Manipulierte Rechnungen im Restaurant erkennen
Bei einem Restaurantbesuch lassen den Kunden einige Begriffe stutzig werden. Die Pseudorechnungen der Steuerbetrüger sind einfacher zu erkennen, als gedacht. Welche rechtlichen Konsequenzen es für Privatpersonen gibt.
Bei bestimmten Begriffen ist Vorsicht geboten
Die Abrechnungen vieler deutscher Gastronomiebetriebe lassen teilwiese stutzig werden, bei den Angaben zur Steuererklärung wird nicht selten getrickst, um den bestmöglichen finanziellen Vorteil herauszuholen. Das private Date in einem Restaurant wird schnell zum Geschäftsessen umfunktioniert, reguläre Ausgaben werden in der Steuererklärung als Sonderausgaben deklariert. Wie Die Zeit 2014 ermittelte, befinden sich Restaurants ganz oben auf der Liste der Steuerschummler. Die Rechnungen werden so gestellt, dass sie steuerliche Vorteile für den jeweiligen Betreiber bringen oder anderweitige Nutzen entsteht. Mit diesen Rechnungen bewegen sich Restaurants, aber auch andere Unternehmen, in der legalen Grauzone.
Auffällig werden solche Rechnungen durch bestimmte Schlagwörter. Steht oben auf der Rechnung "Zwischenrechnung", sollten Sie aufmerksam werden. Bei der einzelnen Auflistung des Bestellten findet sich zudem auch die Aussage "Das ist keine Rechnung". Weitere Begrifflichkeiten wie "Zwischenbeleg", "Vorabrechnung", "Rechnungsentwurf" und "Bar-Beleg" sollten Kunden stutzig werden lassen.
Ein Restaurant stellt allerdings klar: Es wäre kein Betrugsprozess, wenn eine Zwischenrechnung gestellt wird. Diese sei nötig, um zuerst von dem Restaurantgast zu erfahren, ob er bar, mit Karte oder per Lastschrift zahlen möchte. Werde eine steuerlich absetzbare Rechnung verlangt, würde diese ausgestellt werden. Doch selbst mit dem Abkassieren des Tisches ohne zusätzlichen Bon, würden selbstverständlich alle Angaben bezüglich der Steuer korrekt eingetragen. Bei Unklarheit über die Rechnung sollte in jedem Fall eine richtige Rechnung gefordert werden. Wird diese gebracht, besteht kein Grund zur Sorge.
Der Steuerbetrug beläuft sich auf Milliarden
Diese Pseudorechnungen werden häufig abends bei der Kasse gelöscht. Fakt ist laut der Studie von Die Zeit, dass in der Gastronomie viele Wirte ihren Angestellten misstrauen und diese ebenso ihren Chefs. Fragt ein Kunde wegen einer Auffälligkeit in der Rechnung, weiß keiner etwas und verweist auf die nächste Instanz. Deshalb gibt es inzwischen registrierbare Kassen, damit die Betreiber wissen, wer wann abgerechnet und die Kasse bedient hat. Über genau diese Kassen prüft der Staat wiederum die Wirte, da Rechnungen verpflichtend mit einer Rechnungsnummer für die Steuerprüfer aufgeführt werden müssen. Die OECD weiß, gerade durch die modernen Kassen eröffnen sich vielfältige Varianten der Steuerhinterziehung, beispielsweise durch Software. Die Beträge belaufen sich mittlerweile auf Milliarden. Der Bundesrechnungshof schätzt die Steuerhinterziehung in der Gastronomie mit einem Wert von zehn Milliarden Euro ein, die Steuergewerkschaft geht sogar davon aus, dass diese Zahl nur das Minimum ist.
Die Hypersoft GmbH verkauft Programmpakete für Kassen und Buchhaltung in der Gastronomie. In ihrer Anleitung wird erklärt, wann Rechnungen oder "Pro-Forma-Belege" genutzt werden sollten, mit dem Hinweis, dass bei Zahlungen der Gäste mit EC- oder Kreditkarte belegbare Rechnungen benutzt werden müssen, da diese Zahlungen nachvollziehbar sind. Zusammengefasst, die Pseudorechnungen sollten nur bei Bargeldrechnung in Gebrauch genommen werden. Hypersoft-Geschäftsführer Andreas Kroll entgegnet jedoch, dass die Anleitungen alt seien und das Hypersoft-System seit 2005 gegen jegliche Manipulation gesichert sei. Rechnungen seien nicht löschbar, auch Pro-Forma-Belege nicht. Geschichten über einen Biergarten, der jeden Tag, egal ob bei Sonne oder Schnee, gleich viel Bier verkauft hätte, oder von einem Wurstverkäufer, der fünfmal so viele Gabeln wie offiziell verkaufte Würstchen verbrauchte, werden erzählt.
Nur ein Beleg mit der Aufschrift "Zwischenrechnung" ist allerdings nicht zwingend ein Betrug. Wie das Finanzamt Münster-Innenstadt berichtet, gebe es diverse Methoden, Steuern oft unnachvollziehbar zu manipulieren. Das kann in Form von frühmorgendlichen Stornierungen, mithilfe sogenannter Zappern, Löschern, erfolgen, aber auch in unzähligen weiteren Varianten. Vieles ist am Ende einer Schicht nicht mehr nachvollziehbar. Gefährdet wegen der Prüfung auf Steuerbetrug sind Gastronomiebetriebe allerdings nicht direkt. Aus einer Statistik des Bundesfinanzministeriums geht hervor, dass in kleinen Restaurants nur alle 100 Jahre ein Prüfer erscheint. Zudem müssen die Kontrolleure bereits im Vorhinein anmelden, welcher Zeitraum kontrolliert wird, es sei denn, ein konkreter Strafverdacht liegt vor.
Rechtliche Konsequenzen für die Kunden
Doch was passiert, wenn eine Privatperson die manipulierte Rechnung bezahlt? "Privatpersonen sind nicht verpflichtet, bereits vorgefallene Straftaten anzuzeigen. Auch wer von einer geplanten Straftat erfährt, muss die Ermittlungsbehörden nicht darüber informieren - es sei denn, es handelt sich um gewisse, besonders schwerwiegende Taten wie Mord oder Raub. Nur dann ist es verpflichtend, Strafanzeige zu erstatten. Der Verdacht der Steuerhinterziehung gehört nicht dazu. Hier haben Gäste eines Restaurants nichts zu befürchten", erklärt Christian Solmecke, Rechtsanwalt und Partner der Kölner Medienrechtskanzlei "Wilde Beuger Solmecke" in der Zeitung Express. Nichtsdestotrotz können Kunden ihren Verdacht der zuständigen Finanzbehörde melden, diese wird dann der Anzeige nachgehen.
Redaktion finanzen.net
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