Geldgeschenke

Geldgeschenke: Welche Höhe ist erlaubt?

15.01.25 08:51 Uhr

Fiskus im Visier: Was man bei Geldgeschenken unbedingt beachten muss | finanzen.net

Geldgeschenke zählen zu den beliebtesten Formen der Schenkung - sei es zu Weihnachten, Geburtstagen oder anderen besonderen Anlässen. Doch viele wissen nicht, welche Beträge steuerfrei sind und welche Fristen gelten.

Steuerfreie Freibeträge bei Geldgeschenken

Die Höhe der steuerfreien Beträge richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad zwischen Schenkendem und Beschenktem. Wie der Bankenverband erläutert, dürfen Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner bis zu 500.000 Euro steuerfrei verschenken. Für Kinder beträgt der Freibetrag 400.000 Euro, während Enkel bis zu 200.000 Euro steuerfrei empfangen dürfen. Weiter entfernte Verwandte oder Freunde haben hingegen nur Anspruch auf 20.000 Euro Freibetrag.

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Wird der Freibetrag überschritten, fällt Schenkungsteuer an. Die Steuerhöhe hängt von der Steuerklasse des Beschenkten ab und steigt je nach Betrag und Verwandtschaftsgrad an. Für Geschwister, Nichten oder Neffen, die in die Steuerklasse II fallen, liegen die Steuersätze zwischen 15 und 43 Prozent. Freunde oder entferntere Verwandte gehören zur Steuerklasse III, bei der Steuersätze zwischen 30 und 50 Prozent anfallen.

Die 10-Jahres-Frist und ihre Auswirkungen

Eine zentrale Regelung ist die sogenannte 10-Jahres-Frist. Laut der Sparkasse werden alle Schenkungen desselben Schenkenden an dieselbe Person innerhalb eines Zeitraums von zehn Jahren zusammengerechnet. Überschreitet der Gesamtwert dieser Schenkungen den Freibetrag, wird der übersteigende Betrag steuerpflichtig. Ein Beispiel: Schenken Eltern ihrem Kind innerhalb von zehn Jahren insgesamt 450.000 Euro, so übersteigt dieser Betrag den Freibetrag um 50.000 Euro. Diese Differenz wird mit einem Steuersatz belegt, der von der Steuerklasse des Kindes abhängt.

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Meldepflicht und finanzielle Konsequenzen

Geldgeschenke, die die Freibeträge übersteigen, müssen dem Finanzamt gemeldet werden. Wie der Bankenverband betont, ist diese Meldepflicht essenziell, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Das Finanzamt prüft die Schenkung und legt die Höhe einer möglichen Steuer fest. Nicht gemeldete Schenkungen können zu erheblichen Nachzahlungen oder sogar strafrechtlichen Konsequenzen führen. Eine frühzeitige Abstimmung mit Steuerexperten wird daher empfohlen, um Unsicherheiten zu vermeiden.

Besondere Regelungen bei minderjährigen Beschenkten

Geldgeschenke an minderjährige Beschenkte unterliegen besonderen Vorschriften. Generali weist darauf hin, dass die Verwaltung dieser Gelder durch die gesetzlichen Vertreter erfolgt, in der Regel die Eltern. Dabei darf das Geld ausschließlich im Interesse des Kindes verwendet werden, etwa für Bildung oder größere Anschaffungen. Das Vermögen bleibt Eigentum des Kindes und darf nicht für private Zwecke der Eltern genutzt werden. Diese Schutzregelung gewährleistet, dass die finanziellen Mittel des Kindes unantastbar bleiben.

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Redaktion finanzen.net

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