Regeln im Supermarkt

Im Extremfall droht die Freiheitsstrafe: So macht man sich beim Einkaufen unwissentlich strafbar

14.07.22 22:12 Uhr

Im Extremfall droht die Freiheitsstrafe: So macht man sich beim Einkaufen unwissentlich strafbar | finanzen.net

Für viele Menschen gehört der Besuch des Supermarkts zum Alltag. Dass sie sich dabei oft unbemerkt strafbar machen, wissen nur die wenigsten. Diese Regeln gelten beim Einkaufen bei Aldi, Rewe, Kaufland & Co.

Einen Schluck aus der unbezahlten Wasserflasche nehmen, die Zeitung durchblättern oder mit dem Einkaufswagen die Lebensmittel nach Hause bringen - dies und vieles mehr kann beim Einkaufen im Supermarkt rechtliche Konsequenzen haben. In diesem Artikel werden sechs Straftaten vorgestellt, die Kunden im Supermarkt oft unwissentlich begehen.

1 - Unbezahlte Ware probieren

"Im Handel gilt generell: Die Ware bleibt bis zum Bezahlen Eigentum des Händlers. Das heißt streng genommen entspricht das Verzehren von Lebensmitteln im Supermarkt nicht den gesetzlichen Bestimmungen", so Kaufland in einem Statement gegenüber dem Informationsportal echo24.

Für die Kundschaft bedeutet das, Ware darf erst verzehrt oder angebrochen werden, wenn sie auch bezahlt wurde. Damit ist es verboten, schon einmal einen Schluck aus der Wasserflasche zu nehmen oder eine Erdbeere aus der Schale zu naschen - auch dann, wenn man damit schon kurz vor der Kasse steht. Bei einigen Lebensmitteln sind die Supermärkte kulant, bei anderen weniger. So lassen die Angestellten einen schnellen Schluck aus der Wasserflasche kurz vor der Kasse eher durchgehen als den Verzehr eines Bonbons zwischen den Regalen, wo die Verpackung schnell unbemerkt in der Tasche verschwinden kann. Wer unbedingt probieren möchte, kann natürlich auch beim Personal nachfragen. Erhält man auf diesem Wege die Erlaubnis, zu probieren, kann man dies ohne Bedenken tun.

2 - Ware oder ihre Verpackung aus Versehen beschädigen

Im Supermarkt ist es nach Angaben des Verbraucherportals Baden-Württemberg erlaubt, Verpackungen zu öffnen, um den Inhalt zu überprüfen oder einen Blick auf das Produkt zu werfen. Das gilt natürlich nur, wenn die Verpackung das Produkt nicht frisch hält: Die Plastikverpackung vom Käse beispielsweise sollte selbstverständlich geschlossen bleiben. Öffnet man also etwa eine Packung Kugelschreiber und schließt diese anschließend wieder, ist das kein Problem - sofern die Verpackung und das Produkt nicht beschädigt wurden. Ist dies doch passiert, muss man das Produkt kaufen oder für den Schaden aufkommen.

Oft machen Supermärkte eine Ausnahme von dieser Regel, wenn einem Kunden etwas runtergefallen und kaputtgegangen ist. Dennoch sollte man in diesem Fall das Personal verständigen: So kann dafür gesorgt werden, dass niemand auf dem Inhalt der Packung ausrutscht und sich verletzt.

3 - Ware aus fremden Einkaufswagen oder -körben entnehmen

Nach Paragraf 858 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ist es verboten, Ware aus einem fremden Einkaufswagen oder -korb zu entnehmen. Denn: Obwohl der Supermarkt zwar noch Eigentümer der Lebensmittel ist, ist der andere Kunde nach diesem Gesetz bereits ihr rechtmäßiger Besitzer, erklärt T-Online. Einen fremden Einkaufswagen oder -korb zu leeren, wird demnach juristisch als "verbotene Eigenmacht" bezeichnet.

4 - Kaputte Eier austauschen

Wie alle anderen Verpackungen dürfen auch Eierschachteln geöffnet werden, erklärt die Stiftung Warentest. Ist ein Ei kaputt, darf man dieses jedoch nicht einfach austauschen: Jeder Karton hat eine Chargennummer, die Eckdaten zu Größe, Erzeuger und Lagerung der Eier in der Verpackung enthält. Um dieses System nicht durcheinanderzubringen und eine Strafe zu umgehen, sollte man also lieber zum nächsten Karton greifen, in dem keine kaputten Eier sind.

5 - Mit dem Einkaufswagen Lebensmittel nach Hause transportieren

Jedes Jahr werden in Deutschland rund 100.000 Einkaufswagen geklaut - dabei sind sich die meisten Schuldigen wohl nicht des Risikos bewusst: Die Höchststrafe für das Stehlen eines Einkaufswagens liegt laut echo24 bei bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe. Dabei gilt tatsächlich das unerlaubte Ausleihen eines Einkaufswagens, den man wieder zurückbringt, lediglich als "straflose Gebrauchsanmaßung" ohne strafrechtliche Folgen.

Warum die Höchststrafe so hoch ist, wird in den Medien nicht erklärt. Aber: Bei einem Stückpreis von 120 bis 200 Euro errechnet sich aus den 100.000 Diebstählen für die Supermärkte ein Schaden in Höhe von rund 15 Millionen Euro jährlich, so Frank Horst vom EHI Retail Institute Köln gegenüber dem Informationsportal NW. Es ist also nicht überraschend, dass das Verlassen des Supermarkt-Geländes mit dem Einkaufswagen nicht erlaubt ist.

6 - Zeitung lesen vor der Kasse

Neben den gesetzlichen Regelungen gilt in Supermärkten immer auch die Hausordnung. So ist es bei Kaufland verboten, Zeitungen und Zeitschriften durchzublättern oder gar zu lesen, bevor man sie bezahlt hat. Gegenüber check24 erklärt die Supermarktkette: "Die Zufriedenheit unserer Kunden steht für uns an erster Stelle. Da wir allen Kunde einwandfreie Produkte anbieten möchten, bitten wir sie, Zeitungen und Zeitschriften erst nach dem Kauf zu lesen. So kann sich jeder Kunde darauf verlassen, dass er ein originales, ungelesenes Produkt erwirbt."

Übrigens: Anders als in vielen Bekleidungsgeschäften ist der Umtausch von einwandfreier Ware in Supermärkten nicht üblich. Nur, wenn die Ware beschädigt oder schlecht ist, haben Kunden hier ein Recht auf Umtausch.

Redaktion finanzen.net

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