Firmenverkauf: Diese Rechte haben Mitarbeiter
Eine Firmenübernahme kann bedeutende Veränderungen für Eigentümer, Mitarbeiter und die Unternehmensstruktur nach sich ziehen. Aufgrund der erheblichen Unsicherheiten, die ein Verkauf mit sich bringt, fürchten viele Beschäftigte diesen - insbesondere da Fusionen und Veräußerungen häufig mit Personalabbau verbunden sind.
Viele Gründe für Firmenverkäufe
Die Gründe für eine Übernahme sind vielfältig und reichen von strategischen Expansionen über finanzielle Konsolidierungen bis hin zu notwendigen Rettungsaktionen in Krisenzeiten. Unabhängig von der Motivation ist der Übernahmeprozess komplex und kann sowohl Chancen als auch Herausforderungen für die beteiligten Parteien bergen. Strategische Expansionen stehen oft im Vordergrund, wenn ein Unternehmen beschließt, ein anderes zu kaufen. Durch die Eingliederung eines Konkurrenten oder eines Unternehmens in einer angrenzenden Branche können Marktpositionen und Produktportfolios gestärkt werden. Finanzielle Überlegungen, wie der Zugang zu neuen Kapitalquellen oder die Realisierung von Synergien, spielen ebenfalls eine wichtige Rolle. In einigen Fällen kann eine Übernahme auch als Schutzmaßnahme gegen feindliche Übernahmen dienen.
Bürgerliches Gesetzbuch gibt Mitarbeitern Sicherheit
Bei einem Firmenverkauf ist der neue Arbeitgeber rechtlich dazu verpflichtet, in die bestehenden Arbeitsverhältnisse einzutreten. Dies ergibt sich aus Paragraf 613a BGB, der besagt, dass mit dem Übergang eines Betriebs oder Betriebsteils die Rechte und Pflichten aus den zum Zeitpunkt des Übergangs existierenden Arbeitsverhältnissen auf den neuen Inhaber übergehen. Das bedeutet, dass die Arbeitsverhältnisse mit dem Verkauf des Unternehmens "übertragen" werden, was den Mitarbeitern eine gewisse Sicherheit bietet. Die Übernahme eines Unternehmens stellt demnach keinen validen Grund für eine Kündigung dar und die Angestellten genießen weiterhin den Schutz ihrer bestehenden Arbeitsverträge. Zudem dürfen Betriebs- und Tarifvereinbarungen für mindestens ein Jahr nach der Übernahme nicht zum Nachteil der Angestellten geändert werden und sämtliche Kündigungsfristen und Verpflichtungen müssen eingehalten werden.
Belegschaft muss rechtzeitig umfassend informiert werden
Nach dem Paragraf 613a BGB haften sowohl der alte als auch der neue Arbeitgeber für Forderungen, die vor dem Betriebsübergang entstanden sind, sowie für solche, die bis zum möglichen Beendigungszeitpunkt des Arbeitsverhältnisses entstehen, falls der Arbeitnehmer dem Übergang widerspricht. Zudem sind die Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, die Belegschaft rechtzeitig und umfassend über den Verkauf, die Gründe, den Übernahmezeitpunkt sowie die daraus resultierenden rechtlichen, wirtschaftlichen und sozialen Konsequenzen zu informieren.
Arbeitnehmer können Übergang von Arbeitsverhältnis ablehnen
Arbeitnehmer haben das Recht, den Übergang ihres Arbeitsverhältnisses auf den neuen Inhaber abzulehnen, was zur Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist führt. Bezüglich Abfindungen existiert keine generelle gesetzliche Verpflichtung für den Arbeitgeber, solche zu zahlen. Jedoch können im Falle eines Firmenverkaufs Abfindungen als Anreiz für einen freiwilligen Austritt oder zur Vermeidung rechtlicher Auseinandersetzungen angeboten werden.
Das Karriereportal StepStone empfiehlt es Mitarbeitern, die von einem Firmenverkauf betroffen sind, nicht vorschnell zu handeln und sich zu unüberlegten Entscheidungen hinreißen zu lassen, da Veränderungen auch positive Auswirkungen auf das Unternehmen und seine Belegschaft haben können.
Redaktion finanzen.net
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