliche Sicherheitsmerkmale wie veränderliche Euro-Symbole in der Smaragdzahl und ein Satellitenmerkmal im Hologramm hinzu. Für eine gründliche Überprüfung wird empfohlen, eine unzweifelhaft echte Banknote zum Vergleich hinzuziehen.
Wann macht man sich strafbar?
Das Bezahlen mit Falschgeld ist in Deutschland kein Kavaliersdelikt und kann mit entsprechend harten Strafen bestraft werden. Wenn jemand Falschgeld bewusst in Umlauf bringt, kann dies unter das Inverkehrbringen von Falschgeld nach Paragraf 147 Strafgesetzbuch (StGB) fallen, was mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet werden kann. Der Besitz von Falschgeld ist ebenfalls strafbar, wenn die Absicht besteht, dieses in Umlauf zu bringen. Die Beschaffung oder Herstellung von Falschgeld mit der Absicht, es als echtes Geld zu verwenden, wird als Geldfälschung gemäß Paragraf 146 Strafgesetzbuch (StGB) betrachtet und kann mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr bestraft werden. In Fällen gewerbsmäßiger Fälschung kann sogar eine Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren verhängt werden.
Doch was passiert, wenn man das Falschgeld nicht als solches erkannt hat und damit bezahlt, ohne zu wissen, dass es sich um Falschgeld handelt? Laut dem Bundeskriminalamt (BKA) kommt eine strafrechtliche Verfolgung nur in Frage, wenn die Betroffenen mit Vorsatz handeln. Wenn man die Fälschung nicht erkannt hat und damit bezahlt, macht man sich demnach nicht strafbar.
Redaktion finanzen.net
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