Fehler in der Arztrechnung erkennen - So geht´s
Wer privat versichert ist oder ärztliche Leistungen in Anspruch nimmt, die nicht von der Krankenkasse übernommen werden, bekommt im Anschluss eine Rechnung ausgestellt. Diese gilt es, auf Fehler zu überprüfen.
Diese Positionen sollte eine fehlerfreie Arztrechnung enthalten
Privatpatienten erhalten in der Regel eine Rechnung vom behandelnden Arzt, die sie zunächst einmal selbst begleichen müssen. Auch kassenversicherte Patienten müssen Arztkosten bisweilen selbst decken, da die Krankenkasse nicht jede ärztliche Leistung übernimmt. Arztrechnungen können, wie jede andere Rechnung auch, fehlerhaft sein, da Tippfehler entstehen können, die falsche Behandlung auf der Rechnung steht oder mehr in Rechnung gestellt wird als eigentlich geleistet wurde. Wer eine Arztrechnung erhält, kann diese selbst auf Fehler überprüfen.
Grundsätzlich müssen Ärzte in Deutschland ihre Leistungen nach der Gebührenordnung für Ärzte, kurz GOÄ, berechnen. Jede ärztliche Leistung ist mit einer individuellen GOÄ-Nummer, auch Gebührenposition genannt, versehen. Selbige Verordnung besagt, dass Patienten ihre Arztrechnungen erst dann bezahlen müssen, wenn diese fehlerfrei sind. Eine fehlerfreie Rechnung sollte laut dem Legal-Tech Unternehmen folgende Positionen unbedingt enthalten: "Das Datum der Leistungserbringung, die Gebührennummer inklusive spezifischer Leistungsbezeichnungen, einen Steigerungssatz und den sich daraus ergebenden Betrag für die einzelnen Leistungen, gegebenenfalls Kosten für Wegegelder oder Reiseentschädigungen, Betrag und Art der Auslage beim Auslagenersatz (z. B. Arzneimittel)."
Es sollte also überprüft werden, ob der Name, das Datum und die erbrachte Leistung zutreffen. Oftmals kann es passieren, dass Minderjährigen eine Rechnung ausgestellt wird, obwohl sie eigentlich an deren gesetzlichen Vertreter gesendet werden müsste. Jugendliche müssen die Rechnung nicht begleichen. Erscheint eine Rechnung überhöht oder werden Leistungen angegeben, die nicht erbracht wurden, muss dem nachgegangen werden. In jedem Fall sollte die Arztrechnung überprüft werden, bevor sie bezahlt wird. Danach kann die Rechnung zur weiteren Prüfung an die private Krankenversicherung weitergeleitet werden.
Überhöhten Rechnungen vorbeugen - einen Kostenvoranschlag verlangen
Um einer überhöhten Arztrechnung vorzubeugen, ist ein Arzt dazu verpflichtet, dem Kunden vor der Behandlung einen schriftlichen Kostenvoranschlag für die privat zu bezahlenden Leistungen auszustellen. Weicht die danach ausgestellte Rechnung stark von dem Kostenvoranschlag ab, obwohl keine größeren Leistungsaufwände als besprochen nötig waren, sollte der Patient hellhörig werden. Denn die ausgestellte Rechnung darf maximal 20 Prozent höher ausfallen, als der genannte Betrag im Kostenvoranschlag.
Wenn die Rechnung fehlerhaft ist
Sollte in der Rechnung ein Fehler vorhanden sein, muss die Rechnung nicht vom Patienten bezahlt werden, solange sie nicht korrigiert oder angepasst wurde. Dazu kann der Patient auf den Arzt zurückkommen und ihn um Klärung bitten. Sollten weiterhin Unklarheiten bestehen, können die Fragen an die private oder gesetzliche Krankenversicherung weitergeleitet werden.
Redaktion finanzen.net
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