Deutsche Bahn: Wann zahlt man bei einer Zugbindung drauf?
Wer regelmäßig längere Strecken mit der Bahn zurücklegt, dem ist die Zugbindung ein bekannter Begriff. Doch wann zahlt man deswegen zusätzliche Gebühren?
Die Eckdaten einer Zugbindung
Das Prinzip einer Zugbindung ist schnell erklärt. Kauft ein Kunde ein Bahnticket mit Zugbindung, kann er nur mit genau dem Zug fahren, der darauf genannt ist. Sprich, er ist an einen bestimmten Zug mit festgelegtem Datum und Uhrzeit gebunden, die Zugnummer ist auf dem Ticket ebenfalls hinterlegt. Die Deutsche Bahn verwendet Zugpreisbindungen, um die Auslastung ihrer Fahrten besser abschätzen zu können. Bucht ein Kunde ein Ticket mit Zugpreisbindung, wird er gewissermaßen dafür belohnt, da er das Ticket vergünstigt erhält. Bei der Deutschen Bahn, kurz DB, heißen diese Fahrkarten Sparpreis-Tickets. Eine Zugbindung der DB gilt immer nur für den Fernverkehr, nicht jedoch für den Nahverkehr.
Wann bin ich von der Zugbindung entbunden?
Der Inhaber eines Sparpreis-Tickets ist dann von der Zugbindung entbunden, wenn es zu Verspätungen und Zugausfällen kommt, welche das Verschulden der Deutschen Bahn sind. Verpasst der Fahrgast wegen der Verspätung seinen Anschlusszug oder ist eine 20-minütige Verspätung zu erwarten, wird die Zugbindung aufgehoben.
Wann fallen zusätzliche Kosten an?
Zusätzliche Kosten fallen dann an, wenn der Fahrgast selbst schuld an dem Verpassen seines Zuges oder Anschlusses ist. Dann muss er einen anderen Zug nehmen und die Differenz zum teureren Flexpreis plus einen zusätzlichen Betrag obendrauf zahlen. Der Flexpreis garantiert dann eine freie Zugwahl.
Redaktion finanzen.net
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