Umzug in das Pflegeheim: Darauf müssen Partner achten
Wenn ein Ehepartner nach Jahren der häuslichen Pflege in ein Pflegeheim umziehen muss, stellt dies nicht nur eine emotionale Herausforderung dar, sondern hat auch erhebliche finanzielle Auswirkungen auf den verbleibenden Partner.
Eigenanteil kann beträchtlich sein
Die Kosten für einen Pflegeheimplatz können die finanziellen Ressourcen vieler Familien überfordern, da die Pflegekosten durch die Pflegeversicherung nur teilweise abgedeckt werden. Die Leistungen der Pflegeversicherung sind im Sozialgesetzbuch 11 (SGB XI) geregelt und auf festgesetzte Höchstbeträge begrenzt. Der Eigenanteil, den die Pflegebedürftigen selbst tragen müssen, kann beträchtlich sein. Meist sind die Renten und Ersparnisse des pflegebedürftigen Partners nicht ausreichend, um diese Kosten zu decken, sodass der zu Hause lebende Ehepartner zur finanziellen Unterstützung herangezogen wird.
Sozialhilfe als Unterstützung
In Fällen, in denen das Vermögen des Paares auf 10.000 Euro pro Person (also 20.000 Euro für das Paar) abschmilzt, sollte der im Pflegeheim lebende Partner einen Antrag auf Sozialhilfe stellen. Das Sozialamt prüft dann die Einkünfte beider Partner. Dabei wird das gesamte Paareinkommen zur Berechnungsgrundlage herangezogen, auch bei nicht verheirateten Paaren, die in einer eheähnlichen Gemeinschaft leben.
Bei der Berechnung der Sozialhilfe werden alle Einkünfte des Ehepaares berücksichtigt, darunter Renten, Pensionen, Unterhaltszahlungen, Mieteinnahmen und Kapitalerträge. Bestimmte Einkünfte bleiben jedoch unberücksichtigt, wie z.B. Pflegegeld und Schmerzensgeld. Auch wichtige Ausgaben, wie Versicherungsbeiträge und Steuern, können vom Einkommen abgezogen werden, erklärt die Verbraucherzentrale.
Garantiebetrag und Schonvermögen
Dem zu Hause verbleibenden Partner muss eine bestimmte Geldsumme zum Leben verbleiben, der sogenannte Garantiebetrag. Dieser besteht in der Regel aus dem Sozialhilfesatz Stufe 1 (derzeit 563 Euro) plus den Mietkosten. Zusätzlich wird oftmals ein kleiner finanzieller Puffer vom Sozialamt gewährt. Das Eigenheim des Paares bleibt in der Regel geschützt und muss nicht verkauft werden, sofern es als "angemessen" bewertet wird. Diese Bewertung hängt von der jeweiligen Sozialbehörde ab und berücksichtigt die Größe der Immobilie und die Anzahl der Bewohner.
Beteiligung an den Pflegekosten
Die Differenz zwischen dem bereinigten Paareinkommen und dem Garantiebetrag bestimmt, in welchem Umfang sich der zu Hause lebende Partner an den Pflegekosten beteiligen muss. Das Ziel ist es, sicherzustellen, dass der verbleibende Partner nicht selbst zum Sozialfall wird.
Der Umzug eines Ehepartners in ein Pflegeheim stellt die Partnerschaft vor große finanzielle Herausforderungen. Es ist wichtig, frühzeitig alle möglichen Unterstützungsmöglichkeiten zu prüfen und gegebenenfalls einen Antrag auf Sozialhilfe zu stellen. Dabei sollten die finanziellen Auswirkungen sorgfältig kalkuliert und das Einkommen sowie das Vermögen des Paares entsprechend berücksichtigt werden, um die finanzielle Belastung zu minimieren.
Redaktion finanzen.net
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