Beim Arbeitgeber krankmelden: Was es bei Krankschreibungen zu beachten gibt
Angesichts der aktuellen Grippesaison werden Krankmeldungen immer öfter vorkommen. Das müssen Arbeitnehmer bei einer Krankschreibung beachten.
Husten, Fieber, Schnupfen - man möchte schon gar nicht erst daran denken. Und doch ist die Wahrscheinlichkeit, sich in der Grippesaison anzustecken, äußerst groß. Nicht zuletzt vor dem Hintergrund der aktuellen Verbreitung des Coronavirus. Um sich selbst zu erholen und die Kollegen nicht anzustecken, tut man sich und dem Unternehmen einen Gefallen, indem man zuhause bleibt. Dennoch ist bei der Krankmeldung einiges zu beachten, um finanziell abgesichert zu sein und seinen Job im schlimmsten Fall nicht zu verlieren.
Der richtige Zeitpunkt
Wichtig ist, dass man den Arbeitgeber umgehend über den eigenen Gesundheitszustand informiert. Im Entgeltfortzahlungsgesetz heißt es, dass "die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen" sind. Bei einer längeren Dauer von mindestens "drei Kalendertagen" ist eine "ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit" und der entsprechenden Dauer "spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen". Diese Regelung gilt auch, wenn man sich im Ausland befindet. Die hierdurch entstehenden Kosten hat der Arbeitgeber zu tragen.
Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erhalten Arbeitnehmer bei Allgemein-Medizinern, Fachärzten oder Zahnärzten in zweifacher oder dreifacher Ausführung: Hiervon ist eine dem Arbeitgeber und die andere der Krankenkasse vorzulegen. Eine Kopie ist oft noch zusätzlich für den Arbeitnehmer. Dauert eine Krankheit über die im Arztattest angegebene Dauer hinaus, muss für jeden weiteren Zeitraum eine neue Bescheinigung eingeholt und ausgehändigt werden. Doch Achtung: Ein Arbeitnehmer kann das Attest auch zu einem früheren Zeitpunkt verlangen. Wie dies im jeweiligen Unternehmen geregelt ist, muss aus dem Arbeitsvertrag hervorgehen.
Wird der Schein zu spät eingereicht, kann es zu finanziellen Einbußen für den Arbeitnehmer kommen. "Wenn die Arbeitsunfähigkeit nicht nachgewiesen ist, kann der Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung für diesen Zeitraum verweigern", so Till Bender, Rechtsschutzsekretär bei der DGB Rechtsschutz GmbH, gegenüber der WirtschaftsWoche. Wenn die verspätete Einreichung allerdings auf überfüllte Arztpraxen oder Verzögerungen auf dem Postweg zurückzuführen ist, dann trägt der Arbeitnehmer keine Verantwortung.
Die richtige Ansprechperson
Des Weiteren ist es unumgänglich, die richtige Person zu kontaktieren. Der Arbeitgeber ist laut Bender dazu verpflichtet, zu sagen, "wer im Betrieb konkret für die Entgegennahme der Krankmeldung zuständig ist". Am besten übermittelt man die Krankmeldung auf schriftlichem Weg, wie beispielsweise per E-Mail oder SMS. So hat man immer einen schriftlichen Beweis, den man bei eventuellen Konflikten parat hat. Außerdem sollte man sich immer an die entsprechende Kontaktperson halten. Wendet man sich an einen anderen Kollegen, trägt man laut Bender das Risiko, dass die Nachricht nicht übermittelt wird.
Das richtige Verhalten während der Abwesenheit
Wird man während der krankheitsbedingten Auszeit im Freien erwischt, ist das nicht zwangsläufig mit negativen Konsequenzen verbunden. Denn grundsätzlich darf ein Betroffener alles tun, was gesundheitsfördernd ist. Bei Burn-out könnte beispielsweise ein Kinobesuch oder etwas Bewegung im Park guttun. Welche Aktivitäten für welche Zustände gut sind, muss der Betroffene mit seinem Arzt absprechen. Der Arbeitnehmer muss diesbezüglich nicht in Kenntnis gesetzt werden, denn er bekommt auch nicht mitgeteilt um welche Erkrankung es sich handelt.
Könnte ein Arbeitnehmer in dieser Zeit Urlaub machen? Theoretisch, ja. Wenn eine Reise ins Ausland die Genesung fördert, dann ist dies grundsätzlich gestattet. Allerdings muss die Krankenkasse hierüber informiert werden. Auch arbeiten wäre theoretisch möglich. Man sollte hier jedoch mit Bedacht handeln, denn Arbeiten während einer Erkrankung kann Zweifel an der eigentlichen Krankmeldung aufkommen lassen. Außerdem könnte der fortdauernde Stress und Druck durch das Arbeiten sich negativ auf die Genesung auswirken. Daher ist davon eher abzuraten.
Auch eine frühere Rückkehr als im Krankenschein angegeben ist möglich. Allerdings sieht Bender hier einen Graubereich, denn oft überschätzen sich Arbeitnehmer. Denn wenn ein behandelnder Arzt eine bestimmte Rekonvaleszenz festlegt, dann ist man als Arbeitnehmer eigentlich "nicht klüger", um festzulegen, dass man früher fit ist. Empfehlenswert ist laut dem Experten daher ein erneuter Arztbesuch, bei dem der Mediziner feststellen kann, ob man früher arbeitsfähig ist oder nicht.
Redaktion finanzen.net
Weitere News
Bildquellen: Fernando Madeira / Shutterstock.com