SCHUFA-Änderung

SCHUFA: Wie die neue 100-Tage-Regelung Verbrauchern zu einer schnelleren Bonitätsverbesserung verhilft

18.01.25 15:45 Uhr

Was die neue 100-Tage-Regelung bei der SCHUFA Verbrauchern bringt | finanzen.net

Seit dem 1. Januar 2025 ist die neue 100-Tage-Regelung der SCHUFA in Kraft. Mit dieser Änderung wird es möglich, negative Bonitätseinträge schneller zu löschen, wenn Schulden innerhalb von 100 Tagen beglichen werden.

Hintergrund und Zielsetzung der Regelung

Mit der Einführung der neuen Regelung reagiert die SCHUFA auf Kritik an langen Speicherfristen von negativen Einträgen. Ab sofort wird die Speicherfrist für beglichene Forderungen bei einmaligem Zahlungsverzug auf 18 Monate verkürzt, wenn die offenen Schulden innerhalb von 100 Tagen nach Meldung vollständig beglichen werden. Diese Änderung soll Schuldner unterstützen, schneller eine positive Bonität zu erreichen. Laut einem Bericht der Tagesschau profitieren auch Gläubiger von dieser Maßnahme, da die Regelung Anreize für eine zügige Begleichung offener Forderungen schafft.

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Voraussetzungen für die Anwendung

Für die Wirksamkeit der 100-Tage-Regelung sind bestimmte Bedingungen erforderlich. Der Ausgleich der Zahlungsstörung muss innerhalb von 100 Tagen nach der Übermittlung erfolgen. Außerdem dürfen bis zum Ablauf der verkürzten Speicherfirst keine weiteren Negativdaten zu der Person an die SCHUFA gemeldet werden. Besonders zu beachten gilt, dass keine Informationen aus Schuldverzeichnis oder Insolvenzbekanntmachungen vorliegen dürfen, so SCHUFA.

Vorteile für verschiedene Beteiligte

Die neue 100-Tage-Regelung bietet Verbraucherinnen und Verbrauchern die Möglichkeit, schneller zu zeigen, dass sie zahlungsfähig sind und die Zahlungsstörung eine Ausnahme darstellt. Wichtig ist jedoch, dass während der verkürzten Speicherfrist von 18 Monaten keine weiteren negativen Informationen über die betroffene Person an die SCHUFA übermittelt werden. Ebenso dürfen keine Einträge aus dem Schuldnerverzeichnis oder Hinweise auf Insolvenzen vorhanden sein.

Für bereits vor dem 1. Januar 2025 gemeldete und inzwischen ausgeglichene Zahlungsstörungen, die die Anforderungen der neuen Regelung erfüllen, arbeitet die SCHUFA aktuell daran, diese aus ihrem Datenbestand zu entfernen. Wie die Tagesschau berichtet betrifft dies Schätzungen zufolge rund 60.000 Personen, etwa ein Prozent derjenigen mit negativen Einträgen.

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Redaktion finanzen.net

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Bildquellen: Camilo Concha / Shutterstock.com