Schlichtungsstellen: Ärger, Aufwand und Kosten bei Fahrt- und Flugausfällen minimieren
Wie man den Ärger und den Aufwand bei Zug- oder Flugausfällen reduzieren kann, soll im Folgenden erklärt werden.
Schlichtungsstellen: In welchen Situationen sie helfen können
Bei Fahr- und Flugausfällen kommt es im Nachhinein oft zu Streitigkeiten zwischen dem Anbieter und den Betroffenen. Nicht selten landen diese Auseinandersetzungen vor Gericht. Um eine solche Situation zu deeskalieren und möglichst schnell für Klarheit auf beiden Seiten zu sorgen, gibt es Schlichtungsstellen, die zwischen den Parteien vermitteln. Ein weiterer Vorteil: Sie sind kostenfreie Alternativen, während mit einem Rechtsstreit häufig auch unangenehm hohe Kosten verbunden sein können. Wer also in die Situation kommt, dass sich Bus, Bahn oder Flugzeug verspätet, oder ausfällt, der kann auch über eine Schlichtungsstelle zu seinem Recht kommen.
Wichtig ist allerdings, dass man vor der Meldung bei einer Schlichtungsstelle einen eigenen Klärungsversuch mit dem betroffenen Anbieter unternommen hat.
Airlines, Busse, Bahnen und Schiffe: Wer bearbeitet welche Fälle?
Eine der größten derartigen Einrichtungen in Deutschland ist die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr in Berlin (SÖP). Ihrem Jahresbericht zufolge hat die Schlichtungsstelle allein im Jahr 2022 rund 30.000 Fälle bearbeitet.
Die SÖP hilft bei allen Problemen dieser Art, egal ob Bus, Bahn, Auto oder Flugzeug. Es gibt allerdings auch Schlichtungsstellen, die auf speziellere Anliegen spezialisiert sind. Etwa die Schlichtungsstelle Nahverkehr in Nordrhein-Westfalen, die, wie der Name schon sagt, in erster Linie Fälle im öffentlichen Nahverkehr behandelt. Ebenso wie die SNUB - der etwas kompliziertere Name steht für Streit Neutral Unkompliziert Beenden. Auch die SNUB kümmert sich um Anliegen im Nahverkehr, allerdings in Niedersachsen und Bremen.
Bei Problemen mit Fluggesellschaften solle man sich an die SÖP wenden, erklärt das europäische Verbraucherzentrum auf seiner Website. Handelt es sich bei der entsprechenden Airline um eine, die kein Mitglied bei der SÖP ist, dann solle man sich an die Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesamt für Justiz wenden. Bei Problemen mit Bahn, Fernbus und Schiffsunternehmen, solle man sich ebenfalls an die SÖP wenden.
Am besten ist es, wenn man ein ausgefülltes Antragsformular bei der jeweiligen Schlichtungsstelle einreicht. Diese sind auf den Webseiten der Anbieter zu finden. Das Bundesamt für Justiz schreibt auf seiner Website, dass es ab dem Zeitpunkt der vollständigen Einreichung der Antragsunterlagen, innerhalb von 90 Tagen zu einem Schlichtungsvorschlag der entsprechenden Stelle gegenüber dem Antragssteller kommen muss. Christof Berlin, Leiter der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP), erklärt in einem Artikel auf gmx.net, dass es bei einer Vielzahl der Anträge bereits nach kurzer Zeit zu einer Klärung komme, weil die Fälle dann einfach sehr klar seien.
Erfolg und Kosten eines Schlichtungsversuchs
Laut Christof Berlin, dem Leiter der SÖP, erreicht die Schlichtungsstelle in den meisten Fällen eine Lösung. Er betont, dass ihre Erfolgsquote über die Jahre konstant bei über 80 Prozent liegt und derzeit sogar knapp 90 Prozent beträgt.
Die Schlichtungen über die genannten Instanzen sind in aller Regel kostenlos. Stellt sich allerdings heraus, dass es sich möglicherweise um eine bewusste Täuschung oder ähnliches handelt, können selbstverständlich Gebühren anfallen. Laut den Informationen auf der Website des Bundesamts für Justiz wird ein Schlichtungsantrag als missbräuchlich angesehen, wenn er selbst für eine Person ohne rechtliches Fachwissen offensichtlich aussichtslos ist.
Redaktion finanzen.net
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