Auslandssemester: Müssen der Studiengebühren-Zuschuss und das Auslands-Bafög zurückgezahlt werden?
Bei einer vorübergehenden Studienzeit im Ausland müssen neben den wichtigen Erfahrungen auch die finanziellen Aspekte bedacht werden. Doch sind der Studiengebühren-Zuschuss und das Auslands-Bafög wirklich zurückzuzahlen?
Studiengebühren-Zuschuss - Erhöht er die Schulden?
Einerseits lockt das Auslandssemester mit unvergesslichen Erfahrungen, andererseits können Flüge, Miete und Unikosten den Geldbeutel stark belasten. Studenten können für ihr Auslandssemester oder -jahr aus diesem Grund Auslands-BAföG und einen Studiengebühren-Zuschuss beantragen.
Der Studiengebühren-Zuschuss wird einmalig in einer Höhe von bis zu 5.600 Euro ausbezahlt, so BAföG-Rechner. Er gilt für ein Jahr. Laut BAföG-Rechner kann es sein, dass das Geld erst dann ausbezahlt wird, nachdem bewiesen wurde, dass der antragstellende Student bereits in Vorkasse gegangen ist, sprich es ist eine Vorleistung zu erbringen. Nach Inanspruchnahme des Studiengebühren-Zuschusses muss dieser allerdings nicht zurückgezahlt werden, er ist geschenkt. Die BAföG-Schulden erhöhen sich dadurch also nicht.
Auslands-BAföG muss anteilig zurückgezahlt werden
Im Gegensatz dazu muss das Auslands-BAföG jedoch ebenso wie das Inlands-BAföG zu 50 Prozent unverzinst zurückgezahlt werden. Wichtig zu wissen ist in diesem Fall, dass das Auslands-BAföG deutlich höher ausfallen kann als das Inlands-BAföG: Mehr als 1.000 Euro können Antragsteller abhängig vom Studienland je Monat erhalten. Dadurch erhöht sich dementsprechend auch die Rückzahlungssumme. Maximal sind es jedoch 10.000 Euro Auslands-BAföG, die zurückgezahlt werden müssen, unabhängig davon, wie hoch die geleisteten BAföG-Zahlungen ausfielen. Gehört man darüber hinaus zu den 30 besten Prozent des Jahrgangs, kann der zurückzuzahlende Betrag abermals reduziert werden, berichtet Studiums-Ratgeber. Nach spätestens 20 Jahren sollte das Auslands-BAföG zurückbezahlt sein, viereinhalb Jahre nach Beendigung der Ausbildung oder des Studiums erhält man den Rückzahlungsbescheid. Wie Studium-Ratgeber berichtet, werden monatlich derzeit 105 Euro zurückbezahlt, welche alle drei Monate überwiesen werden müssen.
Redaktion finanzen.net
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