Entschädigung

Personalmangel: Welche Rechte haben Verbraucher, wenn der Flug aufgrund fehlendem Personal ausfällt?

07.01.23 22:57 Uhr

Personalmangel: Welche Rechte haben Verbraucher, wenn der Flug aufgrund fehlendem Personal ausfällt? | finanzen.net

Im Zuge der Corona-Krise waren etliche Fluggesellschaften dazu gezwungen Personal abzubauen. Inzwischen erholt sich das Geschäft der Airlines aber wieder und immer mehr Menschen möchten diesen Sommer in den Urlaub fliegen. Das reduzierte Personal könnte allerdings für die Bewältigung des erneuten Ansturms nicht ausreichen, sodass sich viele Reisende auf Flugausfälle vorbereiten sollten. Doch was sind eigentlich die Rechte von Verbrauchern, wenn der Flug aufgrund von Personalmangel ausfällt?

Im Sommer 2022 könnte es vermehrt zu Flugausfällen kommen

Im Sommer 2022 bahnen sich womöglich einige Flugannullierungen und -verspätungen an. Wie die Website Reisereporter berichtet, kam es bereits Anfang Mai bei der niederländischen Fluggesellschaft KLM am Flughafen Amsterdam-Schiphol zu mehr als 50 gestrichenen Flügen. Auch die skandinavische Airline SAS soll schon vor Problemen gewarnt haben. Laut Reisereporter kündigte sie an, in der Sommerzeit mehr als 4.000 Flüge aufgrund von fehlendem Personal und Verzögerungen bei der Auslieferung von neuen Flugzeugen annullieren zu müssen. Zu ähnlichen Vorfällen könnte es auch in Deutschland kommen. "Es wird nur eine Frage der Zeit sein, bis vielfache Flugverspätungen und -annullierungen aufgrund von Personalmangel auch in Deutschland auftreten werden", sagt Claudia Brosche, Fluggastrechtsexpertin beim Online-Portal Flightright gegenüber Reisereporter. Nach ihrer Einschätzung seien viele Airlines und Flughäfen wegen des vorangegangenen Personalabbaus unterbesetzt und würden mit der notwendigen Aufstockung für die kommende Urlaubssaison nicht nachkommen.

Wann haben Verbraucher bei einem Flugausfall Recht auf eine Entschädigung?

Wenn es um das Recht auf eine Entschädigung bei einem ausgefallenen Flug geht, kommt es vor allem auf den Zeitpunkt der Absage und den bereitgestellten Ersatzflug an. Wird der gebuchte Flug mehr als 14 Tage vor dem geplanten Abflug annulliert, haben Verbraucherinnen und Verbraucher laut Flightright generell keinen Entschädigungsanspruch. Bei einer Absage sieben bis 14 Tage vor dem gebuchten Flug, kann ein Entschädigungsanspruch nur dann geltend gemacht werden, wenn der Alternativflug mehr als zwei Stunden früher abfliegt oder mehr als vier Stunden später am Zielort ankommt. Erfolgt die Annullierung weniger als sieben Tage vorher, verkürzt sich die tolerierte Zeit auf eine Stunde vor dem geplanten Abflug und auf zwei Stunden nach der geplanten Ankunft. Wird gar kein Ersatzflug angeboten, haben Verbraucherinnen und Verbraucher grundsätzlich einen Anspruch auf Entschädigung, wenn der Flug weniger als 14 Tage im Voraus gecancelt wird.

Für die Rückerstattung des Ticketpreises und die Entschädigung sind außerdem auch der Grund des Flugausfalls relevant. Sollte der gebuchte Flug wegen gewöhnlichen Gründen ausfallen, ist die Airline zu einer Entschädigung oder zur Bereitstellung eines Ersatzflugs verpflichtet. Zu diesen gewöhnlichen bzw. "nicht außergewöhnlichen" Gründen zählen laut der Website Compensation2Go unter anderem schlechtes Wetter, technische Mängel, technische Defekte, Beschädigung des Flugzeuges durch Dritte sowie die Verspätung oder Erkrankung der Crew. Wird der Flug also aufgrund von fehlendem Personal annulliert, steht die Fluggesellschaft in der Pflicht Ersatz oder Entschädigung zu leisten. Sollte der Flug jedoch aufgrund von außergewöhnlichen Gründen gecancelt werden, sieht die Sache gänzlich anders aus. Zu diesen zählen mitunter Luftraumsperrungen wegen vulkanischen Aktivitäten, schwere Unwetter, Terrordrohungen, Flugsicherungsprobleme und Streik.

Wie hoch ist die Entschädigung bei einem Flugausfall?

Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der geplanten Flugstrecke des abgesagten Flugs. Bei Kurzstrecken bis 1.500 Kilometern beträgt sie 250 Euro. Für ausgefallene Mittelstreckenflüge bis 3.500 Kilometern werden 400 Euro für die Airline fällig. Bei längeren Flügen können Verbraucherinnen und Verbraucher sogar 600 Euro als Entschädigung von der Fluggesellschaft verlangen. Damit der Anspruch jedoch gültig ist, muss entweder der vorgesehene Startpunkt des gecancelten Flugs in der EU sein oder sich der Landeort in der EU befinden. Bei letzterem muss es sich bei der Fluggesellschaft zusätzlich um eine europäische handeln. Die Regelungen für eine Entschädigung sind nämlich in der EU-Fluggastrechte-Verordnung festgehalten und können dadurch nur auf den EU-Raum angewendet werden.

Nicolas Flohr / Redaktion finanzen.net

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