Karriere

Nach langer Pause: So gelingt der Wiedereinstieg in den Beruf

23.04.24 22:55 Uhr

Es ist nie zu spät: Wie man nach vielen Jahre Pause wieder erfolgreich in den Beruf einsteigen kann | finanzen.net

Ob Sabbatjahr, Krankheit oder Elternzeit: Viele Menschen nehmen in ihrem Berufsleben freiwillig oder unfreiwillig eine Auszeit von der Arbeit. Doch irgendwann endet die Pause - so gelingt der Wiedereinstieg am besten.

Eine Auszeit von der Arbeit kann die unterschiedlichsten Gründe haben. So gibt es Eltern minderjähriger Kinder, die nicht berufstätig sind, oder aber Menschen, die Angehörige gepflegt haben, im Sabbatjahr waren, oder aufgrund von Krankheit ihre Arbeit nicht ausüben konnten. Auch eine Weiterbildung oder berufliche Neuorientierung kann zunächst eine Pause im Arbeitsleben bedeuten. Der Wiedereinstieg ist nicht immer leicht - mit diesen Tipps gelingt er besser.

Der Wiedereinstieg sollte auch die persönliche Entwicklung fördern

Der erste Tipp stammt aus einem Blogeintrag der Jobbörse StepStone: Obwohl der Neustart im Beruf nicht einfach ist, sollten Wiedereinsteiger unbedingt darauf achten, dass der neue Job sie nicht nur beruflich, sondern auch persönlich weiterbringt. Dies sei wichtig für die allgemeine Zufriedenheit. Man sollte sich StepStone zufolge bei Bewerbungen also nicht unter Wert verkaufen und auch die eigenen Anforderungen an eine Stelle berücksichtigen. Dabei sei hilfreich, die während der beruflichen Auszeit gesammelten Erfahrungen in das eigene Profil zu integrieren und sich als die Person zu bewerben, die man nach der Pause ist - das, so StepStone, ist nicht dieselbe Person mit denselben Qualifikationen wie vor der Pause. Denn auch während einer beruflichen Auszeit sammelt man Soft Skills, die für den Beruf von Vorteil sein können.

Die Agentur für Arbeit hilft

Weitere Tipps gibt die Agentur für Arbeit, an die man sich bei einem Wiedereinstieg unbedingt wenden sollte. Denn: Sie kümmert sich nicht nur um das Bürgergeld, sondern hat die Einstiegsportale BERUFENET, BERUFECHECK und New Plan, individuelle Beratung und ein Bewerbungstraining im Angebot.

Als Vorgehensweise für den Wiedereinstieg empfiehlt die Agentur für Arbeit, sich zunächst ausgiebig darüber zu informieren, wie sich das Berufsfeld seit der letzten Anstellung verändert hat und welche Anforderungen an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gestellt werden. Anschließend solle man sich gut überlegen, welche Erwartungen man selbst an den zukünftigen Arbeitgeber stellt und welche Positionen zur eigenen Lebenssituation passen. Möglicherweise könnte es sinnvoll sein, anschließend erst eine Weiterbildung zu machen und danach mit den Bewerbungen zu beginnen.

Sonderfall Eltern- oder Pflegezeit und Krankheit

Menschen, die zur Pflege von Angehörigen eine berufliche Auszeit nehmen oder in Elternzeit gehen, empfiehlt die Agentur für Arbeit auf ihrer Website: "Vereinbaren Sie möglichst schon vor Antritt der Elternzeit oder Pflegezeit mit Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber, dass Sie wieder in Ihren Arbeitsplatz zurückkehren. Eventuell kommt bereits während Ihrer beruflichen Pause eine Freizeitbeschäftigung infrage, die Sie im Homeoffice erledigen können."

Eine Sonderregelung gilt bei unfreiwilligen Pausen wegen längerer Krankheit von mindestens sechs Wochen am Stück - hier greift das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM), das Arbeitgeber Ihren Angestellten nach längerer Krankheit laut Paragraf 167 (2) 9. Sozialgesetzbuch anbieten müssen. Entscheiden sich die betroffenen Angestellten, das BEM in Anspruch zu nehmen, muss der Arbeitgeber sie bei der Wiedereingliederung im Unternehmen unterstützen und den Arbeitsplatz und die Aufgaben an die meist niedrigere Belastungsgrenze der Betroffenen Angestellten anpassen. Die AOK-Krankenkasse empfiehlt auf ihrer Website, nicht aus Stolz direkt wieder mit voller Belastung einzusteigen: "Scheuen Sie nicht davor zurück, entsprechende Angebote für die Wiedereingliederung in den Beruf anzunehmen. Nach einer langen Krankheit ist es wichtig, dass Sie behutsam zurück ins Arbeitsleben kehren und Unterstützung annehmen." Der Nachteil des BEM: Es besteht kein Anspruch, auf die vorherige Position zurückzukehren.

Redaktion finanzen.net

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