Online-Bewertungen von Kunden: Das ist erlaubt, das verboten
Einfach online alle Gefühle rauslassen? Was darf man in Bewertungen schreiben und was nicht? Was droht, wenn man sich nicht daran hält?
Werte in diesem Artikel
Die späte Rache
Eine Onlinebewertung oder -rezension ist schnell geschrieben. Vielleicht gab es gerade einen Vorfall im Laden oder ein Paket kam zu spät an und schnell setzt man sich an den Computer und schreibt auf Google oder Amazon eine lange Bewertung. Viele nutzen Bewertungsplattformen als eine Art von Rache und ein Abbauen schlechter Gefühle, doch Vorsicht: Eine schlechte Onlinebewertung kann teuer werden und vor Gericht enden, wenn man die Gesetzeslage nicht kennt.
Jeder kann es lesen
Bewertungen im Internet sind sehr schnell geschrieben. Trotzdem gelten dieselben Regeln, als würde man in einer Zeitung oder ähnlichem publizieren. Also ist vor allem wichtig, dass Unwahrheiten und Beleidigungen rausfallen. Für sowas kann man direkt abgemahnt werden, eine Klageschrift erhalten oder noch im besten Fall Post bekommen, dass man die Bewertung löschen soll, ehe es zu rechtlichen Schritten kommt. Zwar werden Beleidigungen und ähnliches verpflichtend seit 2020 von Google herausgefiltert heißt es bei raschlegal.de, jedoch ist hier zu beachten, dass Unwahrheiten oder Tatsachenbehauptungen, welche zu beweisen sind, nicht vom Algorithmus entdeckt werden.
Schmähkritik wird teuer
Man sollte also dementsprechend vorsichtig sein, was man schreibt, da jeder die Bewertung lesen kann. Allgemein fallen diese unter das Recht der freien Meinungsäußerung, aber da es hier zumeist um die Beziehung zwischen Kunde und Unternehmen geht, werden dem zumeist schnell Grenzen aufgezeigt. Die Schmähkritik stellt nämlich die Grenze der Meinungsfreiheit dar, so der Fachanwalt Markus Timm im Interview mit 123recht.de. Man sollte sich bei seiner Bewertung eher auf Tatsachen beschränken, denn ein Anrecht auf Löschung, nur weil die Rezension schlecht ist, gibt es natürlich nicht.
Was Bewertungen für Verbraucher bedeuten
Unternehmen gehen in letzter Zeit sehr engagiert gegen schlechte Bewertungen vor, so der NDR. Aus dem einfachen Grund heraus, dass dies für Kunden immer wichtiger wird. Oftmals gibt es ganze Kanzleien, die sich darauf spezialisiert haben. Essentiell ist hierbei für den Verbraucher allerdings, dass oftmals auch sehr viele Fake-Bewertungen auf Plattformen unterwegs sind. Einen Anhaltspunkt bietet hierbei, dass die Texte der Bewertungen sehr ähnlich sind oder ,dass es bei einer Kategorie von einem bis fünf Sternen sehr große Diskrepanzen gibt. So zum Beispiel Produkte mit vielen ein und fünf Sterne Bewertungen.
Johann N. Werther / Redaktion finanzen.net
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Name | Hebel | KO | Emittent |
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Bildquellen: Minerva Studio / Shutterstock.com
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30.10.2024 | Alphabet A (ex Google) Buy | Jefferies & Company Inc. | |
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30.10.2024 | Alphabet A (ex Google) Outperform | RBC Capital Markets | |
30.10.2024 | Alphabet A (ex Google) Buy | Jefferies & Company Inc. | |
22.10.2024 | Alphabet A (ex Google) Buy | Jefferies & Company Inc. |
Datum | Rating | Analyst | |
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30.10.2024 | Alphabet A (ex Google) Neutral | UBS AG | |
22.10.2024 | Alphabet A (ex Google) Market-Perform | Bernstein Research | |
07.10.2024 | Alphabet A (ex Google) Neutral | UBS AG | |
09.08.2024 | Alphabet A (ex Google) Neutral | UBS AG | |
24.07.2024 | Alphabet A (ex Google) Neutral | UBS AG |
Datum | Rating | Analyst | |
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24.11.2008 | Google sell | Merriman Curhan Ford & Co | |
19.11.2008 | Google ausgestoppt | Nasd@q Inside | |
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