Laubrente: Wer bekommt sie und was muss beachtet werden?
In der Herbstsaison verlieren die Bäume wieder ihr Laub. Dann gewinnt auch die Laubrente an Relevanz. Doch wann besteht der Anspruch und was muss beachtet werden?
Begriff der Laubrente
Die Laubrente steht Grundstückseigentümern zu, die durch Laubemissionen vom Nachbargrundstück belästigt werden. Mit dem Begriff werden Schadenersatzzahlungen bezeichnet, die Grundstückseigentümer gegenüber ihren Nachbarn leisten müssen, wenn diese durch Laubansammlungen in der Nutzung ihres Grundstückes beeinträchtigt sind. Laubrente muss also der Zahlen, von dessen Grundstück das Laub herüberweht oder auf andere Weise emittiert wird. Ihren Niederschlag findet die Laubrente in § 906 Absatz 2 BGB. Der Anspruch auf Schadenersatz besteht aber nur unter bestimmten Voraussetzungen. Entscheidend ist das Vorhandensein einer wesentlichen Beeinträchtigung der Grundstücksnutzung. Beate Heilmann, Rechtsanwältin und Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien, nennt gegenüber myHOMEBOOK als konkretes Beispiel einen deutlich erhöhten Reinigungsaufwand des Grundstückseigentümers durch vom Nachbarn herüberwehendes Laub.
Voraussetzungen und Durchsetzungshürden
Gemäß § 906 Absatz 2 BGB besteht der Anspruch dann, wenn eine ortsübliche Benutzung des Grundstückes oder des Grundstücksertrages über ein zumutbares Maß hinaus beeinträchtigt ist. Der Anspruch ist unabhängig davon, ob es sich um einen privaten oder öffentlichen Eigentümer handelt. Die Nutzungsbeeinträchtigung muss in der Regel einseitig, erheblich und permanent sein. Wehen nur ein paar Blätter zum Nachbarn herüber reiche dies nicht aus, betont Heilmann. Anders verhält sich die Sachlage jedoch, wenn Abflüsse wie beispielsweise eine Dachrinne verstopft werden und es anschließend einer professionellen Reinigung bedarf. Der Grundstückseigentümer muss den zusätzlichen Reinigungsaufwand aber stets belegen, was sich oftmals als schwierig erweist. Die Schadensersatzforderung bedarf jedoch immer einer Einzelfallprüfung durch Gerichte. Ein Prozess kann aber sehr langwierig und kostspielig werden. Eine außergerichtliche Beilegung des Streits ist daher empfehlenswert. Zudem ist oft nicht auszuschließen, dass das Laub bei Wetteränderungen in die entgegengesetzte Richtung weht und damit die einseitige Beeinträchtigung nicht mehr gegeben ist. Zum Vergleich: Aktenzeichen V ZR 102/03, Aktenzeichen V ZR 8/17.
Anspruchshöhe
Für die Berechnung der Schadenersatzhöhe wird immer auf den Einzelfall abgestellt. Dabei stehen die Kosten für die Beseitigung des Laubes im Zentrum. Je mehr Laub auf dem Grundstück des Nachbarn landet, desto höher fällt die Laubrente aus. Wird das Laub auf eigene Kosten entfernt, kann Heilmann zufolge die Anspruchshöhe nach Arbeitsstunden berechnet werden. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, einen Anwalt zur Prüfung des Anspruches einzuschalten. Aufgrund der zuvor erwähnten Hürden bei der Anspruchsverfolgung, ist in den meisten Fällen eine außergerichtliche Einigung mit den Nachbarn aber vorzuziehen.
M. Wieser / Redaktion finanzen.net
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