Degradierung: Was passiert wenn die berufliche Position herabgestuft wird
Die Gründe für eine Zurückstufung im Job können vielfältig sein. Nicht immer ist eine Degradierung mit dem Arbeitsrecht vereinbar, dennoch hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, eine solche Herabstufung durchzusetzen.
Herabstufung innerhalb des Unternehmens
Unter dem Begriff Degradierung ist die Herabstufung auf eine niedrigere Position innerhalb des Unternehmens zu verstehen. Neben der Abgabe der Führungsrolle kann dies auch die Zuständigkeit für ein bestimmtes Projekt beinhalten. Abzugrenzen ist die Degradierung von der Versetzung, da es sich bei der Versetzung zwar um eine Veränderung des Arbeitsplatzes handelt, die Tätigkeit muss jedoch gleichwertig sein und den Qualifikationen des Arbeitnehmers entsprechen, wie Rechtsanwältin Hülya Dalkilic in einem Beitrag von anwalt.de erklärt.
Die Degradierung kann auf zweierlei Arten ablaufen. Der Arbeitnehmer kann direkt auf eine mögliche Degradierung hingewiesen werden, steht diese noch nicht endgültig fest, kann ein Mitarbeitergespräch Aufschluss über die Beweggründe oder künftige Vorgehensweise geben. Handelt es sich um eine beschlossene Sache, wird meist eine formelle Änderungskündigung eingereicht. Auf der anderen Seite können Arbeitgeber diesen Prozess auch schleichend vorantreiben, indem anspruchsvollere Aufgaben an Kollegen verteilt werden. Auch kann die Zuständigkeit dahingehend verändert werden, dass der Einfluss im Unternehmen abnimmt. Diese Vorgehensweise ist jedoch äußerst belastend für den Arbeitnehmer und nicht rechtsgültig.
Arbeitsrechtliche Voraussetzungen
Grundsätzlich ist es dem Arbeitgeber laut § 106 Gewerbeordnung (GewO) erlaubt, sowohl Inhalt, Ort als auch Zeit der Arbeit zu bestimmen. Zusätzliche Vereinbarungen müssen jedoch im Arbeits- oder Tarifvertrag geregelt werden, können dann jedoch Einfluss auf das Weisungsrecht des Arbeitgebers haben, so Dalkilic.
Im Falle einer Herabstufung verändert sich jedoch die rechtliche Ausgangslage. Eine Degradierung ausschließlich seitens des Arbeitgebers ist nicht rechtsgültig. Hierfür bedarf es einer Änderungskündigung. Laut Dalkilic handelt es sich dabei um eine Kündigung, welche mit einem neuen Angebot des Arbeitgebers einhergeht. Wird dieses Angebot abgelehnt, handelt es sich schlichtweg um eine reguläre Kündigung und das Arbeitsverhältnis endet mit Ablauf der Kündigungsfrist. Wird das Angebot angenommen, fängt mit Ablauf der Kündigungsfrist die neue Stelle an.
Wiederum anders sieht es bei einer einvernehmlichen Vereinbarung, da sie den Rahmen der formellen Änderungskündigung verlässt. Da in diesem Falle sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer eine Übereinkunft treffen, ist von rechtlichen Konsequenzen meist abzusehen.
Gründe für eine Degradierung
Ein Grund für eine Degradierung kann der Leistungsabfall des betroffenen Arbeitnehmers sein. Möglicherweise entsprechen diese nicht mehr den Erwartungen des Unternehmens. Aber auch Konflikte zwischen Mitarbeitern und Führungskräften können zu einer Degradierung führen. Neben diesen, in der Person verankerten Gründen, können jedoch auch organisationale Veränderungen die Ursache sein. Umstrukturierungsprozesse im Unternehmen, Budgetkürzungen oder auch Personalabbau können die Notwendigkeit der Position oder des Projekts eventuell schmälern, bis sie schließlich gestrichen wird. Zusätzlich kann auch der technische Fortschritt dafür sorgen, dass sich die Anforderungen an die Stelle verändern. Möglicherweise sind andere Kompetenzen oder Expertisen gefordert, die von der derzeitigen Besetzung nicht erfüllt werden können. Darüber hinaus existieren noch viele andere denkbare Szenarien; die Gründe liegen also nicht automatisch in der betroffenen Person.
Umgang mit der Degradierung
Findet man sich plötzlich in einer niedrigeren Position wieder, kann das diverse emotionale, gegebenenfalls aber auch finanzielle Herausforderungen mit sich bringen. Doch die Herabstufung muss nicht einfach hingenommen werden. Entscheidet man sich, gegen sie vorzugehen und rechtliche Schritte einzuleiten, "ist die dreiwöchige Frist zur Erhebung einer Klage zu beachten", konstatiert Dalkilic. Diese beginnt nach dem Erhalt der Änderungskündigung oder Degradierungseröffnung. Zusätzlich zur anwaltlichen Unterstützung kann der Betriebsrat - sofern vorhanden - hinzugezogen werden.
Außerhalb des rechtlichen Rahmens sollte grundsätzlich Ruhe bewahrt werden. Ein Gespräch mit dem Vorgesetzten kann eventuelle Missverständnisse aus dem Weg räumen oder zumindest Klarheit über die Beweggründe schaffen. Besteht diese Möglichkeit jedoch nicht mehr oder möchte man die eigene Karriereleiter nicht hinabklettern und das Angebot der Änderungskündigung nicht annehmen, bleibt in letzter Instanz die Suche nach einem neuen Arbeitgeber. Dies kann auch zukünftig Vorteile mit sich bringen, da sich ein Wechsel im Lebenslauf leichter erklären lässt als ein Rückschritt.
Es ist von Bedeutung, eine Degradierung nicht zwangsläufig als Scheitern anzusehen. Manche Menschen sehnen sich nach mehr Freizeit und sind dankbar für die Verantwortungsabgabe. Außerdem bietet sie die Chance für ein neues berufliches Kapitel mit neuen Aufgaben und Herausforderungen, welche das persönliche Wachstum voranbringen können. So vielfältig die Gründe für den Arbeitgeber sein können, so vielfältig kann der Nutzen letztendlich für den Arbeitnehmer sein.
J. Vogel / Redaktion finanzen.net
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