Vorsicht vor Telefonbetrug: Das Wort, das Sie niemals sagen sollten
Betrüger am Telefon haben eine hinterlistige Methode entwickelt, um arglose Verbraucher in die Falle zu locken. Mit einem einzigen Wort versuchen sie, einen vermeintlichen Vertrag abzuschließen und dann unverhoffte Rechnungen zu verschicken.
Betrüger manipulieren Aufzeichnung des Telefonats
Die Masche, vor der die Verbraucherzentrale warnt, ist perfide: Betrüger rufen an und stellen scheinbar harmlose Fragen wie "Können Sie mich hören?" oder "Sind Sie der Hauseigentümer?". Das Ziel ist, ein deutliches "Ja" zu provozieren, welches später als Zustimmung für einen angeblichen Vertragsschluss verwendet werden kann. Dabei schneiden die Betrüger oft das Telefonat so zusammen, dass der Eindruck entsteht, der Angerufene habe zugestimmt.
Auch wenn es sich zunächst banal anhört, kann dieses "Ja" enorme finanzielle Konsequenzen haben. Denn kurze Zeit später flattern Rechnungen ins Haus, für Waren oder Dienstleistungen, die nie bestellt wurden. Und weigert man sich zu zahlen, drohen die Betrüger mit Inkasso oder sogar einem negativen Schufa-Eintrag.
Schutzmaßnahmen ergreifen
Doch es gibt Möglichkeiten, sich zu schützen. Grundsätzlich sollte man skeptisch bei unbekannten Anrufen sein und es vermeiden, mit "Ja" zu antworten, selbst auf vermeintlich harmlose Fragen. Stattdessen könne man laut Angaben der Verbraucherzentrale mit ganzen Sätzen antworten, zum Beispiel "Ich kann Sie hören" oder "Das ist mein richtiger Name".
Es ist auch wichtig, sich die Details des Anrufs zu merken: Name und Unternehmen des Anrufers, Datum, Uhrzeit und was am Telefon besprochen wurde. Diese Informationen können später wichtig sein, um sich zu verteidigen.
Zudem sollte man sich bewusst sein, dass viele Verträge nur mit einer schriftlichen Zusammenfassung gültig sind. Das bedeutet, dass ein einfaches "Ja" am Telefon nicht ausreicht, um einen Vertrag abzuschließen. Insbesondere bei Energieverträgen, Telefon- und Internetanschlüssen sowie Gewinnspielen und Lotterien muss eine schriftliche Zustimmung erfolgen.
Vorfall melden
Wenn man dennoch Opfer eines Betrugs geworden ist, ist es wichtig, schnell zu handeln. Man sollte keinesfalls einfach die Rechnung zahlen, sondern sich dagegen wehren. Dabei können beispielsweise die Musterbriefe der Verbraucherzentrale genutzt werden und eine Meldung des Vorfalls an die Bundesnetzagentur ist ebenso empfehlenswert.
Redaktion finanzen.net
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