IT-Probleme

Entschädigung bei der Postbank aufgrund von IT-Problemen: Diese Kunden haben Anspruch

11.01.24 22:38 Uhr

Entschädigung bei der Postbank aufgrund von IT-Problemen: Diese Kunden haben Anspruch | finanzen.net

IT-Herausforderungen können oft unerwartete und weitreichende Auswirkungen haben, wie es das Beispiel der Deutschen Bank und ihrer Datenintegrationsprobleme zeigt. Diese technischen Schwierigkeiten haben negative Auswirkungen auf die Kunden, die nun im Zentrum einer Entschädigungsinitiative stehen. Aber was verursachte diese Probleme, und welche Kundengruppe kann nun mit einer Kompensation rechnen?

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Schwierigkeiten bei der Integration von zwölf Millionen Kundendaten

Die Postbank, eine Tochtergesellschaft der Deutschen Bank, sieht sich mit erheblichen IT-Problemen konfrontiert, die sich aus dem Versuch ergeben haben, die Daten von zwölf Millionen Kunden mit dem Computersystem der Deutschen Bank zu integrieren, wie die Tagesschau in einem Online-Beitrag berichtet hat. Dieses Vorhaben, das ursprünglich bis Ende 2023 abgeschlossen sein sollte, hat sich als wesentlich komplexer und zeitintensiver herausgestellt als erwartet.

Die Schwierigkeiten bei der Datenintegration führten zu einer Reihe von Problemen für die Kunden der Postbank, welche verschiedene Herausforderungen erlebten, wie unter anderem den erschwerten Zugriff auf ihre Konten, die Sperrung von Konten und die Nichtausführung von Lastschriften, wie es heißt. Diese technischen Probleme wurden noch durch einen Kundenservice verschärft, der oft als schlecht erreichbar und in vielen Fällen als nicht in der Lage beschrieben wurde, wirksame Lösungen für die aufgetretenen Probleme zu bieten. Die Summe dieser Schwierigkeiten resultierte in einer Flut von Beschwerden und einem wachsenden Frust unter den Kunden der Postbank.

Entschädigung in Reaktion auf die Probleme

In Reaktion auf die anhaltenden Probleme und die daraus resultierende Kundenunzufriedenheit hat die Postbank nun eine Entschädigung für die folgenden Kunden angekündigt: Kunden, die speziell von Verzögerungen bei Pfändungsanliegen betroffen waren, können eine Entschädigung von bis zu 1.000 Euro erhalten, wie die Tagesschau berichtet. Diese Entschädigung ist ein Versuch der Bank, das Vertrauen der Kunden zurückzugewinnen und die Unannehmlichkeiten, die durch die IT-Probleme verursacht wurden, teilweise zu kompensieren.

Die Deutsche Bank hat sich offen zu den Schwierigkeiten bekannt, die bei der Integration der Postbank in ihre eigenen Systeme aufgetreten sind. Diese Aufgabe, die als besonders anspruchsvoll und kompliziert beschrieben wird, bleibt auch trotz des Einsatzes von über 800 zusätzlichen Arbeitskräften eine Herausforderung. Ein Sprecher der Deutschen Bank erläuterte gegenüber der Nachrichtenagentur dpa, dass die Bearbeitung der bestehenden Rückstände weiterhin komplex und zeitaufwendig sei. Das ehrgeizige Projekt, das die Datenintegration von zwölf Millionen Postbank-Kunden mit denen von sieben Millionen Deutsche-Bank-Kunden auf einer einheitlichen Plattform vorsieht, hat sich als deutlich schwieriger und langwieriger herausgestellt, als ursprünglich angenommen wurde.

Die BaFin greift ein - öffentliche Entschuldigung

Angesichts der anhaltenden Probleme bei der Postbank hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eingegriffen, um die Situation zu verbessern. Dabei beobachtete die BaFin laut eigenen Angaben bereits seit Beginn des Jahres 2023 signifikante Störungen im Kundenservice der Postbank. Diese Störungen erstreckten sich auf verschiedene Bereiche, darunter das Online- und Mobilbanking sowie den telefonischen Kundendienst, wie es weiter heißt. Besonders gravierend waren die Verzögerungen bei der Bearbeitung von Kontopfändungen und Erbschaftsangelegenheiten, sowie bei der Einrichtung und Verwaltung von Pfändungsschutzkonten, welche für einige Kunden erhebliche Unannehmlichkeiten zur Folge hatten.

In Reaktion auf zahlreichen Kundenbeschwerden und im Bestreben, den Verbraucherschutz zu gewährleisten, berief die BaFin laut eigenen Angaben am 29. September 2023 einen Sonderbeauftragten, der die Deutsche Bank AG überwachen sollte. Ziel dieser Maßnahme war es, die Deutsche Bank zur raschen und gründlichen Behebung der Probleme im Bereich des Einzelhandelsbankings ihrer Postbank- und DSL-Bank-Filialen zu bewegen. Der Sonderbeauftragte ist verpflichtet, regelmäßig an die BaFin zu berichten und sicherzustellen, dass die Bank die Kundenanfragen zeitnah bearbeitet und den Rückstand an offenen Anfragen schnellstmöglich abarbeitet, wie es weiter heißt. Diese Maßnahme dient dem Schutz der kollektiven Interessen der Verbraucher.

Christian Sewing, der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Bank, äußerte sich öffentlich zu den Vorfällen und entschuldigte sich für die aufgetretenen Probleme bei der Postbank, wie die Tagesschau weiter berichtete und erkannte an, dass die Bank in ihrer Verantwortung gegenüber den Kunden nicht gerecht geworden sei und diese dadurch stark enttäuscht habe, wie es abschließend heißt.

D. Maier / Redaktion finanzen.net

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