Schadensersatz

Apple-Aktie: Fehlendes Netzteil - Apple wird in Brasilien wegen Koppelgeschäften verurteilt

27.04.22 23:12 Uhr

Apple-Aktie: Fehlendes Netzteil - Apple wird in Brasilien wegen Koppelgeschäften verurteilt | finanzen.net

Nachdem Apple seine iPhones nun schon seit einiger Zeit ohne Zubehör wie Kopfhörer oder Netzteil verkauft, reichte ein brasilianischer Kunde Klage gegen den Tech-Konzern ein. Ein brasilianisches Gericht urteilte nun zugunsten des Klägers.

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iPhones werden seit 2020 ohne Zubehör geliefert

Rund zwei Jahre ist es her, dass der Tech-Gigant Apple während der iPhone-Keynote ankündigte, dass beim Kauf eines der beliebten Smartphones kein Zubehör mehr beiliegen werde. Seitdem werden iPhones ohne Kopfhörer und ohne Netzteil geliefert. Grund für diese Entscheidung sei gewesen, dass das Unternehmen nach Möglichkeiten gesucht habe, innerhalb seiner Produktions- und Lieferketten Müll zu vermeiden und weniger Materialien zu verwenden. Dabei sei aufgefallen, dass bereits 700 Millionen Lightning-Kopfhörer und über zwei Milliarden Apple-Netzteile auf der Welt im Umlauf seien. Das Weglassen von Kopfhörern und Netzteilen diene der Reduzierung von Klimagasen und vermeide die Förderung und Verwendung wertvoller Materialien. Außerdem könne die iPhone-Box so leichter und dünner gestaltet werden, wodurch bis zu 70 Prozent mehr Produkte auf eine Palette passen sollen. Dadurch werde der CO2-Ausstoß in der Logistik reduziert, so Apples Ökochefin Lisa P. Jackson nach Angaben von Heise.

Brasilianischer Kunde verklagt Apple

Eine Preiserleichterung ging mit dem Weglassen vom Zubehör jedoch nicht einher. Und wer auf die Kopfhörer oder ein Netzteil nicht verzichten will, muss dafür Einiges zahlen. Einem Apple-Kunden aus Goiânia, Brasilien passte diese Veränderung gar nicht. Deshalb reichte der Kunde eine Klage gegen Apple ein, da das Unternehmen gegen das Verbraucherschutzgesetz des Landes verstoßen soll. Denn laut Artikel 39 des Verbraucherschutzgesetzes (CDC) seien "Koppelgeschäfte" eine missbräuchliche Praxis und in Brasilien verboten, sodass es nicht erlaubt ist, Mobiltelefon und Ladegerät getrennt zu verkaufen, erklärt der brasilianische Nachrichtenanbieter tecmundo. Zur Verteidigung brachte das US-amerikanische Unternehmen an, dass der separate Verkauf darauf abzielt, die Umweltbelastung durch die Herstellung von Ladegeräten zu verringern - Verbraucher könnten ihre alten Ladegeräte recyceln und sie für andere Modelle der Marke verwenden. Außerdem seien die Verbraucher zuvor über den separaten Verkauf informiert worden.

Brasilianisches Zivilgericht entscheidet: Apple macht sich der Koppelgeschäfte schuldig

Wie der brasilianische Nachrichtenservice weiter berichtet, hat das 6. Zivilgericht von Goiânia nun zugunsten des Apple-Kunden entschieden. Nach dem Ergebnis von Richter Vanderlei Caires Pinheiro muss Apple den Verbraucher mit 5.000 Brasilianischen Real für die Durchführung des "Koppelgeschäfts" entschädigen. Um ein Koppelgeschäft handelt es sich, wenn Kunden nach dem Kauf dazu gezwungen sind, einen weiteren ergänzenden Kauf zu tätigen. Pinheiro erklärte, dass es nicht möglich sei, den USB-C-Kabeleingang an jedem Ladegerät zu verwenden - weshalb die Verteidigung nicht akzeptiert wurde. Ob die Klage Allgemeingültigkeit hat und nun weitere Kunden dem Beispiel des Klägers folgen werden, um Schadensersatz zu erhalten, bleibt abzuwarten.

E. Schmal / Redaktion finanzen.net

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Bildquellen: Josh Edelson/AFP/Getty Images

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