Student sein, ohne zu studieren: Ist ein Scheinstudium eigentlich illegal?
An der Uni eingeschrieben, aber auf keinen Fall studieren! Statt Vorlesung und Hausarbeit, BaföG und Kindergeld: Wie sich Scheinstudenten strafbar machen und welche Repressionen zu erwarten sind.
Die unbekannten Studenten
Weder bei Vorlesungen noch bei Klausuren anwesend, möglicherweise aber bei der ein oder anderen Uni-Party oder Sportveranstaltung dabei: Fast ein Drittel aller Studenten gilt als Scheinstudenten, so der SPIEGEL. Ein Scheinstudent ist dabei, wer an der Uni eingeschrieben ist, ohne das Ziel eines Abschlusses zu verfolgen.
Welche Gründe gibt es für ein Scheinstudium?
Wer ein Studium beginnt, hat meistens das Interesse, seine Karriere weiterzuentwickeln und sich mit einem Studium für seinen Wunschberuf zu qualifizieren. Es gibt aber auch andere Gründe für eine Immatrikulation. Meist sind diese finanzieller Natur.
Ein wichtiger Grund ist oftmals das Kindergeld: Bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres steht Eltern Kindergeld für ihre Kinder zu - aber nur, wenn diese einer schulischen oder beruflichen Ausbildung nachgehen. Neben günstigen Krankenkassenbeiträgen, oder dem Verbleib in der Familienkasse, sowie Studentenrabatten bei Restaurant- und Kinobesuchen, in Fitnessstudios und bei anderen Freizeitaktivitäten sowie Bildungsrabatten bei Technik, gibt es oft auch günstigen Wohnraum in Städten, welcher nur für Studenten bestimmt ist. Auch das Semesterticket und die damit vergünstigte Mobilität bietet für viele einen Vorteil. Außerdem können Studenten BaföG beantragen, welches bei einer Bewilligung Anreize schaffe, ein bereits aufgegebenes Studium künstlich in die Länge zu ziehen, so der SPIEGEL.
Straftat, aber kaum negative Konsequenzen
Juristisch betrachtet stellt ein Scheinstudium einen Betrug dar und ist somit rechtlich gesehen eine Straftat (§ 263 StGB). Der Umstand des Betrugs ist jedoch sehr schwer nachzuweisen, da praktisch gesehen keine Schädigung gegenüber Dritten nachgewiesen werden kann. Auch sind Scheinstudenten fast unmöglich von Studierenden zu unterscheiden, die im Laufe ihres Studiums feststellen, dass ihnen das Studium nicht liegt und dieses abbrechen. Somit haben Scheinstudenten selten Konsequenzen zu befürchten - außer einer Exmatrikulation seitens der Universität.
Redaktion finanzen.net
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