Steuer-Irrsinn

Der Steuer-Wahnsinn mit unseren Tannenbäumen: Vier verschiedene Steuersätze auf Nordmanntanne, Blaufichte & Co.

20.11.24 06:16 Uhr

Nordmanntanne, Blaufichte & Co.: Das sind die verschiedenen Steuersätze auf unsere Tannenbäume | finanzen.net

Deutschland ist für so einige kuriose Steuerregelungen bekannt. Auch für den Weihnachtsbaum: Hier gibt es gleich vier verschiedene Steuersätze.

Weihnachtsbaum ist nicht gleich Weihnachtsbaum

Sich einen Weihnachtsbaum anzuschaffen, ist nicht schwer: Man überlegt, ob man etwa eine Nordmanntanne oder eine Blaufichte haben möchte, wo man sie kauft und wo man sie schließlich im Zimmer aufstellt. Anders sieht es hingegen für den Verkäufer aus - denn so einfach sich der Tannenverkauf anhört, der anschließende Kampf mit der Steuererklärung hat es in sich. Denn in Deutschland gibt es verschiedene Steuersätze für Weihnachtsbäume.

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Vier verschiedene Steuersätze

Entscheidet man sich für einen Plastikbaum, greift der reguläre Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent. Wer sich hingegen für einen echten Weihnachtsbaum entscheidet, kommt mit einer günstigeren Steuerbelastung davon. Hier hängt es allerdings davon ab, wo man seinen Weihnachtsbaum kauft: Bei dem Kauf bei einer Weihnachtsbaum-Zucht wird ein Umsatzsteuersatz von 10,7 Prozent fällig, kauft man die Tanne in einem Baumarkt- oder Gartencenter greift der ermäßigte Steuersatz und reduziert sich auf sieben Prozent. Bei Forstwirten, die in der Natur aufgewachsene Bäume verkaufen, zeigt sich der Fiskus noch großzügiger - hier gilt nämlich nur ein Umsatzsteuersatz von 5,5 Prozent. Noch günstiger wird es bei dem Erwerb bei einem Kleinunternehmer - hier wird nämlich gar keine Mehrwertsteuer fällig.

Osterei ist nicht gleich Osterei

Wie der Bund der Steuerzahler (BdSt) berichtet, ist das Steuer-Chaos nicht nur auf den Kauf von Weihnachtsbäumen beschränkt. Auch beim Kauf von Ostereiern gelten ähnliche Regeln - denn, Osterei ist nicht gleich Osterei. Der Mehrwertsteuersatz unterscheidet sich dementsprechend danach, ob es sich bei dem gekauften Osterei um ein echtes Hühnerei handelt, bei dem sieben Prozent Mehrwertsteuer fällig werden, oder um ein Deko-Ei, bei dem 19 Prozent Mehrwertsteuer fällig werden. Die zwei Beispiele verdeutlichen gut die grundlegende Kompliziertheit des deutschen Steuersystems, weswegen der BdSt fordert, das deutsche Steuersystem einer grundlegenden Bestandsaufnahme zu unterziehen und insgesamt zu vereinfachen.

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Redaktion finanzen.net

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