Krankenkassen-Bonus für Gesunde finanziell nicht immer von Vorteil
Wer aktiv etwas für seine Gesundheit tut, kann durch Bonusprogramme von der eigenen Krankenkasse belohnt werden. Solche Bonuszahlungen sind jedoch nicht immer von finanziellem Vorteil.
Wie man einen Bonus von der gesetzlichen Krankenkasse erhält
Stiftung Warentest erklärt die geltenden Regelungen für das Erhalten von Boni von gesetzlichen Krankenkassen. Danach erhält man eine Bonuszahlung durch die Krankenkasse, wenn man als Versicherter etwas für seine Gesundheit tut und die Kosten dafür selbst trägt. Dafür legen die Krankenkassen bestimmte Bonusprogramme für ihre Kunden an. Diese werden jedoch nur dann nicht versteuert, wenn die selbst gezahlten Leistungen nicht im Rahmen des Basisversicherungsschutzes verordnet sind. Wird der Bonus also für Leistungen wie zum Beispiel eine Impfung oder Zahnvorsorge gezahlt, ist das Finanzamt berechtigt diesen von den absetzbaren Versicherungsbeiträgen abzuziehen.
Was man tun muss, wenn man einen Bonus erhalten hat
Erhält man als Versicherter eine Bonuszahlung, muss zunächst nichts veranlasst werden. Wurde die Bonuszahlung für Kosten im Rahmen der Teilnahme am Bonusprogramm ausgestellt, erhält der Versicherte eine Bescheinigung über die Bonuszahlung. Da diese Bescheinigung als Grundlage für die Prüfung der Steuerfestsetzung dient, muss sie an das Finanzamt weitergeleitet werden, wie Stiftung Warentest erklärt. Erhält man keine Bescheinigung zu der Bonuszahlung, muss auch nichts beim Finanzamt vorgelegt werden. "Das ist der Fall bei Bonuszahlungen, die lediglich den Charakter einer Beitragsrückgewähr haben", so Stiftung Warentest.
Bonusprogramme von privaten Krankenversicherungen
Doch auch die private Krankenversicherung hat Bonusprogramme für die Versicherten. Ein solcher Bonus wird häufig zum Jahresende ausgezahlt, wenn der Versicherte im Laufe des Jahres keine Leistungen der Krankenversicherung in Anspruch genommen hat, erklärt Studenten-PKV. Weitere Boni werden gewährt, wenn der Versicherte nachweisen kann, dass er sich um die eigene Gesundheitsvorsorge kümmert. Geht der Versicherte also beispielsweise regelmäßig zum Zahnarzt und kann dies nachweisen, erhöht die private Krankenversicherung ihre Zuzahlungen für den Zahnersatz, so Studenten-PKV.
Darum ist ein Bonus nicht immer von Vorteil
Wichtig ist, ob es sich bei der Bonuszahlung um eine zusätzliche Leistung der gesetzlichen Krankenkasse oder eine Beitragserstattung handelt, erklärt die Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH). Das bedeutet, dass eine sogenannte Kostenerstattung für zusätzliche Leistungen, die einen eigenen finanziellen Aufwand bedeuten, wie zum Beispiel eine Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio, nicht in der Steuererklärung vermerkt werden müssen und diese somit auch nicht den Sonderausgabenabzug schmälern. Handelt es sich jedoch um einen Bonus für eine Leistung die zur gesetzlichen Vorsorge gehört, bei der somit nicht zwingend eigene Kosten entstehen, müssen diese in der Steuererklärung vermerkt werden und schmälern damit auch den Sonderausgabenabzug.
Und auch bei den privat Versicherten können Bonuszahlungen zu einem finanziellen Nachteil werden, erklärt Jana Bauer vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine in Berlin gegenüber n-tv. Denn auch hier kann es zu einer Minderung der als Sonderausgaben abzugsfähigen Krankenkassenbeiträge kommen. "Privat Krankenversicherte sollten jedes Jahr genau überprüfen, ob die Bonuszahlung der Krankenkasse unter Berücksichtigung der steuerlichen Effekte günstiger ist, bevor sie endgültig auf die Einreichung der tatsächlich entstandenen Kosten bei der Krankenkasse verzichten", so Bauer gegenüber n-tv.
E. Schmal / Redaktion finanzen.net
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