Kontosperrung: Was darf die Bank mit meinem Konto machen?
Für den Alltag ist ein Konto bei einer Bank unerlässlich. Die Miete will überwiesen, Einkäufe bezahlt und Bargeld abgehoben werden. Doch was darf die Bank eigentlich mit einem Konto machen und in welchen Fällen?
Dass sich ein Sparbuch in den heutigen Zeiten wegen der Niedrigzinsen kaum noch lohnt, ist kein Geheimnis. Um im Alltagsleben zurechtzukommen, benötigt man aber immer noch ein Bankkonto, über das man auf sein Geld zugreifen kann. In einigen Fällen hat die Bank allerdings das Recht, Konten zu sperren. Wann ist das möglich und kann es Ihnen auch passieren?
Konto gesperrt - die Folgen
Die Folgen einer Kontosperrung durch die Bank sind vor allem eines: ärgerlich. Ist das Konto gesperrt, kann man über das darauf liegende Geld nicht mehr verfügen. Es kann nichts abgehoben werden, Überweisungen werden nicht getätigt, auch keine Daueraufträge. Das ist vor allem dann fatal, wenn es dadurch dazu kommt, dass Schulden nicht beglichen werden, und man im Zweifelsfall einen negativen Schufa-Eintrag wegen Nichtzahlung bekommt. Das Geld bleibt aber wo es ist: auf dem Konto. Es liegt immer noch dort, nur der Umgang damit ist dem Kontoinhaber bei einer Kontosperrung nicht mehr gestattet.
Gründe für die Kontosperrung
Es gibt eine Reihe von Gründen, die es der Bank erlauben, ein Konto zu sperren. Ein naheliegender ist der, dass der Kunde die Sperrung selbst verlangt hat. Wer seine Karte verliert - im Automaten vergessen oder der Geldbeutel wurde gestohlen - wendet sich meist direkt an seine Bank und verlangt, die Karte beziehungsweise das Konto sperren zu lassen, damit niemand Unbefugtes über die Bankkarte auf das Konto zugreifen kann.
Aber nicht nur auf Verlangen des Kunden kann die Bank ein Konto sperren. Sie darf dies beispielsweise auch aus Sicherheitsgründen. Wird die PIN wiederholt falsch eingegeben, ist es der Bank erlaubt, die Karte einzuziehen und das Konto zu sperren. Das ist auch möglich, wenn ungewöhnlich hohe Geldsummen über das Konto transferiert beziehungsweise abgehoben werden.
Die Bank darf ein Konto außerdem bei einem sogenannten vertragswidrigen Verhalten sperren. Dies wäre zum Beispiel dann der Fall, wenn Raten zu spät bezahlt werden oder das Konto häufig oder ungenehmigt überzogen wird. Wird der Dispo-Rahmen überzogen oder ein Konto ohne Dispo läuft ins Minus, ist die Bank im Recht, das Konto zu sperren.
Geldwäsche oder Todesfall berechtigen zur Kontosperrung
Auch Dritte können die Bank beauftragen, ein bestimmtes Konto zu sperren. Dies ist beispielsweise bei Straftaten der Fall. Besteht der Verdacht auf Geldwäsche bei einem Kontoinhaber, kann die Staatsanwaltschaft der Bank auftragen, das Konto zu sperren. Auch bei Zwangsvollstreckungen, bei denen es zu einer Kontopfändung kommt, hat die Bank das Recht, ein Konto zu sperren.
Das Konto wird ebenfalls gesperrt, wenn der Kontoinhaber verstirbt und er keiner anderen Person eine Vollmacht über sein Konto eingeräumt hat. Achtung hierbei auch im Fall eines gemeinsamen Kontos: Wenn keine Vereinbarung getroffen wurde, dass der überlebende Inhaber allein über das ursprünglich gemeinsame Konto verfügen darf, hat er das Nachsehen. Das Konto wird gesperrt und nur die Erben des Verstorbenen können die Sperrung aufheben lassen.
Redaktion finanzen.net
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