Streiksituation: Rechte und Pflichten für Arbeitnehmer bei Streikbeteiligung
Die Rechte und Pflichten von Angestellten während eines Streiks sind durch eine Vielzahl von rechtlichen Bestimmungen in Deutschland geregelt. Diese Regeln sind darauf ausgelegt, die Interessen von Arbeitnehmern, Arbeitgebern und der Gesellschaft im Allgemeinen auszubalancieren, wobei der Streik als legitimes Mittel zur Durchsetzung von Tarifforderungen anerkannt wird. Mehr dazu im folgenden Beitrag.
Voraussetzungen für einen rechtmäßigen Streik
Die Voraussetzungen für einen rechtmäßigen Streik in Deutschland sind recht spezifisch und umfassend. Ein rechtmäßiger Streik muss von einer Gewerkschaft organisiert und geleitet werden, wie die Deutsche Anwaltshotline, DAHAG, in einem Online-Beitrag berichtet. Streiks ohne diese gewerkschaftliche Unterstützung, oft als "wilde Streiks" bezeichnet, gelten als rechtswidrig und können zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen für die Teilnehmenden führen, wie es weiter heißt. Dabei muss vor einem Streik eine Urabstimmung stattfinden, bei der mindestens 75 Prozent der Gewerkschaftsmitglieder für den Streik stimmen. Das Ziel des Streiks muss zudem eine tarifliche Regelbarkeit aufweisen, was bedeutet, dass die Forderungen im Rahmen eines Tarifvertrags umsetzbar sein müssen. Streiks, die beispielsweise politische Ziele verfolgen oder Druck auf politische Organe ausüben sollen, sind nicht zulässig, heißt es im Beitrag weiter. Die Forderungen, die durch den Streik erreicht werden sollen, müssen laut DAHAG rechtlich realisierbar sein, was bedeutet, dass sie nicht im Widerspruch zu bestehenden Gesetzen oder Regelungen stehen dürfen.
Ein weiteres wichtiges Kriterium ist die Einhaltung der sogenannten Friedenspflicht, so DAHAG weiter. Diese bezeichnet einen Zeitraum, in dem die Tarifparteien vereinbart haben, auf Streikmaßnahmen zu verzichten. Ein Streik darf nämlich erst nach Ablauf dieser Friedenspflicht beginnen. Außerdem muss der Streik das letzte Mittel sein (Ultima-Ratio-Prinzip), das heißt, er darf erst zum Einsatz kommen, nachdem alle anderen Verhandlungsmöglichkeiten ausgeschöpft wurden. Die Verhältnismäßigkeit des Streiks ist ebenfalls entscheidend. Der Streik darf laut DAHAG nicht darauf abzielen, dem Arbeitgeber oder dem Unternehmen unverhältnismäßig großen wirtschaftlichen Schaden zuzufügen. Ein Streik, der das Risiko einer Insolvenz des Unternehmens birgt, würde als unverhältnismäßig angesehen. Ziel des Streiks sollte es sein, eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen zu erreichen, ohne dabei das Unternehmen zu gefährden, wie DAHAG weiter berichtet. Ein rechtswidriger Streik liegt vor, wenn eine oder mehrere dieser Bedingungen nicht erfüllt sind.
Rechtswidrige Streiks können für die teilnehmenden Arbeitnehmer ernsthafte Folgen haben, einschließlich der Möglichkeit von arbeitsrechtlichen Sanktionen wie Abmahnungen oder sogar Kündigungen, so DAHAG weiter. Darüber hinaus können Arbeitgeber in solchen Fällen Schadensersatzforderungen gegen die streikenden Arbeitnehmer geltend machen.
Die Rechte der Arbeitnehmer bei einem rechtmäßigen Streik
Die Rechte und Pflichten von Angestellten bei einem Streik in Deutschland sind in verschiedenen rechtlichen Rahmenbedingungen verankert und hängen von den Umständen des jeweiligen Streiks ab. Ein Streik ist ein grundlegendes Recht der Arbeitnehmer und dient als Mittel zur Durchsetzung von Tarifforderungen. Dieses Recht wird durch Artikel 9 Absatz 3 des Grundgesetzes geschützt, welcher die "Freiheit zur koalitionsgemäßen Betätigung" umfasst, so DAHAG weiter. Jeder Arbeitnehmer, unabhängig von einer Gewerkschaftszugehörigkeit, ist berechtigt, an einem rechtmäßigen Streik teilzunehmen, wie es weiter heißt.
Arbeitnehmer, die an einem rechtmäßigen Streik teilnehmen, haben während des Streiks keinen Anspruch auf Lohn oder Gehalt, einschließlich Urlaubsgeld und Feiertagszuschlägen, wie Rechtsanwalt Menaker in einem Beitrag berichtet. Dies gilt auch für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Gewerkschaftsmitglieder hingegen, haben jedoch Anspruch auf Streikunterstützung, das sogenannte Streikgeld, dessen Höhe sich am Bruttogehalt des Arbeitnehmers bemisst, wie es weiter heißt. Nicht-Gewerkschaftsmitglieder erhalten somit während des Streiks keine finanzielle Unterstützung.
Eine Kündigung durch den Arbeitgeber allein wegen der Streikbeteiligung des Arbeitnehmers ist bei einem rechtmäßigen Streik ausgeschlossen, wie Rechtsanwalt Menaker weiter berichtet. Jedoch könnten Kündigungen aus anderen Gründen erfolgen, beispielsweise wenn ein Arbeitsplatz aufgrund einer Betriebsänderung, die durch den Streik bedingt ist, wegfällt. Die Nebenpflichten des Arbeitsvertrags, wie Loyalitätspflicht und Verschwiegenheitspflicht, bleiben auch während eines Streiks bestehen, so 123recht.de. Arbeitnehmer dürfen also keine vertraulichen Informationen des Unternehmens preisgeben oder das Unternehmen in ungerechtfertigter Weise schlecht darstellen, wie es weiter heißt. Es ist zudem wichtig zu betonen, dass Arbeitnehmer, die nicht an dem Streik teilnehmen wollen, das Recht haben, ihrer Arbeit nachzugehen. Streikposten dürfen nicht gewalttätig oder bedrohlich sein und sollten die Entscheidung anderer Arbeitnehmer, nicht zu streiken, respektieren.
Während eines Streiks haben Arbeitnehmer auch bestimmte Pflichten, wie AHS Rechtsanwälte berichtet. Sie müssen sich an die Richtlinien und Anweisungen der Gewerkschaft halten, diese können beispielsweise Vorgaben zur Streikdauer, zum Verhalten auf Streikposten und zu Kommunikationsregeln beinhalten. Dies beinhaltet, dass sie keine illegalen Aktivitäten ausführen oder den Betriebsfrieden stören dürfen. Zudem müssen sie sich an die gesetzlichen Bestimmungen halten, insbesondere die Einhaltung der Friedenspflicht bei einem laufenden Tarifvertrag.
Sozialversicherungsbeiträge, wie Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung, werden während der Streikdauer zudem nicht abgeführt, so Rechtsanwalt Menaker weiter. Dies hat zur Folge, dass Streikende für diesen Zeitraum keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, wie es weiter heißt. Urlaub kann während eines Streiks nur genommen werden, wenn dieser bereits zuvor beantragt oder zu Beginn der Streikphase angetreten wurde. Sollten Arbeitnehmer eine Altersteilzeit oder eine Betriebsrente vereinbart haben, kann sich laut Rechtsanwalt Menaker durch die Streiktage die Arbeitsphase verlängern, was wiederum mögliche Ansprüche auf eine Betriebsrente entsprechend verringert. Zudem entfällt die durch die Berufsgenossenschaft gewährte Unfallversicherung während eines Streiks. Dies bedeutet, dass Wegeunfälle zwischen Arbeitsstätte und Wohnort für die Dauer des Streiks nicht versichert sind, wie Rechtsanwalt Menaker final betont.
Abschließend ist zu erwähnen, dass das Recht auf Streik auch mit der Pflicht einhergeht, nach Beendigung des Streiks wieder zur Arbeit zurückzukehren. Verweigern Arbeitnehmer die Rückkehr zur Arbeit nach Beendigung des Streiks, kann dies als Arbeitsverweigerung gewertet werden und arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
D. Maier / Redaktion finanzen.net
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