Verbraucherzentrale: So funktioniert die Rückforderung unrechtmäßiger Bankgebühren
In den letzten Jahren haben zahlreiche Banken Bankgebühren erhoben oder ihre Kontomodelle geändert, was bei vielen Kunden für Unmut sorgte. Ein Urteil des Bundesgerichtshofes eröffnet die Möglichkeit, bereits bezahlte Gebühren von der Bank zurückzufordern und Vertragsänderungen rückgängig zu machen.
Das BGH-Urteil und seine Folgen
Im April 2021 fällte der Bundesgerichtshof (BGH) ein Urteil, von dem sowohl Verbraucherzentralen als auch Verbraucherinnen und Verbraucher gleichermaßen profitieren. Dieses Urteil betraf die Klauseln zu Vertragsanpassungen innerhalb der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Banken. Der BGH entschied, dass solche Klauseln nicht mehr so offen formuliert sein dürfen, dass der gesamte Vertrag ohne ausdrückliche Zustimmung der Kundinnen und Kunden geändert werden kann. Dies bedeutet, dass Banken Vertragsänderungen wie erweiterte Datenerhebungen, aktualisierte Kontenmodelle und Preiserhöhungen nicht mehr ohne die ausdrückliche Zustimmung der Kunden durchführen dürfen, wie aus dem Urteil hervorgeht. Das Urteil hat eine Signalwirkung für die gesamte Bankenlandschaft in Deutschland und eröffnet Verbraucherinnen und Verbrauchern die Möglichkeit zur Rückerstattung bereits bezahlter Gebühren, wie die Verbraucherzentrale mitteilt.
Fristen beachten
Kunden, die unrechtmäßige Gebühren gezahlt haben, sollten sich beeilen, ihre Ansprüche geltend zu machen. Für eventuelle Rückforderungen gilt eine Verjährungsfrist, wie die Verbraucherzentrale berichtet. Ab wann diese Ansprüche verjähren, ist zwar noch nicht eindeutig geklärt, aber der Verbraucherzentrale Bundesverband vertritt die Ansicht, dass Ansprüche nicht verjähren sollten, wenn sie nicht älter als zehn Jahre sind, so die Verbraucherzentrale. Ein Berufungsgericht in Trier habe laut Angaben der Verbraucherzentrale in einem Urteil vom 25. November 2022 (Az. 1 S 69/22) eine ähnliche Position vertreten. In jedem Fall können Betroffene jedoch Rückforderungen für die letzten drei Jahre geltend machen.
Rückforderung unrechtmäßig erhobener Bankgebühren
Wenn eine Bank in den letzten Jahren Gebühren erhoben oder erhöht hat und diese Vertragsänderungen Sicht der Kunden unrechtmäßig sind, besteht die Möglichkeit, eine Rückerstattung dieser Zahlungen zu initiieren, wie die Verbraucherzentrale mitteilt. Dabei sollten sich Betroffene laut Angaben der Verbraucherzentrale an folgendem Prozess orientieren.
Der erste Schritt beinhaltet die gemäß der Verbraucherzentrale Überprüfung der Bankunterlagen. Insbesondere die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Bank sollten auf Klauseln hin durchsucht werden, die Folgendes besagen:
• Änderungen der AGB werden spätestens zwei Monate vor der Änderung in Textform angeboten
• Zustimmung, wenn innerhalb von zwei Monaten kein Widerspruch eingelegt wird
• Möglichkeit zur Sonderkündigung
Falls solche Klauseln identifiziert werden, können Betroffene zu Schritt 2 übergehen, der in der Untersuchung der Vertragsänderungen besteht, die aufgrund dieser Klauseln durchgeführt wurden. Es ist laut Angaben der Verbraucherzentrale wichtig, festzuhalten, wann und wie diese Änderungen angekündigt und wie sie auf Ihr Konto angewandt wurden.
In Schritt 3 sollten die Kosten ermittelt werden, die Kunden zu Unrecht berechnet wurden. Das umfasst demnach Gebühren wie Kontoführungsgebühren, Ein- und Auszahlungsgebühren, Kosten für Kontoauszüge und andere Gebühren, die aufgrund der als unzulässig erachteten Klauseln erhoben wurden.
Nachdem Sie alle erforderlichen Informationen gesammelt wurden, ist es an der Zeit, einen offiziellen Brief an die Bank zu verfassen, wie die Verbraucherzentrale rät. Dieser Brief sollte demnach die Forderung nach Rückerstattung der unrechtmäßigen Zahlungen und die Rücknahme der Vertragsänderungen beinhalten. Um diesen Prozess zu erleichtern, bietet die Verbraucherzentrale einen interaktiven Musterbrief zur Verfügung.
Allerdings sollten Betroffene beachten, dass in einigen Fällen Kontokündigungen durch die Bank nach einer Rückerstattungsforderung gemeldet wurden, so die Verbraucherzentrale. Dennoch sei es wichtig, dass Betroffene Maßnahmen ergreifen, um ihre Rechte durchzusetzen. Bei Unsicherheiten oder Fragen stehen die Verbraucherzentralen laut eigenen Angaben zur Verfügung, um Unterstützung und Rat zu bieten.
Redaktion finanzen.net
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