Umweltbonus und Kfz-Steuer: So erhält man die meisten Zuschüsse
Wer sich für ein E-Auto entscheidet, erhält im Gegensatz zu Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren verschiedene Prämien und Zuschüsse.
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Elektroautos werden seit dem 2. Juni 2016 vom deutschen Staat und den Herstellern subventioniert. Somit erhalten Käufer eines Elektrowagens oder eines Plug-In Hybriden einen Umweltbonus von teils mehreren tausend Euro als Prämie. Dabei wird der Zuschuss anteilig vom deutschen Staat, genauer gesagt vom Bund für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, kurz BAFA, bezahlt und anteilig vom Hersteller selbst übernommen. Das Umweltbonusprogramm für E-Autos ist befristet und soll bis Ende 2025 bestehen bleiben. Sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen und gemeinnützige Organisationen haben einen Anspruch auf den Erhalt der Umweltprämie. Pkws mit Verbrennungsmotoren erhalten keinen Umweltbonus.
Erhöhter Umweltbonus dank Innovationsprämie
In den letzten Jahren wurden die E-Autoprämien konstant ergänzt und überarbeitet. Zuletzt wurde am 4. Juni 2020 im Rahmen des Corona-Konjunkturpakets eine Erhöhung des Umweltbonus beschlossen. Die neue Regelung, die über eine sogenannte Innovationsprämie den Bundesanteil am Umweltbonus verdoppelt, gilt seit Juni 2020 und sollte vorerst bis zum 31. Dezember 2021 in Kraft bleiben. Zum Jahreswechsel hatte die neue Ampelregierung jedoch eine Verlängerung der Innovationsprämie beschlossen, sodass diese nun bis Ende 2022 gezahlt wird.
So viel Umweltbonus gibt es für E-Autos und Plug-In Hybride
Der Umweltbonus ist je nach Art und Höhe des Netto-Listen-Basispreises gestaffelt. Im Rahmen des Corona-Konjunkturpakets erhält ein Käufer von der BAFA für den Erwerb eines neuen Batterieelektro- oder Brennstoffzellenfahrzeugs nun 6.000 Euro, zuvor waren es 3.000 Euro. Hinzu kommt der Zuschuss des Herstellers, der bei 3.000 Euro liegt. Wer sich folglich ein Elektroauto mit einem Nettolistenpreis von maximal 40.000 Euro zulegt, erhält im Gegenzug 9.000 Euro Rabatt. Unter diese Förderung fallen unter anderem das Tesla Model 3 oder der Renault Zoe.
E-Autos deren Basismodelle einen Netto-Listenpreis zwischen 40.000 und 65.000 Euro besitzen, erhalten insgesamt 7.500 Euro Umweltprämie, davon 5.000 Euro vom Staat und 2.500 Euro vom Hersteller. In den Genuss dieser Förderung kommen beispielsweise der Mercedes EQC von Daimler oder der AUDI etron Sportback 50.
Damit ein Plug-In Hybrid sich für den Erhalt des Umweltbonus qualifiziert, müssen seine CO2-Emissionen pro Kilometer unter 50 Gramm liegen. Ist diese Bedingung erfüllt, werden Plug-In Hybride mit einem Netto-Listenpreis des Basismodells von bis zu 40.000 Euro mit einen Umweltbonus von insgesamt 6.750 Euro subventioniert. Der Hyundai Iconic oder die Mercedes A-/C-Klasse fallen beispielsweise in diese Kategorie.
Käufer von Plug-In Hybriden mit einem Netto-Listenpreis des Basismodells zwischen 40.000 und 65.000 Euro werden mit 5.625 Euro Umweltbonus gefördert. Der AUDI Q5 oder der BMW X3 werden beispielsweise in dieser Klasse bezuschusst.
Keine Kfz-Steuer für E-Autos
Neben der Einführung des Umweltbonus für E-Autos möchte der Staat Besitzern von elektrischen Fahrzeugen darüber hinaus noch weiter entgegenkommen. Deshalb entfällt für die Halter von E-Wagen die Kfz-Steuer für einen Zeitraum von zehn Jahren nach der Erstzulassung. Diese Regelung wurde jüngst von 2025 auf 2030 verlängert.
Zuschuss für Warnsysteme
Entscheidet sich ein Kaufinteressent für ein elektrisches Fahrzeug mit einem akustischen Warnsystem, kurz AVAS, wird er vom Staat mit weiteren 100 Euro bezuschusst. Diesen Zuschuss erhält ein Halter eines E-Fahrzeugs auch dann, wenn er das AVAS nachträglich einbaut. Das AVAS System dient dazu, dass Passanten ein E-Auto trotz seiner sehr leisen Fahrgeräusche erkennen.
Redaktion finanzen.net
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