Immobilienkauf als unverheiratetes Paar: Wichtige Ratschläge und Hinweise
Der gemeinsame Kauf einer Immobilie ist ein bedeutender Schritt, der sowohl verheiratete als auch unverheiratete Paare vor Herausforderungen stellen kann. Besonders für unverheiratete Paare ergeben sich spezifische rechtliche und finanzielle Aspekte, die berücksichtigt werden müssen, um späteren Problemen vorzubeugen.
Eigentumsverhältnis und Aufteilung des Kaufpreises
Bevor unverheiratete Paare den bedeutenden Schritt unternehmen, eine Immobilie zu erwerben, sollten sie sich mit der Thematik der Eigentumsverhältnisse und der Aufteilung des Kaufpreises intensiv auseinandersetzen. Das "Bruchteilseigentum" ist dabei eine Herangehensweise, bei der jedem Partner ein fest definierter Anteil an der Immobilie zukommt, wie Capital in einem Artikel berichtet.
Die jeweiligen Eigentumsanteile können auf zwei Arten festgelegt werden. Die erste Option wäre eine gleichberechtigte Aufteilung, bei der beide Partner jeweils die Hälfte der Immobilie besitzen - eine Lösung, die insbesondere dann sinnvoll ist, wenn beide Partner gleichermaßen zur Finanzierung des Kaufs beitragen.
Alternativ kann die Eigentumsaufteilung anhand der finanziellen Beiträge erfolgen, die jeder Partner zum Kaufpreis der Immobilie beisteuert. Das bedeutet, ein Partner, der mehr finanzielle Mittel aufbringt, könnte auch einen größeren Eigentumsanteil erhalten. Dies ist oft in Situationen von Vorteil, in denen ein Partner über mehr finanzielle Ressourcen verfügt oder einen größeren Anteil zur Finanzierung beiträgt.
Finanzierung und Kreditvergabe
Bei der Finanzierung eines Immobilienkaufs sind verschiedene Aspekte zu berücksichtigen. Für unverheiratete Paare stellt sich unter anderem die Frage, ob ein Kredit benötigt wird und wie hoch dieser ausfallen sollte. Sollte das Paar nicht über ausreichend Eigenkapital verfügen, um die Kosten des Kaufs und der anschließenden Instandhaltung der Immobilie zu decken, wird ein Kredit erforderlich.
Es ist jedoch zu beachten, dass Banken bei der Kreditvergabe häufig beide Partner als Gesamtschuldner betrachten. Das bedeutet, dass bei Zahlungsverzug beide Partner für die vollständige Rückzahlung des Darlehens haften, wie die Sparkasse in einem Online-Beitrag berichtet, unabhängig davon, wer den Zahlungsverzug verursacht hat.
Um diese potenzielle Belastung zu minimieren und möglichen Konflikten vorzubeugen, ist es ratsam, eine schriftliche Vereinbarung zu treffen. In dieser wird festgelegt, wer welche Teile des Kredits tilgt.
Absicherung im Todesfall
Unverheiratete Paare stehen im Todesfall eines Partners vor einer besonderen Herausforderung. Im Gegensatz zu verheirateten Paaren erben sie nicht automatisch, sondern es greift die gesetzliche Erbfolge, wie vergleich.de in einem Artikel berichtet. Diese sieht vor, dass das Erbe an nahe Verwandte wie Kinder oder Eltern geht. Falls ein Partner verstirbt und keine klare Regelung getroffen wurde, könnte der Anteil an der Immobilie an diese Verwandten fallen, selbst wenn sie mit dem Kauf oder der Finanzierung nichts zu tun hatten.
Um diesen möglichen Komplikationen vorzubeugen, ist es ratsam, Vorkehrungen für den Todesfall zu treffen. Eine Möglichkeit besteht in der Aufsetzung eines Testaments, wie vergleich.de weiter ausführt. In diesem wird festgelegt, wer das Eigentum erbt und unter welchen Bedingungen dies geschieht. Eine andere, noch verbindlichere Möglichkeit ist die Einrichtung eines Erbvertrags. Dieser bindet die Partner bereits zu Lebzeiten und kann nicht ohne weiteres geändert werden. Beide Optionen bieten eine größere Sicherheit für den verbleibenden Partner und verhindern ungewollte Erbschaftskonstellationen.
Diese Vereinbarung bietet beiden Partnern Klarheit und Sicherheit bezüglich ihrer finanziellen Verpflichtungen und hilft, zukünftige Missverständnisse oder Streitigkeiten zu vermeiden.
Regelung im Falle einer Trennung
Beziehungen können enden und dies kann bedeutende finanzielle Konsequenzen haben, vor allem bei gemeinsamem Eigentum wie einer Immobilie. Um zukünftige Unsicherheiten zu vermeiden, ist es sinnvoll, einen Plan für mögliche Trennungsszenarien zu erstellen. Dieser könnte in einem Partnerschaftsvertrag festgehalten werden, in dem klar und rechtlich gültig vereinbart wird, wie mit der Immobilie im Trennungsfall umgegangen wird, wie hermoney in einem Online-Artikel berichtet.
Eine solche Regelung könnte beispielsweise vorsehen, dass einer der Partner den anderen ausbezahlt, um die volle Eigentümerschaft zu erlangen. Ein alternativer Ansatz wäre, dass die Immobilie verkauft und der Erlös geteilt wird. Details wie die Bewertung der Immobilie, der auszuzahlende Betrag oder die Aufteilung der Verkaufserlöse sollten im Voraus geklärt werden.
Auch das Szenario, dass keiner der Partner den anderen auszahlen kann oder die Immobilie nicht verkauft werden kann, sollte bedacht werden. Eine Lösung könnte darin bestehen, die Immobilie zu vermieten und die Mieteinnahmen zu teilen, bis eine endgültige Lösung gefunden wird.
Notarvertrag und Eigentumseintragung
Der Immobilienkauf in Deutschland, auch durch unverheiratete Paare, umfasst eine notarielle Beurkundung und Eigentumseintragung. Diese gesetzlich vorgeschriebenen Schritte sind wesentlich für die Rechtssicherheit und Transparenz des Kaufs.
Im Rahmen der Notarbeurkundung wird ein Kaufvertrag erstellt und von einem Notar beurkundet. Dieses rechtlich bindende Dokument enthält alle relevanten Aspekte des Kaufprozesses, einschließlich Kaufpreis, Finanzierungsbedingungen und Aufteilung des Eigentums. Der Notar, der neutral agiert und die Interessen aller Parteien vertritt, überprüft die Identität der Käufer und stellt sicher, dass sie die Vertragsbedingungen verstehen.
Nach der Beurkundung wird das Eigentum im Grundbuch eingetragen. Dieses öffentliche Register dokumentiert alle Eigentumsverhältnisse an Grundstücken und Immobilien in Deutschland. Die Grundbucheintragung finalisiert den Immobilienkauf und macht die Eigentumsverhältnisse öffentlich sichtbar und nachprüfbar.
Sollte die Finanzierung der Immobilie von beiden Partnern gemeinsam getragen werden, ist es unerlässlich, dass beide Partner gleichsam im Grundbuch verzeichnet sind, wie vergleich.de berichtet. Als unverheiratetes Paar, das unterschiedliche Mengen an Eigenkapital in den Immobilienkauf einbringt, besteht die Möglichkeit, die Besitzanteile entsprechend im Grundbuch zu reflektieren. Das bedeutet, dass das Eigentumsverhältnis flexibel gestaltet werden kann, basierend auf Ihrer gegenseitigen Vereinbarung - es könnte also eine 50/50 Aufteilung sein, oder auch eine andere Verteilung, wie etwa 30 Prozent zu 70 Prozent.
Redaktion finanzen.net
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