Drohnen-Hype

Drohnen fliegen - Diese Regelungen und Gesetze gibt es zu beachten

07.09.23 08:48 Uhr

Abheben mit Drohnen: Alles was Sie über die rechtlichen Vorgaben wissen müssen. | finanzen.net

Drohnen haben sich in den letzten Jahren immer mehr zu einem beliebten Hobby und Arbeitsinstrument entwickelt. Doch mit dem zunehmenden Interesse an Drohnen steigt auch die Notwendigkeit, sich über die rechtlichen Rahmenbedingungen und Einschränkungen im Klaren zu sein.

Anwendungsbereiche von Drohnen

Drohnen erfreuen sich in verschiedenen Bereichen großer Beliebtheit. Als Freizeit- und Hobbyaktivität ermöglichen sie Flugspaß, Luftaufnahmen und die Teilnahme an Drohnenrennen. Fotografen und Filmemacher nutzen Drohnen, um beeindruckende Luftaufnahmen bei Landschaften, Sportveranstaltungen oder Hochzeiten zu erstellen. In der Vermessung und Kartierung bieten sie kostengünstige und effiziente Möglichkeiten zur Erfassung großer Gebiete und Erstellung von 3D-Modellen. Land- und Forstwirte setzen Drohnen zur Überwachung von Pflanzenwachstum, Bewässerung und Schädlingsbefall ein, um ihre Flächen effizienter zu bewirtschaften. Im Rettungsdienst und Katastrophenschutz spielen Drohnen eine wichtige Rolle, indem sie den Zugang zu schwer erreichbaren Gebieten erleichtern und zur Rettung von Menschenleben und Schadensminimierung beitragen.

Die rechtliche Lage

In Deutschland und Europa ist das Fliegen von Drohnen durch die EU-Drohnenverordnung geregelt, die am 31. Dezember 2020 in Kraft trat. Die Verordnung schafft klare Regeln und Grenzen für den Einsatz von Drohnen.

Laut der EU-Drohnenverordnung müssen Drohnenbetreiber in der offenen Kategorie bei einer Startmasse von mindestens 250 Gramm registriert sein. Diese Regelung betrifft auch leichtere Drohnen unter 250 Gramm, sofern sie mit Kameras oder ähnlichen Sensoren ausgestattet sind und nicht als Spielzeug gemäß der Spielzeugrichtlinie klassifiziert werden. Die offene Kategorie umfasst Drohnen mit einer Startmasse von weniger als 25 Kilogramm, die auf einer maximalen Höhe von 120 Metern innerhalb der Sichtweite fliegen und weder gefährliche Güter befördern noch Gegenstände fallen lassen. Diese Kategorie ist in drei Unterkategorien gegliedert: A1 (bis 900 Gramm), A2 (bis 4 Kilogramm) und A3 (bis 25 Kilogramm).

Weitere Regelungen und Gesetze

Flughöhe: Die maximale Flughöhe für Drohnen beträgt 120 Meter über Grund, es sei denn, der Pilot verfügt über eine Sondergenehmigung oder man befindet sich auf Modellflugplätzen.

Flugverbotszonen: Es gibt bestimmte Zonen, in denen das Fliegen von Drohnen grundsätzlich verboten ist. Dazu zählen unter anderem Flughäfen, militärische Sperrzonen, Naturschutzgebiete und Wohngebiete. Außerdem ist das Fliegen über Menschenansammlungen, Unfallstellen, Einsatzorten von Rettungsdiensten und Industrieanlagen untersagt. Zudem muss ein Abstand von 100 Metern zu Autobahnen, Bundesfernstraßen, Wasserwegen, Bahnanlagen, Oberleitungen und Kraftwerken gewährt sein.

Drohnenführerschein: Der sogenannte "Drohnenführerschein" oder Kompetenznachweis ist nun für Drohnen ab einer Startmasse von 250 Gramm verpflichtend, während früher eine Grenze von 2 Kilogramm galt. In den Unterkategorien A1 und A3 der offenen Kategorie kann der Nachweis durch einen einfachen Online-Test auf der Webseite des Luftfahrt-Bundesamts (LBA) erworben werden. Für die Unterkategorie A2 sind zusätzlich zum Kompetenznachweis ein praktisches Selbststudium und eine weitere Theorieprüfung bei einer vom LBA zugelassenen Stelle notwendig, um das EU-Fernpiloten-Zeugnis A2 zu erhalten.

Sichtflugregel: Drohnen dürfen grundsätzlich nur in Sichtweite des Piloten geflogen werden. Das bedeutet, dass der Pilot die Drohne jederzeit ohne Hilfsmittel wie Ferngläser oder Kameras beobachten können muss. Für den Betrieb von Drohnen mit einer First-Person-View (FPV)-Brille ist eine zusätzliche Person als Beobachter erforderlich. Möchte man zudem nachts fliegen, gilt seit dem 1. Juli 2022 die Pflicht, ein grünes Blinklicht zu verwenden.

Versicherung: In Deutschland besteht eine Haftpflichtversicherungspflicht für Drohnenpiloten, um im Falle eines Schadens oder Unfalls abgesichert zu sein. Es gilt jedoch zu beachten, dass eine private Haftpflichtversicherung nicht ausreicht. Pflicht ist es, eine Zusatzversicherung für Drohnen abzuschließen, die es bereits ab wenigen Euro im Jahr gibt.

Datenschutz: Beim Einsatz von Drohnen mit Kamera ist der Datenschutz zu beachten. Das Anfertigen von Fotos oder Videos, auf denen Personen erkennbar sind, ist nur mit deren ausdrücklicher Zustimmung erlaubt.

Mindestalter: Die EU-Drohnenverordnung legt ein Mindestalter von 16 Jahren für das Fliegen von Drohnen fest. In Ausnahmefällen, wie beispielsweise unter der Aufsicht eines autorisierten Piloten, können auch jüngere Personen eine Drohne steuern.

Dominik Maier / Redaktion finanzen.net

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