Gastfamilie - Diese Rechte & Pflichten haben Sie gegenüber Ihrem Au-pair
Im besten Fall wird es zum Familienmitglied, im schlechtesten Fall reist es ganz schnell wieder ab: Ein Au-pair verändert das Familienleben - da lassen sich schnell mal die Regeln für den Aufenthalt des Gastes vergessen. Die wichtigsten Anhaltspunkte haben wir hier für Sie zusammengestellt.
Vor Beginn der Corona-Pandemie gab es in Deutschland laut Statista rund 15.000 Au-pairs und während der Pandemie wurden Petitionen ins Leben gerufen, die für die Einreiseerlaubnis von Au-pairs trotz Corona-Beschränkungen eintraten. Dies zeigt die Relevanz der jungen Erwachsenen, die im Ausland Kinder betreuen und dabei den kulturellen Austausch fördern: Viele Familien integrieren irgendwann vor dem Erwachsenenalter der Kinder für ein paar Monate oder sogar mehrere Jahre ein Au-pair in das Familienleben - die den Eltern so einiges an Arbeit abnehmen können, während sie den Kindern oder Jugendlichen eine neue Kultur oder sogar Sprache näher bringen.
Die Agentur für Arbeit weist darauf hin, dass es bei der Aufnahme eines oder sogar mehrerer Au-pairs einiges zu beachten gilt:
Darf das Au-pair überhaupt in Deutschland arbeiten?
Um die Erlaubnis, als Au-pair in Deutschland zu arbeiten, muss sich das Au-pair selbst kümmern: Angefangen bei einer Einreiseerlaubnis und Aufenthaltsgenehmigung. Damit Sie sicher sein können, dass Sie und das Au-pair nicht aus Versehen in eine rechtliche Falle tappen, sollten Sie als Gastgeber dennoch einen Blick auf die Zulassung des Au-pairs werfen: Hier muss explizit erwähnt sein, dass die Arbeit als Au-pair in Deutschland von der Ausländerbehörde gestattet ist.
Für den Gastgeber gut zu wissen: Für die Anstellung eines Au-pairs gilt keine Sozialversicherungspflicht.
Nicht mehr als sechs Stunden täglich
Die im "Europäischen Abkommen über die Au-Pair-Beschäftigung" vereinbarten Rahmenvorschriften für einen Au-pair-Vertrag hat die deutsche Bundesregierung zwar noch nicht bestätigt, dennoch ist es auch hierzulande üblich, den europäischen Vorschriften entsprechend zu handeln.
So soll ein Au-pair maximal 6 Stunden täglich aber insgesamt nicht mehr als 30 Stunden in der Woche arbeiten, wobei das Au-pair wöchentlich mindestens eineinhalb Tage am Stück frei haben soll. Einmal im Monat soll dieser freie Tag ein Sonntag sein, außerdem sind gesetzliche Feiertage immer freie Tage für das Au-pair. An diesen Tagen müssen die Eltern selbst die Kinderbetreuung übernehmen.
Der Urlaub des Gastes beschränkt sich laut Abkommen für gewöhnlich auf zwei Tage monatlich.
Etwa 600 Euro kostet das Au-pair monatlich
Das europäische Abkommen verpflichtet Gastfamilien, ihrem Au-pair freie Unterkunft und Verpflegung zur Verfügung zu stellen - ein abschließbares, separates, voll eingerichtetes, eigenes Zimmer für das Au-pair ist Voraussetzung für die Aufnahme. Die Art der Unterkunft wird übrigens im Au-pair-Vertrag festgelegt und muss somit ebenso wie die Familienanbindung, die telefonische Erreichbarkeit des Au-pairs und die freien Tage für die gesamte Aufenthaltsdauer gewährleistet sein.
Üblich ist, dass das Au-pair an Mahlzeiten teilnimmt und ihm 260 Euro Taschengeld monatlich zur Verfügung gestellt werden - auch dies wird im Au-pair-Vertrag festgelegt. Hinzu kommen für die Gastfamilie Kosten im Wert von 50 Euro für die Beteiligung an einem Sprachkurs, sowie die Übernahme von Versicherungskosten (Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung). Insgesamt, so schreibt es die WELT, belaufen sich die Kosten für ein Au-pair auf monatlich etwa 600 Euro, die Anreisekosten übernimmt das Au-pair in der Regel allerdings selbst.
"Au Pair" bedeutet "Auf Gegenleistung"
Bei all den organisatorischen Aspekten der Aufnahme eines Au-pairs sollte weder die Gastfamilie noch das Au-pair selbst vergessen, dass die französische Formulierung "Au Pair" auf Deutsch so viel bedeutet wie "Auf Gegenleistung": Die Gastfamilie stellt Kost, Logis, Taschengeld und Sprachkurs zur Verfügung, der Gast ist dazu verpflichtet, bei der Kinderbetreuung zu helfen sowie "leichte Hausarbeiten" zu übernehmen. Übrigens soll das Au-pair bei Anreise dem europäischen Abkommen entsprechend mindestens das Sprachniveau A 1 vorweisen können - also Grundkenntnisse der deutschen Sprache.
Immer wieder wird dabei auf der Website der Agentur für Arbeit und des vom Bundestag akkreditierten Vereins "Au Pair Society" zur Verbesserung des deutschen Au-pair-Wesens darauf hingewiesen, dass "leichte Hausarbeiten" nicht mit der Grundreinigung der Wohnung, der Erledigung der wöchentlichen Großeinkäufe oder der Pflege älterer Familienmitglieder gleichzusetzen ist. Stattdessen soll der kulturelle Austausch zwischen Au-pair und Familie gefördert werden. Dazu gehört auch, das Au-pair für die Ausübung seiner Kultur und Religion von der Arbeit freizustellen.
Wenn die Chemie nicht stimmt
Festgelegt ist, dass in der Gastfamilie mindestens ein Kind im Alter von unter 18 Jahre leben muss, das Au-pair hingegen soll mindestens 18 Jahre aber nicht älter als 27 Jahre alt sein. Es dürfen dem europäischen Abkommen zufolge nur dann zwei Au-pairs eingestellt werden, wenn in der Gastfamilie vier oder mehr Kinder leben. Außerdem muss Deutsch in der Familie gesprochen werden und die Aufenthaltsdauer des Gastes mindestens sechs Monate betragen. Länger als ein Jahr darf ein Au-pair aber nicht bleiben.
Diese Regeln, Rechte und Pflichten für Gastfamilien und Au-pairs sind essentiell für das Gelingen des Aufenthalts. Stimmt die Chemie zwischen Familie und Au-pair aber nicht oder wünschen die Parteien aus einem anderen Grund, die gemeinsame Zeit frühzeitig zu beenden und es gibt keine vereinbarte Kündigungsfrist, so ist es möglich, den Au-pair-Vertrag einvernehmlich aufzuheben.
Redaktion finanzen.net
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