WhatsApp, Facebook und Co. verboten - Was das für Nutzer bedeutet
Facebook, WhatsApp, Instagram und der Facebook Messenger sind in ihrer derzeitigen Form vom Münchner Landgericht verboten worden, da sie gegen Blackberry-Patente verstoßen. Was das für Nutzer bedeutet.
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Facebook, Instagram und WhatsApp sind in Deutschland verboten
Das Urteil des Landgerichts München bedeutet das Ende für Facebook, Facebook Messenger, WhatsApp und Instagram in ihrer derzeitigen Form in Deutschland. Einige Funktionen verstoßen gegen das Patent-Recht in Deutschland, da Blackberry verschiedene Patente angemeldet hat. Zu diesem Urteil gelangte das auf Patent-Recht spezialisierte Landgericht München jüngst, denn in neun Fällen verstoßen die Apps gegen Blackberry-Patente.
Klage um Blackberry-Patente
Facebook ist jedoch nicht das einzige Unternehmen, das ins Visier des ehemaligen Handy-Giganten gelangte, so verklagt Blackberry gerade auch Snapchat wegen patentrechtlicher Verstöße. Blackberry ist eine kanadische Smartphone-Firma und agierte damals als Pionier in dieser Branche, verpasste dann allerdings den Anschluss an Apple und Co., als diese das Smartphone mit Touchscreen-Systemen auf den Markt brachten. Nichtsdestotrotz ist Blackberry im Besitz eines über Jahrzehnte erweiterten Patent-Portfolios, welches nun die Grundlage für die Klagen gegen die Konzerne bietet.
Das App-Gerichtsurteil aus München
Das Landgericht München 1 kam am 5. Dezember zu dem Urteil, dass Facebook mit seinen Apps WhatsApp, Facebook, Facebook Messenger und Instagram gegen die Patente verstößt und gibt somit der Klage statt. Entweder nutzen die Apps von Facebook teilweise die Blackberry-Patente oder sie kommen sogar bei allen vier Apps vor. Dabei handelt es sich beispielsweise um das Anzeigen von Zählern an dem App-Symbol, wenn ein Nutzer eine neue Nachricht erhält.
Eine Sprecherin des Gerichts äußerte sich der "Süddeutschen" gegenüber zu dem Entschluss: "Durch die Urteile ist faktisch das Anbieten und Liefern der vorgenannten Anwendungen in der BRD zur Benutzung in der BRD verboten, soweit sie die klagengegenständliche Patente nutzen." Die einzige Möglichkeit Facebooks auf dem deutschen Markt erhältlich zu bleiben, wäre es, die betreffenden Funktionen an das Gerichturteil anzupassen. Ansonsten darf das Unternehmen rund um Mark Zuckerberg seine Apps nicht mehr hier anbieten.
Das Urteil ist bisher noch nicht rechtskräftig aber vorläufig vollstreckbar, wenn Blackberry bestimmten Anforderungen des Gerichts nachkommt. So muss Blackberry pro Fall zwischen 1 und 1,6 Millionen Euro bei der Justizkasse als Sicherheit hinterlegen oder bei Facebook selbst eine Bürgschaft in dieser Höhe deponieren. Kommt Blackberry diesen Bedingungen nach, kann das Verbot mit sofortiger Wirkung vorläufig durchgesetzt werden. Die Sicherheiten gelten dem Fall, dass das Münchener Gericht einer Berufung Facebooks stattgibt, dann müsste Blackberry nämlich dem Technologie-Giganten den entstandenen Schaden ersetzen.
Facebooks Reaktion
Facebook bezog bereits Stellung zum Münchner Urteil und so teilte ein Sprecher des Konzerns der "Süddeutschen" mit: "Wir werden weiterhin alle unsere Apps in Deutschland zur Verfügung stellen können. Die Gerichtsverfahren betreffen einige wenige spezifische Funktionen unserer Apps. Für diese Funktionen halten wir bereits Software-Updates bereit, um den Anforderungen des Unterlassungsgebots zu entsprechen, falls Blackberry sich entscheidet, diese zu vollstrecken." Des Weiteren wehrt sich Facebook jetzt auf mehreren Ebenen gegen die Urteile und Blackberrys Klage. Ein Facebook-Sprecher teilte "Focus" dementsprechend mit: "Wir sind enttäuscht von den Entscheidungen des Gerichts und prüfen uns alle zur Verfügung stehenden Optionen, einschließlich einer möglichen Berufung". Außerdem reichte Facebook eine Nichtigkeitsklage gegen Blackberrys Patente ein, welche darauf abzielt, dass Blackberrys Patente ungültig sind.
Das bedeutet das Urteil für die Nutzer
Wie Facebook bestätigte, werden die Apps weiterhin in Deutschland verfügbar bleiben, auch wenn Blackberry das Urteil vollstreckt. In diesem Fall werden die Nutzer einige Änderungen bei den Funktionen der Apps hinnehmen müssen, welche genau das sind ist jedoch noch nicht klar. Gibt das Gericht der Berufung statt, wird sich für den Nutzer vorerst nichts ändern.
Redaktion finanzen.net
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