Vorsicht beim Einfrieren von Lebensmitteln
Ab und an bleibt vom Abend- oder Feiertagsessen etwas übrig. Oft ist es zu viel und auch zu schade zum Wegschmeißen. Das Ganze dann schnell ins Tiefkühlfach? Nicht immer, wenn man beim Auftauen keine bösen Überraschungen erleben will.
Gefrierbrand
Laut der Website chefkoch.de entsteht Gefrierbrand genau dann, wenn die Lebensmittel unzureichend verpackt oder mit zu viel Sauerstoff eingefroren werden. Die betroffenen Lebensmittel trocknen dann zusehends aus und bekommen eine oftmals gräuliche Farbe. Aus diesem Grund sollte man, wenn möglich, vakuumiert einfrieren, da Gefrierbrand zwar nicht schädlich für den Körper ist, den Geschmack jedoch stark verdirbt.
Was darf man einfrieren?
Fisch und Fleisch kann man sehr gut einfrieren und bis zu einem Jahr in der Tiefkühltruhe lagern, so Focus Online. Besonders geringer Fettanteil, heißt es weiter, macht tierische Produkte ideal zum langwierigen Aufbewahren ohne signifikanten Geschmacksverlust. Was man hingegen überhaupt nicht einfrieren sollte, so gefrierschrank.net, sind Nudeln, Kartoffeln und Reis, da hier sehr schnell ein vollständiger Geschmacksverlust eintritt. Diese Lebensmittel sollten nicht einmal länger als eine einzige Nacht im Kühlschrank stehen. Bei Gemüse und Backwaren hingegen gibt es keine Probleme, so chefkoch.de, da hier Inhaltsstoffe wie Vitamine oder Kohlenhydrate sehr lange ohne Einbußen erhalten bleiben und auch der Geschmack bei langer Lagerung nur geringfügig leidet.
Richtig einfrieren
Zunächst einmal müssen die Nahrungsmittel vor dem Einfrieren immer frisch und abgekühlt sein, sollte es sich um Gekochtes handeln, so Focus Online. Gerade Gemüse, aber auch alle anderen Lebensmittel, müssen geputzt, geschält und ggf. in Stücke geschnitten werden. Chefkoch.de empfiehlt als nächstes beim Verpacken eine ordentliche Kennzeichnung, sowie so wenig wie möglich Luft im Gefriergefäß oder -beutel zu lassen, um langfristigen Geschmacksverlust zu vermeiden. Bei größeren Truhen empfiehlt sich außerdem ein Ordnungssystem, um später nicht auf eine "Tiefkühlleiche" von vor zwei Jahren zu stoßen.
Johann N. Werther / Redaktion finanzen.net
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