Solarpakt I: So werden Betreiber von Balkonkraftwerken entlastet
Mit der Verabschiedung des Solarpakts I hat die Bundesregierung ein Gesetzesvorhaben auf den Weg gebracht, das dabei helfen soll, private Photovoltaikanlagen attraktiver zu gestalten. Das sind die wichtigsten Änderungen.
Vereinfachung der Registrierung und Betrieb von Balkon-PV
Balkonkraftwerke ermöglichen es Mietern und Eigentümern, unabhängig Solarstrom zu erzeugen und direkt zu nutzen. Sie bieten eine kostengünstige und praktische Alternative zum herkömmlichen Stromnetz und tragen aktiv zum Klimaschutz bei. Früher waren die bürokratischen Hürden für solche Anlagen hoch, doch mit der Einführung des Solarpakts I wurden diese deutlich vereinfacht.
Seit Verabschiedung des Solarpakts I am 1. April 2024 ist es beispielsweise nicht mehr erforderlich, den Netzbetreiber über die Installation eines Balkonkraftwerks zu informieren. Stattdessen reicht nun eine einfache Registrierung im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur aus. Diese Änderung verringert den administrativen Aufwand erheblich und erleichtert es Eigentümern, schnell und unkompliziert mit der Erzeugung eigenen Stroms zu beginnen. Nach Angaben von Klaus Müller, dem Präsidenten der Bundesnetzagentur, zielt die neue Regelung darauf ab, den Registrierungsprozess schneller und weniger bürokratisch zu gestalten, indem die Anzahl der erforderlichen Angaben von etwa 20 auf nur noch fünf reduziert wird. Diese Maßnahme soll es Bürgern erleichtern, aktiv an der Energiewende teilzunehmen. Im Jahr 2023 wurden allein 1,6 Millionen neue Stromerzeugungsanlagen registriert, darunter 300.000 Balkonkraftwerke, was das wachsende Interesse und die Bedeutung dieser Technologie unterstreicht.
Technologische Fortschritte und finanzielle Vorteile
Eine weitere Erleichterung ist es, dass vorübergehend keine digitalen Zweirichtungszähler erforderlich sind. Stattdessen dürfen die bestehenden Ferraris-Zähler weiter genutzt werden, die den Stromverbrauch reduzieren können, indem sie rückwärts laufen, wenn Strom ins Netz eingespeist wird, was die Stromkosten für die Verbraucher senkt. Zusätzlich wurden die technischen Spezifikationen für Balkon-PV-Anlagen angepasst, sodass nun Anlagen mit einer installierten Gesamtleistung von bis zu zwei Kilowatt und einer Wechselrichterleistung von bis zu 800 Voltampere betrieben werden können.
Diese Anpassung ermöglicht den Betrieb größerer und leistungsfähigerer Anlagen unter vereinfachten Bedingungen. Ein weiterer wichtiger Schritt zur Vereinfachung der Nutzung von Balkon-PV ist außerdem die geplante Einführung einer Norm für den Anschluss dieser Anlagen mit einem herkömmlichen Schukostecker. Diese Neuerung würde die Installation erheblich erleichtern, da spezielle elektrische Anpassungen oder umfangreiche Installationsarbeiten nicht mehr nötig wären. Derzeit wird diese Norm noch mit den relevanten Verbänden erarbeitet, was die fortlaufende Integration von Balkon-PV in den Alltag der Verbraucher weiter vorantreibt.
Redaktion finanzen.net
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