Unwetterschäden

Versicherungsschutz bei Unwetterschäden: Deckung bei Garten und Balkon?

24.10.24 06:35 Uhr

Sicher durch den Sturm: Versicherungsschutz für Garten und Balkon bei Unwetterschäden! | finanzen.net

Unwetter können erhebliche Schäden an Haus, Garten und Balkon verursachen. Die Frage, welche Versicherung für diese Schäden aufkommt, hängt von verschiedenen Faktoren ab.

Die Kosten von Unwetterschäden in Deutschland

Heftige Stürme, oft begleitet von starken Regenfällen, sind in Deutschland keine Seltenheit mehr. Der Klimawandel trägt zu einer Zunahme dieser extremen Wetterereignisse bei, und die Folgen sind oft verheerend: Abgedeckte Dächer, umgestürzte Bäume und zerstörte Autos sind nur einige der sichtbaren Schäden, die solche Unwetter hinterlassen. Doch hinter diesen sichtbaren Schäden verbergen sich immense Kosten, die sowohl Privatpersonen als auch die Versicherungswirtschaft tragen müssen.

Diese Versicherungen zahlen bei Unwetterschäden

Die Absicherung gegen Unwetter- oder Sturmschäden ist in Deutschland nicht durch eine einzige Versicherung abgedeckt, sondern hängt vom jeweiligen Schaden und dessen Ursache ab. In der Regel können drei verschiedene Versicherungsarten in Anspruch genommen werden: die Wohngebäude-, die Haftpflicht- oder die Hausratversicherung.

Oliver Hauner, der verantwortliche Leiter für Sachversicherungen beim Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft, erläuterte gegenüber Verivox die Einbindung des Gartens in das Versicherungsspektrum. Er betonte, dass der Garten integraler Bestandteil des Grundstücks ist und alle fest mit dem Erdboden verbundenen Elemente entsprechend abgesichert sind. Hierzu zählen beispielsweise Terrassen, fest verankerte Schaukeln sowie fest installierte Beleuchtungen. Verivox unterstreicht dabei, dass grundsätzlich alle fest mit dem Gebäude verbundenen Bestandteile durch die Wohngebäudeversicherung abgedeckt sind. Dies bedeutet, dass auch ein Gartenschuppen, Carport sowie Garten- und Gewächshäuser durch die Wohngebäudeversicherung mit Elementarschutz abgesichert werden können.

Die Hausratversicherung schützt gemäß den Außenversicherungsbedingungen auch Objekte auf dem versicherten Grundstück, welches neben der Hauptwohnung auch den Garten, Gartenhütte und Garage einschließt, wie Verivox berichtet. Um eine Kostenübernahme für Schäden an Gartenmöbeln zu gewährleisten, muss in der Police ein entsprechender Zusatz zur Außenversicherung enthalten sein. Es ist allerdings zu beachten, dass es bei Gartenmöbeln, ähnlich wie bei Fahrrädern, festgelegte Leistungsobergrenzen gibt, beispielsweise von 1.000 Euro, so Verivox weiter. Bei Beschädigung der Gartenmöbel leistet die Versicherung auch dann, wenn die Möbel ungesichert im Garten standen, sodass ein tägliches Verstauen nicht erforderlich ist.

Die Haftpflichtversicherung tritt in Aktion, etwa wenn ein Baum auf das Dach des Nachbarn fällt, sofern dem Baumbesitzer eine Verletzung der Sorgfaltspflicht nachgewiesen werden kann, weil der Baum bereits hätte gefällt werden müssen, wie der Bayerische Rundfunk in einem Online-Beitrag erklärt. Sollte der Baum jedoch gesund und regelmäßig überprüft worden sein, hat der Nachbar keinen Anspruch und stattdessen würde die Wohngebäudeversicherung des Nachbarn den Schaden abdecken. Dabei kann es zu einer komplexen Situation kommen, falls ein Baum aus dem eigenen Garten auf das eigene Dach fällt. In solchen Fällen muss der Versicherungsnehmer belegen, dass er die Bäume auf seinem Grundstück halbjährlich auf Gesundheit und mögliche Schäden untersucht hat. Andernfalls könnte die Wohngebäudeversicherung die Übernahme des Schadens ablehnen.

In Bezug auf Schrebergärten erläutert Christine Gilles, eine Expertin von R+V, dass üblicherweise weder die Hausrat- noch die Wohngebäudeversicherung Anwendung finden. Diese Versicherungen kommen nur zum Tragen, wenn sich das Nebengebäude unmittelbar auf dem Grundstück des Wohnhauses befindet. Sie fügt hinzu, dass einige Kleingartenvereine ihren Mitgliedern eine Gruppenversicherung anbieten.

Wichtig zu beachten ist, dass trotz umfassender Versicherung nach einem Sturm Schäden entstehen können, für die nicht aufgekommen wird. Versicherungen zahlen in der Regel erst ab einer Windstärke von acht, was einer Windgeschwindigkeit von mehr als 62 Kilometern pro Stunde entspricht, so der Bayerische Rundfunk.

Präventation von Unwetterschäden

Eine empfohlene präventive Maßnahme ist die Sicherung von Gegenständen im Garten oder auf dem Balkon. Durch das Verankern beweglicher Gegenstände oder das Verlegen in geschützte Bereiche können potenzielle Schäden, insbesondere bei Sturmwarnungen, reduziert oder vermieden werden. Zusätzlich können robuste Schutzabdeckungen nützlich sein, um Gartenmöbel und -geräte vor Hagel und starkem Regen zu schützen.

Ein weiterer wichtiger Bereich der Prävention ist die regelmäßige Wartung von Gebäuden, Balkonen und Gärten. Durch regelmäßige Inspektionen können potenzielle Schwachstellen wie defekte Dachziegel identifiziert und behoben werden, bevor sie zu größeren Problemen führen. Auch die Pflege der Vegetation ist eine präventive Maßnahme; das Entfernen abgestorbener Äste und das professionelle Beschneiden von Bäumen und größeren Pflanzen kann die Sicherheit erhöhen und das Risiko von Schäden durch herabfallende Äste minimieren. Schließlich kann eine sorgfältige Dokumentation des Zustands des Eigentums eine nützliche präventive Maßnahme sein, die im Schadensfall von Vorteil sein kann.

D. Maier / Redaktion finanzen.net

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