Sabbatical

Urlaubsanspruch während des Sabbaticals: Was der Gesetzgeber dazu sagt

25.10.24 04:30 Uhr

Sabbatical und Urlaubsanspruch: Das sollten Sie wissen | finanzen.net

Ein Sabbatical ist für viele Arbeitnehmer eine willkommene Auszeit, sei es zur Erholung, Weiterbildung oder für persönliche Projekte. Doch welche Auswirkungen hat ein Sabbatical auf den Urlaubsanspruch? Die Rechtslage in Deutschland hierzu ist klar und wurde durch mehrere Urteile, unter anderem des Bundesarbeitsgerichts (BAG) und des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg, untermauert.

Was ist ein Sabbatical?

Ein Sabbatical bezeichnet eine längere Freistellung von der Arbeitspflicht, meist im Rahmen eines unbezahlten Urlaubs oder eines speziellen Arbeitszeitmodells. Es ermöglicht Arbeitnehmern, eine Auszeit vom Beruf zu nehmen, während das Arbeitsverhältnis formal bestehen bleibt. Solche Modelle werden zunehmend populärer, sowohl im öffentlichen Dienst als auch in der Privatwirtschaft. Die Freistellung erfolgt in der Regel ohne Bezahlung, was bedeutet, dass der Arbeitnehmer in dieser Zeit keine Arbeitsleistung erbringt.

Kein Urlaubsanspruch während des Sabbaticals

Laut einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 19. März 2019 (Az.: 9 AZR 315/17) entsteht während eines Sabbaticals kein Anspruch auf Erholungsurlaub. Dies bedeutet, dass Arbeitnehmer für die Freistellungsphasen eines Sabbaticals keinen gesetzlichen Urlaub erwerben, da keine Arbeitsleistung erbracht wird. Diese Regelung basiert auf der allgemeinen rechtlichen Grundannahme, dass Urlaubsansprüche nur für Zeiträume erworben werden, in denen tatsächlich gearbeitet wurde.

Das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg (Az.: 1 Sa 1108/23) bestätigt diese Rechtsprechung. Auch hier wurde klargestellt, dass für Zeiten der Nichtarbeit, wie während eines Sabbaticals, keine Urlaubsansprüche entstehen. Diese Entscheidung stärkt die Position des Arbeitgebers, der während einer solchen Freistellungsphase keine zusätzlichen Urlaubsansprüche berechnen muss. Besonders relevant ist dies, wenn das Sabbatical mehrere Monate oder sogar das gesamte Kalenderjahr umfasst.

Die Rolle des Europäischen Gerichtshofs (EuGH)

Die Entscheidung des BAG aus dem Jahr 2019 orientiert sich an den Urteilen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), insbesondere den Fällen "Dicu" und "Hein". Der EuGH stellte klar, dass der Erholungsurlaub eng mit der tatsächlichen Arbeitsleistung verknüpft ist. Der Zweck des Urlaubs besteht darin, Arbeitnehmern eine Auszeit von der Arbeit zu ermöglichen, die jedoch nur für geleistete Arbeit gewährt wird. Diese Rechtsprechung wurde auf Sabbaticals angewendet, sodass auch hier "ohne Arbeit kein Urlaub" gilt, wie ein Beitrag von Mayr, einer Kanzlei für Arbeitsrecht, unterstreicht.

Rechtliche Auswirkungen für Arbeitnehmer

Arbeitnehmer sollten sich der rechtlichen Folgen eines Sabbaticals bewusst sein. Während der Freistellungsphase werden keine Urlaubsansprüche angesammelt, und es erfolgt keine nachträgliche Gutschrift von Urlaubstagen für diese Zeit, so arbeitsrechts.de. Dies gilt unabhängig davon, ob das Sabbatical nur wenige Monate oder ein ganzes Jahr umfasst. Für Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst, die häufig Sabbatical-Modelle nutzen, bedeutet dies, dass der Urlaub für die tatsächliche Arbeitsphase anteilig berechnet wird.

Es ist daher ratsam, den bestehenden Urlaub vor Beginn des Sabbaticals vollständig zu nutzen, wie es weiter heißt. Sollte der Arbeitnehmer nach dem Sabbatical keinen Resturlaub mehr haben, müssen im nächsten Arbeitsjahr neue Ansprüche erworben werden. Diese Regelung betrifft nicht nur Sabbaticals, sondern auch ähnliche Freistellungsmodelle, etwa die Altersteilzeit im Blockmodell, bei der ebenfalls während der Freistellungsphase keine Urlaubsansprüche entstehen.

D. Maier / Redaktion finanzen.net

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