Müssen Führungskräfte eine Kündigung fürchten - und wie sollten sie sich dann verhalten?
Viele Menschen bangen aktuell um ihre wirtschaftliche Zukunft. Der WDR berichtet, dass eine mögliche Rezession in diesem Winter zu vermehrten Entlassungen oder Kurzarbeit führen könne, da Unternehmen einen geringeren Absatz verbuchten. Auch Führungskräfte sollen von Kündigungen betroffen sein.
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Besteht Grund zur Sorge?
Beim Internetriesen Microsoft hat eine kleine Entlassungswelle bereits begonnen. Axios berichtet unter Berufung auf eine anonyme Quelle, dass Microsoft allerdings nicht mehr als 1.000 Personen gefeuert habe. Die WirtschaftsWoche titele am 4. Oktober: "Ganz oben rollen bald die Köpfe." Die Entlassungen sollen vor allem Führungskräfte betreffen. Muss man nun auch in Deutschland Grund zur Sorge haben?
Dr. Ilkka-Peter Ahlborn, Fachanwalt für Arbeitsrecht, klärt zu diesem Thema auf seiner Webseite auf. Denn oftmals wird angenommen, dass Führungskräfte bei Kündigungen schutzlos seien. Doch dies ist nicht der Fall, tatsächlich genießen Führungskräfte den gleichen Schutz wie jeder andere Arbeitnehmer auch. Der Arbeitgeber darf nur aus betriebs-, personen- oder verhaltensbedingten Gründen kündigen. Ersteres wäre der Fall bei einer Rezession, denn zu den betriebsbedingten Gründen zählt ein deutlicher Umsatzrückgang oder die Betriebsstilllegung. Die entlassene Führungskraft kann trotzdem gegen die Kündigung klagen und eine Abfindung verlangen. Der Richter kann aber maximal zwölf Monatsverdienste zusprechen, außer der Arbeitnehmer ist 50 Jahre oder älter und das Arbeitsverhältnis besteht seit mindestens 15 Jahren, dann sind es bis zu 15 Monatsgehälter. Ist der Arbeitnehmer 55 Jahre oder älter und das Arbeitsverhältnis besteht seit mindestens 20 Jahren, können ihm bis zu 18 Monatsverdienste zugesprochen werden. Natürlich darf sich der Arbeitnehmer aber nicht über dem gesetzlichen Renteneintrittsalter befinden. Es gibt also einige Möglichkeiten auf eine Kündigung zu reagieren.
Krise als Chance?
Das Magazin Markt und Mittelstand berichtet ebenfalls von einem häufigeren Wechsel des Führungspersonals. Ein Beispiel dafür liefert etwa der MDAX-Konzern Knorr-Bremse, der nun den vierten CEO seit 2019 eingestellt hat.
Wie sollte man jedoch als Führungskraft auf persönlicher Ebene nach einer Kündigung handeln? Coach Sabine Votteler erklärte in einem Interview mit der WirtschaftsWoche, man müsse sich zunächst bewusst machen, dass eine Kündigung eigentlich nichts Persönliches sei und nicht als Kränkung oder Undankbarkeit verstanden werden dürfte. Stattdessen müsse man lernen zu verstehen, dass das Unternehmen und man selbst einfach nicht mehr zusammenpassen würden. Da eine Kündigung zudem in düsteren wirtschaftlichen Zeiten sehr überraschend eintreffen könne - und viele Führungskräfte darauf nicht vorbereitet seien, da sie davon ausgingen, dass es eher andere treffe - sollte man sich laut Votteler erst einmal eine Auszeit von ein paar Monaten gönnen. Führungskräfte hätten oftmals einen vollen Terminkalender und würden dauerhaft auf Hochtouren laufen, dementsprechend könne eine Auszeit dabei helfen, Kräfte und Gedanken zu sammeln, um so möglicherweise neue Perspektiven zu entdecken, so die Expertin. So könne man die Krise, in der man sich befindet, in eine Chance verwandeln. Votteler rät dazu, sich Fragen zu stellen wie: Wer bin ich? Was will ich? Was will ich noch erreichen in meinem Leben? Viele Menschen würdem im immer gleichen Alltag vergessen, sich solche wichtigen Lebensfragen zu stellen und so ihre Träume verlieren.
Viele Menschen möchten ihren Beruf als eine Lebensaufgabe sehen, und nicht als etwas, das einfach nur Geld bringt. Das gilt natürlich auch für Führungskräfte. Coach Sabine Votteler empfiehlt dies auch. Daher sollte man vor allem im Alter nicht vor einer Selbstständigkeit zurückschrecken. Eine gute Abfindung könne hier beispielsweise zum Neustart verhelfen. Für eine Selbstständigkeit in höherem Alter spricht auch eine BDU-Umfrage, die gezeigt hat, dass trotz Fachkräftemangels und hoher Nachfrage nach Führungskräften die Bereitschaft von Unternehmen gering ist, Personen im Alter von 60 Jahren oder aufwärts einzustellen. Schon ab 50 Jahren werde es eng, so die WirtschaftsWoche. Daher kann es für gekündigte Führungskräfte vor allem in diesem Alter empfehlenswert sein, sich selbstständig zu machen. Man müsse die eigenen Scheuklappen ablegen und immer weiter zum Lernen bereit sein, so Votteler, dann könne der Weg von der Abhängigkeit zur Selbstständigkeit auch noch im Alter gelingen.
F.Traina/Redaktion finanzen.net
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Der Hebel muss zwischen 2 und 20 liegen
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