Scheidungsantrag kann nicht per WhatsApp verschickt werden
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat in einem Urteil entschieden, dass die Auslandszustellung eines Scheidungsantrags nicht über WhatsApp möglich ist. Scheidungen, die über diesen Weg übermittelt werden, finden in Deutschland deshalb keine Anerkennung.
Trennungen sind immer eine schwierige Sache. Auch wenn es wahrscheinlich für beide Partner äußerst unangenehm ist, so sollten Abschlussgespräche doch von Angesicht zu Angesicht geführt werden und nicht über das Handy stattfinden. Bizarre Trennungsgeschichten gibt es aber immer wieder. So musste sich zum Beispiel das OLG jüngst mit der Gültigkeit eines Scheidungsantrags befassen, den ein Kanadier seiner deutschen Ehefrau per WhatsApp geschickt hat.
Was war passiert?
Eine Deutsche und ein Kanadier heirateten in Kanada und lebten dort für einige Zeit zusammen. Das Paar trennte sich jedoch und die Ehefrau kehrte daraufhin in ihre Heimat Deutschland zurück. Nach der Abreise seiner Gattin beantragte der Ehemann bei dem zuständigen kanadischen Gericht die Ehescheidung. Den Scheidungsantrag versandte der Antragsteller anschließend mit der Genehmigung des kanadischen Gerichts über den Nachrichtendienst WhatsApp. Die Ehefrau erhielt die Mitteilung und antwortete sogar auf die Nachricht, habe sich aber laut Angaben des OLG "nicht zur Sache eingelassen". In Kanada wurde die Scheidung im nächsten Schritt ausgesprochen und schließlich rechtskräftig. Nun beantragte der Ehemann die Anerkennung des kanadische Scheidungsurteils in Deutschland und das OLG musste über dessen Gültigkeit eine Entscheidung treffen.
Deutsches Gericht erkennt Scheidung nicht an
Entgegen des Beschlusses des kanadischen Gerichts und der Hoffnungen des Ehemanns, entschied das OLG die Scheidung des Paares in Deutschland nicht anzuerkennen. Das Urteil begründete das OLG mit dem Vorliegen eines Anerkennungshindernisses, da der Scheidungsantrag der Ehefrau nicht ordnungsgemäß mitgeteilt worden sei. Auslandszustellungen könnten in Deutschland laut der Pressemitteilung des OLG nicht per WhatsApp erfolgen. "Etwaigen erweiternden Regelungen im Haager Übereinkommen über Zustellung von Schriftstücken im Ausland habe Deutschland widersprochen", führt das Gericht weiter aus. Hierbei sei es unerheblich, "dass die Antragsgegnerin tatsächlich von dem Schriftstück Kenntnis erlangt habe und sie rechtzeitig ihre Rechte hätte wahrnehmen können. Die Anerkennung einer ausländischen Entscheidung setze sowohl die rechtzeitige als auch die ordnungsgemäße Zustellung voraus." Eine Scheidung per WhatsApp ist demnach in Deutschland nicht möglich.
Nicolas Flohr / Redaktion finanzen.net
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