Nicht überall, wo Homeoffice dran steht, ist auch Homeoffice drin
Zahlreiche Unternehmen wollen ihre Arbeitnehmenden wieder zurück im Büro sehen. Doch der Wunsch vieler Mitarbeiter und Bewerber sieht anders aus - Arbeiten im Homeoffice ist nach wie vor sehr beliebt, das wissen auch viele Arbeitgeber und werben damit.
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Homeoffice wieder hoch im Kurs
Um überhaupt zwischen Homeoffice und mobilem Arbeiten differenzieren zu können, ist es wichtig sich zunächst einmal die Definition des Homeoffice vor Augen zu halten. Wird lediglich der Laptop mit nach Hause genommen oder vorübergehend vom eigenen Computer aus gearbeitet, spricht man lediglich von mobilem Arbeiten, so ein Beitrag des Rechtsportals Deutsche Anwaltauskunft. In einem Interview mit dem Portal klärt Rechtsanwältin Dr. Doris-Maria Schuster vom Geschäftsführenden Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) über das Homeoffice auf: "Bei einem echten Homeoffice richtet der Arbeitgeber das Büro zuhause mit ein."
Spricht man nun also von Homeoffice ist das tatsächliche, dauerhafte Arbeiten aus den eigenen vier Wänden gemeint. Diese Form der Arbeit gewann im Zuge der Pandemie an Beliebtheit und ist bis heute gern gesehen - zumindest bei vielen Arbeitnehmern. Eine repräsentative Umfrage des Versicherungskonzerns ARAG in Zusammenarbeit mit dem Meinungsforschungsinstitut TNS Infratest zeigte, dass sich mehr als die Hälfte der befragten Arbeitnehmer mehr Homeoffice-Angebote wünschten. Ähnliche Ergebnisse lieferte die Unternehmensumfrage des Münchner ifo Instituts im August 2023. Rund 25 Prozent der Teilnehmenden arbeiteten zum Befragungszeitraum (teilweise) von zuhause aus. Auch ifo-Experte Jean-Victor Alipour äußerte sich in einem Interview mit der Zeit: "Homeoffice ist mittlerweile ein integraler Teil der Arbeitskultur in Deutschland und wird es künftig auch bleiben", insbesondere hybride Modelle werden seiner Einschätzung nach in Zukunft eine immer wichtigere Rolle einnehmen.
Allerdings existieren auch Studien, die ein weniger rosiges Bild des Homeoffice zeichnen. So zeigte eine Studie von Gallup, dass Mitarbeiter, welche vollständig von zu Hause aus arbeiten, tendenziell weniger engagiert sind als Mitarbeiter, welche regelmäßig im Büro erscheinen. Diese Feststellung scheinen auch diverse Unternehmensleitungen zu machen. Einige Großkonzerne wie Google, Amazon oder Zoom, welche als Vorreiter des Homeoffice galten, riefen ihre Mitarbeiter deshalb bereits zurück in die Unternehmensbüros. Ungeachtet dessen gehen Experten von Gallup jedoch nicht davon aus, dass das Homeoffice in naher Zukunft vom Aussterben bedroht sein wird. Doch wie sieht die Lage nun für Arbeitnehmer aus, die im Homeoffice arbeiten möchten?
Arbeitgeber entscheiden über den Arbeitsort
Der momentan bestehenden Arbeitnehmer-Markt drängt Arbeitgeber dazu, die Bedürfnisse und Wünsche der Arbeitnehmer zu betrachten und sich diesen anzupassen. Nur so können neue Mitarbeiter angeworben und die bestehenden gehalten werden. Da sich unzählige Unternehmen dieser Tatsache bewusst sind, werden immer mehr Stellenausschreibungen mit dem Wörtchen "remote" ausgestattet, so Amy Stewart, Senior Content Marketing Managerin bei der Vergütungssoftware- und Datenplattform Payscale in einem Interview mit MarketWatch. Doch eine solche Bezeichnung stellt keine Garantie dar, dass am Ende tatsächlich im Homeoffice gearbeitet werden kann. So erklärt Mark Hanna, Partner bei der Anwaltskanzlei Murphy Anderson gegenüber MarketWatch, das beworbene Zusätze in der Stellenausschreibung nicht mit rechtlichen Verpflichtungen einhergehen. In Deutschland ist in Paragraf 106 der Gewerbeordnung (GewO) das Weisungsrecht des Arbeitgebers festgelegt: "Der Arbeitgeber kann Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen, soweit diese Arbeitsbedingungen nicht durch den Arbeitsvertrag, Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung, eines anwendbaren Tarifvertrages oder gesetzliche Vorschriften festgelegt sind." Das bedeutet also, dass der Arbeitgeber das nahezu alleinige Recht hat, eine Entscheidung über das Arbeiten im Homeoffice zu treffen. Auch Rechtsanwalt Michael Eckert von der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im DAV deutet in einem Interview mit dem Portal Deutschen Anwaltauskunft deutlich daraufhin hin, dass ein Anspruch auf Homeoffice nicht existiert, sondern dass der Arbeitsplatz mit den Vorgesetzten zu besprechen ist.
Derzeit arbeitet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) allerdings an einem Gesetzentwurf, welcher den Anspruch auf Homeoffice rechtlich begründen soll. Zukünftige Entwicklungen bleiben also abzuwarten.
Homeoffice-Regelung am besten schriftlich festhalten
Wie können Arbeitnehmer sich nun vor falschen Stellenbeschreibungen oder plötzlichen Veränderungen der Homeoffice-Regelungen schützen? Beginnend beim Bewerbungsgespräch, sollten Arbeitnehmer zunächst einmal die Definition von "remote" bei einem potenziellen Arbeitgeber hinterfragen. So können etwaige Differenzen frühzeitig aufgedeckt und sich spätere Streitigkeiten erspart werden. Aber auch die Infrastruktur und die Unternehmenskultur sollten in einem Bewerbungsgespräch hinterfragt werden. So erklärt Mark Hanna gegenüber MarketWatch, dass ein größeres, traditionelles Unternehmen mit leerstehenden Büros eher dazu neigen wird, seine Mitarbeiter wieder ins Büro zurückzurufen als kleine Start-up-Unternehmen.
Ist man bereits bei einem Unternehmen angestellt oder befindet sich im Einstellungsprozess, so gilt es den Fokus auf schriftliche Vereinbarungen zu legen. Wie in Paragraf 106 GewO festgehalten, obliegt die Entscheidung über den Arbeitsplatz nämlich dem Arbeitgeber - es sei denn, im Arbeitsvertrag oder in der Betriebsvereinbarung werden andere Regelungen bestimmt. Existiert in einem bereits bestehenden Arbeitsvertrag keine Klausel zur Homeoffice-Regelung, so ist laut dem Online-Portal betriebsausgabe.de eine Zusatzvereinbarung sinnvoll. Dieser Zusatz sollte möglichst alle Aspekte rund um das Thema Homeoffice beinhalten. Dinge wie der Arbeitsort, die Arbeitszeit oder auch Kosten der Arbeitsmittel sollten dementsprechend abgeklärt sein. Zwar ist auch eine mündliche Vereinbarung möglich, diese ist im Zweifel jedoch nur schwer juristisch zu verteidigen. Gelten die Vereinbarungen für das ganze Unternehmen, können entsprechende Klauseln in der Betriebsvereinbarung festgehalten werden.
Zusammenfassend sei also gesagt, dass es als Arbeitnehmer besonders von Bedeutung ist, Regelungen im Vorhinein abzuklären. Schließlich sind Unternehmen nicht rechtlich an ihre Versprechungen in beispielsweise Stellenausschreibungen gebunden, weshalb es leider heißt: Nicht überall, wo Homeoffice dran steht, ist auch Homeoffice drin.
J. Vogel / Redaktion finanzen.net
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